Daten
Kommune
Bedburg
Größe
91 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
22.02.16, 18:03
Aktualisiert
22.02.16, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 8. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 01.12.2015.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
21:34 Uhr
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Betreff
9
Bebauungsplan (der Innenentwicklung) Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. beschleunigte
Änderung
- Alte Schule Kirchtroisdorf a) Beratung und Beschließung über die im Beteiligungsverfahren eingegangenen
Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 13 und
13a BauGB
Herr Giesen weist auf den Antrag der FWG-Fraktion hin, den möglichen Erhalt der alten
Grundschule aufgrund des ortsbildprägenden Charakters des Gebäudes zu prüfen. Diesen Antrag
stellt er jedoch zurück und schließt sich dem Beschlussvorschlag an, den Bebauungsplan
ergebnisoffen weiterzuverfolgen.
Er verweist auf die geplante Ertüchtigung des Schulgebäudes für die mögliche Unterbringung von
Flüchtlingen hin. Dies habe jedoch keinen Einfluss auf die Überplanung mit dem zu
beschließenden Bebauungsplan.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (lfd. Nrn. 1 – 14a)
eine Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse
gemäß der beigefügten Anlage 13 der Niederschrift - ‚Abwägungsliste‘ - zu fassen.
b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg unter Einbeziehung der abgewogenen Stellungnahmen
aus den Beteiligungsverfahren den Satzungsbeschluss (Anlage 14) für diesen Bebauungsplan:
„Der Bebauungsplan (der Innenentwicklung) Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. beschleunigte Änderung wird
nebst textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie dazugehörigen Anlagen gemäß § 10
Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I
S. 1748), als Satzung beschlossen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des
Rhein-Erft-Kreises ortsüblich bekanntzumachen.“
Abstimmungsergebnis:
Beschlussergebnis zu a) einstimmig: JA
NEIN
Beschlussergebnis zu b) einstimmig: JA
NEIN
Abstimmungsergebnis: (kein Text vorhanden)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2015
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