Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
22.02.16, 18:03
Aktualisiert
22.02.16, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 8. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 01.12.2015.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
21:34 Uhr
TOP
Betreff
15
Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2015
hier: Prüfung von verkehrssichernden Maßnahmen im Bereich der Kurve AlbertSchweitzer-Straße/St.-Rochus-Straße
Herr Becker erläutert den CDU-Antrag, der aufgrund der vermehrten Beschwerden aus der
Bevölkerung mit dem Ziel einer Geschwindigkeitsreduzierung im Kurvenbereich vor Alt-Kaster
gestellt wurde.
Er richtet die Frage an Herrn Fachdienstleiter Köster, ob es möglich wäre, dass die Stadt ohne
Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis als Straßenbaulastträger hinsichtlich der Beleuchtung an
dem Zebrastreifen auf der St.-Rochus-Straße in der Nähe des REWE-Marktes Verbesserungen
durchführen könne.
Herr Giesen teilt mit, dass ihm die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sehr am Herzen liege,
jedoch sei ihm, selbst auf Rückfrage bei den örtlichen politischen Vertretern, keine
Anwohnerbeschwerden bekannt geworden. Laut Pressebericht aus der letzten Woche sehe der
Rhein-Erft-Kreis
als
Straßenbaulastträger
keine
Notwendigkeit
für
eine
Geschwindigkeitsreduzierung.
Herr Fachdienstleiter Köster erläutert, dass die Beleuchtung der Fußgängerüberwege aus
rechtlichen Gründen separat zur Straßenbeleuchtung betrieben werden muss. Eine ausreichende
Ausleuchtung der Fußgängerüberwege wolle er mit dem Rhein-Erft-Kreis abstimmen.
Herr Nitsche teilt mit, dass die SPD-Fraktion den tatsächlichen Hintergrund des Antrages nicht
erkenne und die Zuständigkeit in dieser Sache eindeutig beim Rhein-Erft-Kreis und nicht bei der
Stadt Bedburg sehe.
Er zitiert einen Pressebericht aus dem Jahre 2011 bezüglich eines CDU-Statements des Herrn Dr.
Kippels, in dem diesbezüglich keine Veranlassung hinsichtlich verkehrslenkender oder
verkehrsberuhigender Maßnahmen gesehen wurden. Zudem sei ein seinerzeitiger Unfall nicht auf
ein fehlerhaftes Fahrverhalten der Fahrerin sondern auf deren gesundheitliche Beeinträchtigung
zurückzuführen gewesen.
Herr Becker teilt mit, dass er mit verschiedenen Anwohnern gesprochen habe und dass das
Verkehrssicherheitsbedürfnis gegeben sei.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Abstimmungsgespräche mit dem
Straßenbaulastträger des Rhein-Erft-Kreises aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2015
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