Daten
Kommune
Bedburg
Größe
94 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
22.02.16, 18:03
Aktualisiert
22.02.16, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 8. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 01.12.2015.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
21:34 Uhr
TOP
Betreff
3
Umbau Bahnübergang Lindenstraße sowie Bahnübergang Erkelenzer Straße
hier: Vorstellung der Expertise zu den verkehrlichen Auswirkungen
Herr Schulz und Herr Stuhm vom Büro „StadtVerkehr“ stellen die Expertise zu den verkehrlichen
Auswirkungen bezgl. der Bahnübergänge an der Lindenstraße und Erkelenzer Straße vor.
a) Herr Nitsche fragt nach, wie hoch das Risiko eines dauerhaften Signalausfalls sei und in
welchem Zeitrahmen mit einer Zwangsschließung durch die Baumaßnahmen zu rechnen wäre.
b) Herr vom Berg fragt an, was eine Modernisierung des Bahnübergangs ohne Schließung kosten
würde und was ggfs. dagegen spräche.
c) Herr Speuser fragt nach, ob es möglich wäre, die beiden vorhandenen Bahnübergänge zu
modernisieren und zusätzlich noch die Unterführung zum Gewerbegebiet in die Adolf-SilverbergStraße zu realisieren.
Herr Fachdienstleiter Köster nimmt wie folgt Stellung:
zu a) Eine Wahrscheinlichkeitsaussage sei diesbezüglich nicht zu leisten, aber er weist darauf hin,
dass laut Auskunft des Rhein-Erft-Kreises der wiederholte Ampelausfall häufig darin bedingt sei,
dass die moderne Ampeltechnik mit der sehr veralteten Technik der Bahnübergänge
zusammenarbeiten muss. Ob und wann es hier zu einer Zwangsschließung aufgrund nicht mehr
reparabler Technik der Bahnsignalanlagen kommen könne, lässt sich nicht sagen. Die Folgen
einer solchen Schließung seien für die Bedburger Innenstadt derzeit nicht absehbar.
zu b) Sofern die Bahnübergänge weiterhin geöffnet bleiben sollen, ist eine Modernisierung der
kompletten Signaltechnik erforderlich, da es für die vorhandenen Anlagen teilweise keine
Ersatzteile mehr gibt. Diese Maßnahme müsste dann entsprechend geplant und genehmigt
werden. Dies kann durchaus mehrere Monate dauern. Weiterhin bleiben bei dieser sog. „NullVariante“ die Nachteile durch die bisherige Erschließung an das Gewerbegebiet über die AdolfSilverberg-Straße dauerhaft bestehen. Die sei vorrangig auf den LKW-Verkehr zurückzuführen.
zu c) Eine Unterführung vom Real zur Adolf-Silverberg-Straße kann nur als Ersatzmaßnahme für
eine Schließung des Bahnübergangs an der Lindenstraße erfolgen.
Diese sei in Form einer Eisenbahnkreuzungsmaßnahme mit Kostendrittelung (Bahn, REK, Bund)
realisierbar.
Herr Giesen erkundigt sich, ob der bestehende Grundsatzbeschluss der Stadt Bedburg nach so
langer Zeit heute noch zeitgemäß sei.
Herr Stuhm weist darauf hin, dass die EBA-Kreuzungsvereinbahrungen aufgrund der beteiligten
Träger häufig bis zu 20 Jahre dauern würden, dies sei in Bedburg keine Besonderheit.
Herr Schulz erläutert, dass verschiedene Planungsszenarien diskutiert wurden. Für den Fall, dass
eine Umgehungsstraße im Falle einer Schließung eines Bahnüberganges geplant werde, müsse
diese aus Verkehrsführungsgründen sinnvollerweise um den ganzen Ortsteil Lipp herumgebaut
werden, damit der LKW-Verkehr nicht durch die Wohngebiete geleitet werde. Eine solche Lösung
sei aufgrund des Aufwandes aber kaum umsetzbar. Sollten die Bahnübergänge zwar modernisiert
werden aber erhalten bleiben, so ist auf jeden Fall zukünftig mit längeren Schließungszeiten an
den Bahnschranken zu rechnen. Dies würde auch zu mehr Rückstau in allen Verkehrsbereichen
führen, was letztendlich zu keiner Verbesserung der aktuellen Verkehrssituation in Bedburg führen
würde. Nach dem AEG seien zukünftig grundsätzlich niveaugleiche Bahnübergänge zu
vermeiden.
Herr Mitter führt aus, dass es angedacht sei, im Jahre 2019 die S-Bahn auf dieser Strecke
verkehren zu lassen. Weiterhin solle die Bahntrasse laut Bundesbahn zweigleisig ausgebaut
werden. Fraglich sei dabei, wie der steigenden Lärmbelästigung hier begegnet werde. Er hält es
aus Sicht der Bahn für wirtschaftlich, die Strecke direkt als Tiefbautrasse auszubauen und damit
auch gleichzeitig die Zweiteilung der Stadt aufzulösen. Er fragt nach, was die Stadt Bedburg aus
ihrer Sicht dazu beitragen kann, diese Situation nachhaltig zu gestalten und nicht nur ein Problem
kurzfristig zu lösen.
Herr vom Berg erkundigt sich, wer die Kosten für die angedachte Fußgänger- und
Radfahrerunterführung zahlen solle. Er halte die von Herrn Mitter vorgeschlagene „Troglösung“
der Streckenführung für evtl. die günstigere Variante.
Herr Schulz erklärt, dass die sog. „Troglösung“ derzeit noch eine ungeplante Idee sei und die
Kosten hierfür noch völlig ungeklärt seien. Ob dies technisch durchführbar ist, müsste zunächst
auch erst mal geklärt werden.
