Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Antrag der SPD-Fraktion hier: Übertragung der Aufgabenträgerschaft ÖPNV an die Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
22.10.15, 18:01
Aktualisiert
22.10.15, 18:01
Beschlusstext (Antrag der SPD-Fraktion
hier: Übertragung der Aufgabenträgerschaft ÖPNV an die Stadt Bedburg)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 6. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 25.08.2015. Sitzungsbeginn: 18:06 Uhr Sitzungsende: 21:38 Uhr TOP Betreff 14 Antrag der SPD-Fraktion hier: Übertragung der Aufgabenträgerschaft ÖPNV an die Stadt Bedburg Herr Nitsche weist ergänzend zur Vorlage darauf hin, dass eine europaweite Ausschreibung Risiken und Zusatzkosten berge. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt: 1. beim Rhein-Erft-Kreis die Übertragung der Aufgabenträgerschaft für den Ortsverkehr im AST und für den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet Bedburg unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG NRW zu beantragen. 2. die organisatorischen, inhaltlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen der Gründung einer kommunalen Verkehrsgesellschaft zu prüfen. Absehbar wird zu deren Aufgaben die wirtschaftliche Ausgestaltung kommunaler ÖPNV-Angebote in der Stadt Bedburg zählen. 3. eine EU-rechtskonforme Vergabe entsprechender Verkehrsleistungen spätestens ab Dezember 2019 zu prüfen. Es ist sicherzustellen, dass bestehende Beauftragungen des Rhein-Erft Kreises von Verkehrsunternehmen oder deren Nachfolgeunternehmen für die Ortsverkehre in der Stadt Bedburg zeitgerecht beendet bzw. nicht über den Dezember 2019 hinaus erneut vergeben werden. Dies ist zumindest solange sicherzustellen, als keine Prüfergebnisse zur Gründung einer stadteigenen Verkehrsgesellschaft vorliegen. In jedem Falle ist zu vereinbaren, dass ggf. notwendige Übergangsregelungen zwischen dem Rhein-Erft Kreis und der Stadt Bedburg abzustimmen sind. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)