Daten
Kommune
Bedburg
Größe
96 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 5. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 05.05.2015.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
23:13 Uhr
TOP
Betreff
11
Antrag der SPD-Fraktion
hier: Aufstellung einer einheitlichen Gestaltungssatzung für das Stadtgebiet
Bedburg
Herr Nitsche fordert einen gedanklichen Richtungswechsel, was die planungsrechtliche
Handhabung und Aufstellung von Bebauungsplänen betrifft. Die meisten Bebauungspläne seien
im Zuge der Umsiedlung durch die Braunkohlentagebaue erstellt worden. Hierdurch sollten die
großen Prozesse bei der Schaffung von Baugebieten geregelt werden.
Zukünftig geht es aber im Wesentlichen darum die Bebauungsverdichtung und die
Hinterlandbebauung zu steuern. Hier solle die Entwicklung weg von der Kontrolle und hin zur
Flexibilität in der Bauleitplanung führen. Die regelmäßigen kleinteiligen Bebauungspläne kosten
der Stadt Bedburg viel Geld und binden über Gebühr die Arbeitskraft der Verwaltung. Die
zukünftige Gestaltungssatzung soll dabei regulierend wirken und verhindern, dass dem Chaos
„Tür und Tor“ geöffnet werden. Darüber hinaus regeln die Bestimmungen des Baugesetzbuches
die bauplanungsrechtlichen Fragen des Einfügens von Bauvorhaben.
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die teilweise sehr zahlreichen kleinteiligen
Bebauungspläne in den jeweiligen Ortschaften. Als bestes Beispiel nennt er Königshoven.
Herr FDL Köster teilt mit, dass es häufig kleinteilige Bebauungsplanänderungen gebe, die lediglich
für ein Grundstück aufgestellt werden.
Herr Giesen ist grundsätzlich mit dem Vorschlag einverstanden, auch im Sinnes des
Bürokratieabbaus. Er bittet jedoch darauf zu achten, dass eine Vereinheitlichung der
Bauvorschriften nicht zu Lasten der Flexibilität der Bauherren geht und ein individuelles Bauen in
der Stadt Bedburg verloren gehe.
Herr Speuser lehnt den Vorschlag ab und äußert die Befürchtung, dass dies zu Chaos, Unruhe
und zum vermehrten Nachbarstreit führen werde. Weiterhin stelle er die rechtliche Durchführung
in Frage.
Herr FDL Köster erklärt, dass grundsätzlich gestalterische Festsetzungen für die jeweiligen
Ortsteile oder Teilbereiche hiervon zulässig und denkbar wären. Bauplanungsrechtliche
Festsetzungen seien nur in Bebauungsplänen möglich. Ansonsten richten sich die
bauplanungsrechtlichen Vorschriften nach § 34 BauGB. Es stelle sich die Frage, inwieweit
zukünftig eine Steuerung noch gewünscht sei. Bei der Aufstellung einer großflächigen
Gestaltungssatzung verliere die Politik jedoch an gestalterischem Steuerungseinfluss. Weiter führt
er aus, dass die Rücknahme baurechtlicher Vorgaben nicht zur Beliebigkeit der Bebauung führen
dürfe. Grundsätzlich müsse bei der Bauantragstellung nach dem geltenden Recht entschieden
werden. Daher sei die Diskussion um baurechtliche Vorgaben sehr wichtig.
Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass es in der Stadt Bedburg sehr wohl viele geltende
Bebauungspläne gebe, dennoch habe sich in den bisher unbeplanten Innenbereichen noch kein
Chaos entwickelt.
Herr vom Berg stimmt dem Vorschlag zu.
Herr FDL Köster weist darauf hin, dass eine sog. „Normenkonkurrenz“ entstehe, sofern vor
Aufhebung der derzeit geltenden Bebauungspläne, bereits jetzt eine Gestaltungssatzung erlassen
werden würde.
Herr Krichel schlägt vor, dass z.B. für ältere Häuser durch solche Gestaltungssatzungen der Bau
vor Dachgauben ermöglicht werden könne.
Herr FDL Köster weist darauf hin, dass dem Wunsch in der Vergangenheit immer durch die relativ
kleinteiligen Bebauungspläne entsprochen wurde.
Herr Nitsche schlägt vor, dass die Verwaltung zunächst einen Entwurf erarbeite, welcher
anschließend entsprechend politisch diskutiert werden solle. Die bisher gelebte Praxis der
ständigen kleinteiligen Bebauungsplananpassung sei überflüssig geworden. Zukünftige
Gestaltungssatzungen sollen mehr Bewegungsfreiheit für die Bauherren schaffen.
Herr Speuser bezeichnet den Vorschlag als Beschäftigungstherapie für die Verwaltung und
befürchtet hierdurch vermehrten Nachbarschaftsstreit. Die Verfahrensweise mit der Aufstellung
von u.a. kleinteiligen Bebauungsplänen habe sich in der Vergangenheit bewährt.
Herr Becker fragt nach, ob die Verwaltung für die Aufstellung solcher Gestaltungssatzungen ohne
Unterstützung Dritter auskomme.
Herr FDL Köster teilt darauf hin mit, dass der Fachdienst 5 durchaus fachlich in der Lage sei,
entsprechende Satzungen zu entwickeln.
An Herrn Speuser gerichtet, erläutert er, dass auch der Erlass einer Gestaltungssatzung durch
entsprechende Verfahrensbeteiligungen rechtssicher ablaufen würde. Er weist darauf hin, dass
sowohl die jetzige Verfahrensweise, wie auch die Aufstellung von großflächigen
Gestaltungssatzungen in der Stadt Bedburg jeweils Vor- und Nachteile mit sich bringen.
Herr Schnäpp äußert, dass die Bürger auf die derzeit geltende Rechtslage der aktuellen
Bebauungspläne vertrauen.
Herr FDL Köster erklärt, dass für die Aufhebung von Bebauungsplänen die gleichen rechtlichen
Verfahrensschritte gelten, wie für deren Aufstellung.
Herr Krichel hält eine zukünftige Arbeitsersparnis bei der Aufstellung von großflächigen
Gestaltungssatzungen für möglich.
Herr Nitsche erklärt, dass es nicht angedacht war, alle geltenden Bebauungspläne gleichzeitig
aufzuheben, sondern eine sukzessive Vorgehensweise über Jahre beabsichtigt sei. Bei der
zukünftigen Aufhebung der jeweiligen Bebauungspläne, soll dann die jeweilige
Gestaltungssatzung gelten.
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.05.2015
Seite 2
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf für eine Gestaltungssatzung für Gebiete, in denen
auch allgemeine Wohnnutzungen zulässig sind, zu erarbeiten.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Bereiche zu identifizieren, für die die Aufhebung
der bestehenden Bebauungspläne sinnvoll ist.
Mehrheitsbeschluss:
CDU
SPD
Grüne
FWG
Abstimmungsergebnis:
Ja
Nein
6
Enthaltung
9
9
6
= mehrheitlich
dafür
Abstimmungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.05.2015
Seite 3