Herr Stuhm hält eine „Troglösung“, auch wenn sie voraussichtlich mit Abstand die teuerste
Variante darstellt, städtebaulich für die beste Lösung, aber auch im Sinne des
Eisenbahnbundesamtes sei eine solche Streckenführung erstrebenswert. Er führt die Maßnahme
in Kaldenkirchen als gelungenes Beispiel an.
Herr Fachdienstleiter Köster teilt mit, dass die beiden Bahnübergänge nördlich vom Bahnhof
gelegen sind und somit diese Maßnahme unabhängig vom angestrebten S-Bahn-Projekt
betrachtet werden muss, da die Anbindung der Erft-S-Bahn aus südlicher Richtung lediglich bis
zum Bahnhof Bedburg geplant ist. Der VRR, welcher für die Anbindung aus der nördlichen
Richtung (Grevenbroich) verantwortlich ist, hat sich an einem weiteren Ausbau der Strecke bis
Bedburg nicht interessiert gezeigt.
Er weist darauf hin, dass die Finanzierung der Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen grundsätzlich
durch die Maßnahmeträger (Staat, Bahn und Straßenbaulastträger) gedrittelt wird.
Herr Lohmann sieht die Unterführung kritisch und schlägt vor, die „Troglösung“ weitergehend zu
untersuchen.
Herr Fachdienstleiter Köster erklärt, dass der Bau einer Troglösung für eine Strecke von der
Brücke am Anfang der Neusser Straße bis zum Bahnhof unter laufenden Betrieb der Bahn
sicherlich deutlich mehr Kosten verursachen werde.
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2015
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Frau Pier-Sekul fragt, was gegen eine Brücke sprechen würde. Sie als Sicht einer Frau würde eine
Unterführung aus Sicherheitsgründen immer ablehnen.
Herr Giesen wünscht sich eine Gegenüberstellung mit konkreten aktuellen Kosten welche die
Varianten von Schließung mit Unterführung, Troglösung bzw. Modernisierung und Erhaltung der
vorhandenen Bahnübergänge darstellt.
Der Ausschussvorsitzende fragt nach, inwiefern eine sog. „Troglösung“ die Stadt teilen würde.
Herr Stuhm führt aus, dass bei einer Troglösung die Querungsmöglichkeiten weiterhin erhalten
blieben, diese vermehre sogar im Vergleich zu den anderen Varianten die
Querungsmöglichkeiten. Das Problem der vertieften Bahnstrecke läge darin, das eine Brücke über
eine elektrifizierte Bahnlinie bis zu 6,20 m betragen muss. Dies erfordert eine entsprechend lange
Rampenlänge unter Berücksichtigung einer barrierefreien Überquerung für Fußgänger und
Rollstuhlfahrer. Dies ist im Vergleich zu einer Unterführungslösung aus städtebaulicher Sicht ein
erheblich großer Unterschied.
Herr Fachdienstleiter Köster teilt mit, dass ungefähre Kostenschätzungen bis auf die Variante der
„Troglösung“ bereits bestehen und hält den Vorschlag der Verwaltung für die derzeit verkehrlich
beste Lösung. Er erinnert daran, dass zwischen der Stadt Bedburg und dem Rhein-Erft-Kreis eine
Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 1998 bezüglich der Eisenbahnkreuzungsmaßnahme
„Lindenstraße“ im Zuge der Gestaltung der K37n bestehe. Sollte die Stadt Bedburg nunmehr aus
dieser Vereinbarung aussteigen, so sei ein hoher sechsstelliger Betrag für Planungs- und
Grunderwerbskosten an den Rhein-Erft-Kreis zurückzuerstatten.
Herr Stuhm weist darauf hin, dass die Kosten nicht nur im direkten Summenvergleich bewertet
werden dürfen. Es wäre auch eine Bewertung hinsichtlich der Sicherheit bzw. eine
Kostennutzungsrechnung z.B. im Hinblick auf mögliche Unfallkosten, höhere Betriebskosten oder
längere Schließzeiten der Kreuzungsbereiche durchzuführen. Aus diesem Grunde betrachtet er
die „Variante 2“ für die optimalste Maßnahme.
Herr Nitsche fasst zusammen, dass die Gestaltung der beiden Bahnübergänge die bedeutendste
Verkehrsplanungsmaßnahme für die nächsten Jahrzehnte in Bedburg sein wird. Aus diesem
Grunde solle diesbezüglich heute keine voreilige Entscheidung getroffen werden. Er schlägt vor,
den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass die Verwaltung nicht über die
vorgeschlagene Variante weiter mit dem Eisenbahnbundesamt verhandelt, sondern, dass die
Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss entsprechende Kostenberechnungen einschließlich
der Betriebskosten zu den einzelnen Varianten vorstellen solle.
Herr Speuser schließt sich im Wesentlichen den Ausführungen von Herrn Nitsche an und lehnt
heute ebenfalls eine Beschlussfassung als voreilig ab. Er schlägt eine Vorberatung der Thematik
im Arbeitskreis Verkehr vor.
Herr Fachdienstleiter Köster teilt mit, dass in der nächsten Sitzung des Arbeitskreises Verkehr im
Januar 2016 im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans das Thema Bahnübergänge
weitergehend behandelt werden könne.
(Anmerkung: Aus terminlichen Gründen findet dieser Arbeitskreis erst im März 2016 statt.)
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Verwaltung soll
entsprechende Kostenberechnungen zu den einzelnen Varianten vorstellen.
Der „Arbeitskreis Verkehr“ soll sich mit der Thematik bis zur nächsten SEA-Sitzung befassen.
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Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
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