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Beschlusstext (Ergänzungssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB -Gebiet: nord-östliches Ende der „Otto-Hahn-Straße“ hier: Vorberatung und Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
174 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
22.10.15, 18:01
Aktualisiert
22.10.15, 18:01
Beschlusstext (Ergänzungssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
-Gebiet: nord-östliches Ende der „Otto-Hahn-Straße“
hier: Vorberatung und Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 6. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 25.08.2015. Sitzungsbeginn: 18:06 Uhr Sitzungsende: 21:38 Uhr TOP Betreff 8 Ergänzungssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB -Gebiet: nord-östliches Ende der „Otto-Hahn-Straße“ hier: Vorberatung und Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses Beschluss: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der Offenlage nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) ‚Abwägungsliste‘ zu fassen. b) Ferner empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg unter Einbeziehung der abgewogenen Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren den Satzungsbeschluss gem. § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 1 und 3 BauGB für die Ergänzungssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ zu fassen: „Die Ergänzungssatzung Bedburg „Otto-Hahn-Straße“ wird inkl. Begründung sowie dazugehörigen Anlagen gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), als Satzung beschlossen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Ergänzungssatzung zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises ortsüblich bekanntzumachen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)