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Beschlusstext (49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Brühler-/ Rodenkirchener Straße" hier: Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
6,3 kB
Datum
30.10.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Beschlusstext (49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Brühler-/ Rodenkirchener Straße"

hier: Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 19.11.2007 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 25. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 30.10.2007 um 18:05 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 14. 49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Brühler-/ Rodenkirchener Straße" hier: Feststellungsbeschluss Vorlagennummer: 217/2007 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz an (Beschlussvorlage Nr. 250/2006 in der Sitzung des Ausschusses vom 14.06.2007), die im Rahmen der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Planentwurf zur Offenlage berücksichtigt worden sind. 2. Der Rat der Stadt Wesseling stellt fest, dass im Rahmen der Offenlage der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ von Seiten der Öffentlichkeit und der Behörden keine weiteren Anregungen vorgebracht worden sind. 3. Die in der Sitzung vorliegende 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ mit der gem. § 5 (5) BauGB beigefügten Begründung, einschließlich Umweltbericht gem. § 2 a BauGB, wird festgestellt. 4. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird Regionalplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. 29 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 3 Enthaltung(en) gem. § 6 (1) BauGB der