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Beschlusstext (Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Bedburg gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Einleitung des Änderungsverfahrens (2. Änderung) "Ergänzungssatzung")

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
130 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
22.10.15, 18:01
Aktualisiert
22.10.15, 18:01
Beschlusstext (Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Bedburg gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Einleitung des Änderungsverfahrens (2. Änderung) "Ergänzungssatzung") Beschlusstext (Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Bedburg gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Einleitung des Änderungsverfahrens (2. Änderung) "Ergänzungssatzung")

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 6. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 25.08.2015. Sitzungsbeginn: 18:06 Uhr Sitzungsende: 21:38 Uhr TOP Betreff 9 Ergänzungssatzung Bedburg „Kolpingstraße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, -Gebiet: nord-östlicher Stichweg „Kolpingstraße“ Richtung ehem. "Nothbomsche Brücke"hier: Verfahrenseinleitender Beschluss zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Herr Speuser begrüßt die Ergänzung des Innenbereiches i. S. d. § 34 BauGB in der Ortslage Blerichen zum Zwecke der Wohnraumschaffung. Er bittet die Verwaltung um Prüfung, ob zur verkehrstechnischen Entlastung eine Verbindungsstraße zwischen der „Kolpingstraße“ und „Am Hirtenend“ hergestellt werden kann. Herr FDL Köster teilt darauf hin mit, dass in einer Ergänzungssatzung für Innenbereiche keine Verkehrsflächen festgesetzt werden. In einem Bebauungsplanverfahren könnten private Flächen für öffentliche Verkehrsflächen herangezogen werden. Hierzu sind Gespräche mit den Eigentümern erforderlich, damit die Umsetzung vertraglich geregelt werden könne. Zunächst müsse die Bereitschaft der privaten Eigentümer ermittelt werden. Sofern hier eine Bereitschaft erkennbar sein, könne diese Maßnahme in einem späteren Bebauungsplanverfahren festgesetzt werden. Ratsmitglied Helmut Breuer schlägt vor, den Damm entlang der Erft als Zufahrtsstraße zum Baugebiet zu nutzen, da dieser auch breit genug sei. Herr FDL Köster erläutert, dass der Damm als Hochwasserschutzanlage laut Erftverband gewährleistet bleiben muss. Eine Prüfung über eine mögliche Einbeziehung könne aber erfolgen. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den einleitenden Beschluss zur Erweiterung der „Innenbereichssatzung Bedburg“ in Form einer „Ergänzungssatzung“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), durch Deklaration der Grundstücke der Gemarkung Bedburg, Flur 49, Flurstücke 410, 412, 593, 594 und 595 als „Innenbereich“ nach § 34 BauGB. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 25.08.2015 Seite 2