Daten
Kommune
                    Bedburg
                Größe
                        130 kB
                    Datum
                        25.08.2015
                    Erstellt
                        22.10.15, 18:01
                    Aktualisiert
                        22.10.15, 18:01
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 6. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 25.08.2015.
Sitzungsbeginn:
18:06 Uhr
Sitzungsende:
21:38 Uhr
TOP
Betreff
9
Ergänzungssatzung Bedburg „Kolpingstraße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB,
-Gebiet: nord-östlicher Stichweg „Kolpingstraße“ Richtung ehem. "Nothbomsche
Brücke"hier: Verfahrenseinleitender Beschluss zur Aufstellung der Ergänzungssatzung
Herr Speuser begrüßt die Ergänzung des Innenbereiches i. S. d. § 34 BauGB in der Ortslage
Blerichen zum Zwecke der Wohnraumschaffung. Er bittet die Verwaltung um Prüfung, ob zur
verkehrstechnischen Entlastung eine Verbindungsstraße zwischen der „Kolpingstraße“ und „Am
Hirtenend“ hergestellt werden kann.
Herr FDL Köster teilt darauf hin mit, dass in einer Ergänzungssatzung für Innenbereiche keine
Verkehrsflächen festgesetzt werden. In einem Bebauungsplanverfahren könnten private Flächen
für öffentliche Verkehrsflächen herangezogen werden. Hierzu sind Gespräche mit den
Eigentümern erforderlich, damit die Umsetzung vertraglich geregelt werden könne.
Zunächst müsse die Bereitschaft der privaten Eigentümer ermittelt werden. Sofern hier eine
Bereitschaft erkennbar sein, könne diese Maßnahme in einem späteren Bebauungsplanverfahren
festgesetzt werden.
Ratsmitglied Helmut Breuer schlägt vor, den Damm entlang der Erft als Zufahrtsstraße zum
Baugebiet zu nutzen, da dieser auch breit genug sei.
Herr FDL Köster erläutert, dass der Damm als Hochwasserschutzanlage laut Erftverband
gewährleistet bleiben muss. Eine Prüfung über eine mögliche Einbeziehung könne aber erfolgen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den einleitenden Beschluss zur Erweiterung der
„Innenbereichssatzung Bedburg“ in Form einer „Ergänzungssatzung“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3
BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), durch Deklaration der
Grundstücke der Gemarkung Bedburg, Flur 49, Flurstücke 410, 412, 593, 594 und 595 als
„Innenbereich“ nach § 34 BauGB.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 25.08.2015
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