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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten -Teilgebiet an der Brauereistraße in Kirchherten- hier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
71 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten -Teilgebiet an der Brauereistraße in Kirchherten-

hier:
a)	Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) 	Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 5. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 05.05.2015. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 23:13 Uhr TOP Betreff 6 Bebauungsplan Nr. 4b/Kirchherten -Teilgebiet an der Brauereistraße in Kirchhertenhier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschluss: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen. b) dem Rat der Stadt Bedburg wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Der Bebauungsplan Nr. 4b / Kirchherten wir nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) als Satzung beschlossen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)