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Beschlusstext (Antrag der SPD-Fraktion hier: Aufstellung einer einheitlichen Gestaltungssatzung für das Stadtgebiet Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
96 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Beschlusstext (Antrag der SPD-Fraktion
hier: Aufstellung einer einheitlichen Gestaltungssatzung für das Stadtgebiet Bedburg) Beschlusstext (Antrag der SPD-Fraktion
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hier: Aufstellung einer einheitlichen Gestaltungssatzung für das Stadtgebiet Bedburg)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 5. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 05.05.2015. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 23:13 Uhr TOP Betreff 11 Antrag der SPD-Fraktion hier: Aufstellung einer einheitlichen Gestaltungssatzung für das Stadtgebiet Bedburg Herr Nitsche fordert einen gedanklichen Richtungswechsel, was die planungsrechtliche Handhabung und Aufstellung von Bebauungsplänen betrifft. Die meisten Bebauungspläne seien im Zuge der Umsiedlung durch die Braunkohlentagebaue erstellt worden. Hierdurch sollten die großen Prozesse bei der Schaffung von Baugebieten geregelt werden. Zukünftig geht es aber im Wesentlichen darum die Bebauungsverdichtung und die Hinterlandbebauung zu steuern. Hier solle die Entwicklung weg von der Kontrolle und hin zur Flexibilität in der Bauleitplanung führen. Die regelmäßigen kleinteiligen Bebauungspläne kosten der Stadt Bedburg viel Geld und binden über Gebühr die Arbeitskraft der Verwaltung. Die zukünftige Gestaltungssatzung soll dabei regulierend wirken und verhindern, dass dem Chaos „Tür und Tor“ geöffnet werden. Darüber hinaus regeln die Bestimmungen des Baugesetzbuches die bauplanungsrechtlichen Fragen des Einfügens von Bauvorhaben. Der Ausschussvorsitzende verweist auf die teilweise sehr zahlreichen kleinteiligen Bebauungspläne in den jeweiligen Ortschaften. Als bestes Beispiel nennt er Königshoven. Herr FDL Köster teilt mit, dass es häufig kleinteilige Bebauungsplanänderungen gebe, die lediglich für ein Grundstück aufgestellt werden. Herr Giesen ist grundsätzlich mit dem Vorschlag einverstanden, auch im Sinnes des Bürokratieabbaus. Er bittet jedoch darauf zu achten, dass eine Vereinheitlichung der Bauvorschriften nicht zu Lasten der Flexibilität der Bauherren geht und ein individuelles Bauen in der Stadt Bedburg verloren gehe. Herr Speuser lehnt den Vorschlag ab und äußert die Befürchtung, dass dies zu Chaos, Unruhe und zum vermehrten Nachbarstreit führen werde. Weiterhin stelle er die rechtliche Durchführung in Frage. Herr FDL Köster erklärt, dass grundsätzlich gestalterische Festsetzungen für die jeweiligen Ortsteile oder Teilbereiche hiervon zulässig und denkbar wären. Bauplanungsrechtliche Festsetzungen seien nur in Bebauungsplänen möglich. Ansonsten richten sich die bauplanungsrechtlichen Vorschriften nach § 34 BauGB. Es stelle sich die Frage, inwieweit zukünftig eine Steuerung noch gewünscht sei. Bei der Aufstellung einer großflächigen Gestaltungssatzung verliere die Politik jedoch an gestalterischem Steuerungseinfluss. Weiter führt er aus, dass die Rücknahme baurechtlicher Vorgaben nicht zur Beliebigkeit der Bebauung führen dürfe. Grundsätzlich müsse bei der Bauantragstellung nach dem geltenden Recht entschieden werden. Daher sei die Diskussion um baurechtliche Vorgaben sehr wichtig. Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass es in der Stadt Bedburg sehr wohl viele geltende Bebauungspläne gebe, dennoch habe sich in den bisher unbeplanten Innenbereichen noch kein Chaos entwickelt. Herr vom Berg stimmt dem Vorschlag zu. Herr FDL Köster weist darauf hin, dass eine sog. „Normenkonkurrenz“ entstehe, sofern vor Aufhebung der derzeit geltenden Bebauungspläne, bereits jetzt eine Gestaltungssatzung erlassen werden würde. Herr Krichel schlägt vor, dass z.B. für ältere Häuser durch solche Gestaltungssatzungen der Bau vor Dachgauben ermöglicht werden könne. Herr FDL Köster weist darauf hin, dass dem Wunsch in der Vergangenheit immer durch die relativ kleinteiligen Bebauungspläne entsprochen wurde. Herr Nitsche schlägt vor, dass die Verwaltung zunächst einen Entwurf erarbeite, welcher anschließend entsprechend politisch diskutiert werden solle. Die bisher gelebte Praxis der ständigen kleinteiligen Bebauungsplananpassung sei überflüssig geworden. Zukünftige Gestaltungssatzungen sollen mehr Bewegungsfreiheit für die Bauherren schaffen. Herr Speuser bezeichnet den Vorschlag als Beschäftigungstherapie für die Verwaltung und befürchtet hierdurch vermehrten Nachbarschaftsstreit. Die Verfahrensweise mit der Aufstellung von u.a. kleinteiligen Bebauungsplänen habe sich in der Vergangenheit bewährt. Herr Becker fragt nach, ob die Verwaltung für die Aufstellung solcher Gestaltungssatzungen ohne Unterstützung Dritter auskomme. Herr FDL Köster teilt darauf hin mit, dass der Fachdienst 5 durchaus fachlich in der Lage sei, entsprechende Satzungen zu entwickeln. An Herrn Speuser gerichtet, erläutert er, dass auch der Erlass einer Gestaltungssatzung durch entsprechende Verfahrensbeteiligungen rechtssicher ablaufen würde. Er weist darauf hin, dass sowohl die jetzige Verfahrensweise, wie auch die Aufstellung von großflächigen Gestaltungssatzungen in der Stadt Bedburg jeweils Vor- und Nachteile mit sich bringen. Herr Schnäpp äußert, dass die Bürger auf die derzeit geltende Rechtslage der aktuellen Bebauungspläne vertrauen. Herr FDL Köster erklärt, dass für die Aufhebung von Bebauungsplänen die gleichen rechtlichen Verfahrensschritte gelten, wie für deren Aufstellung. Herr Krichel hält eine zukünftige Arbeitsersparnis bei der Aufstellung von großflächigen Gestaltungssatzungen für möglich. Herr Nitsche erklärt, dass es nicht angedacht war, alle geltenden Bebauungspläne gleichzeitig aufzuheben, sondern eine sukzessive Vorgehensweise über Jahre beabsichtigt sei. Bei der zukünftigen Aufhebung der jeweiligen Bebauungspläne, soll dann die jeweilige Gestaltungssatzung gelten. Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.05.2015 Seite 2 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf für eine Gestaltungssatzung für Gebiete, in denen auch allgemeine Wohnnutzungen zulässig sind, zu erarbeiten. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Bereiche zu identifizieren, für die die Aufhebung der bestehenden Bebauungspläne sinnvoll ist. Mehrheitsbeschluss: CDU SPD Grüne FWG Abstimmungsergebnis: Ja Nein 6 Enthaltung 9 9 6 = mehrheitlich dafür Abstimmungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.05.2015 Seite 3