Daten
Kommune
Bedburg
Größe
174 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
22.10.15, 18:01
Aktualisiert
22.10.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 6. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 25.08.2015.
Sitzungsbeginn:
18:06 Uhr
Sitzungsende:
21:38 Uhr
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Betreff
8
Ergänzungssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
-Gebiet: nord-östliches Ende der „Otto-Hahn-Straße“
hier: Vorberatung und Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses
Beschluss:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der
Offenlage nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB durchzuführen
und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) ‚Abwägungsliste‘ zu fassen.
b) Ferner empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg unter
Einbeziehung der abgewogenen Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren den
Satzungsbeschluss gem. § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 1 und 3 BauGB für die Ergänzungssatzung
Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ zu fassen:
„Die Ergänzungssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ wird inkl. Begründung sowie dazugehörigen
Anlagen gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.
November 2014 (BGBl. I S. 1748), als Satzung beschlossen. Ferner wird die Verwaltung
beauftragt, die Ergänzungssatzung zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises ortsüblich bekanntzumachen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)