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Beschlusstext (Versorgungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums mit Hotspots / WLAN hier: Anträge der CDU- und SPD-Fraktion sowie aktueller Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
78 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
22.10.15, 18:01
Aktualisiert
22.10.15, 18:01
Beschlusstext (Versorgungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums mit Hotspots / WLAN
hier: Anträge der CDU- und SPD-Fraktion sowie aktueller Sachstandsbericht) Beschlusstext (Versorgungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums mit Hotspots / WLAN
hier: Anträge der CDU- und SPD-Fraktion sowie aktueller Sachstandsbericht)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 6. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 25.08.2015. Sitzungsbeginn: 18:06 Uhr Sitzungsende: 21:38 Uhr TOP Betreff 16 Versorgungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums mit Hotspots / WLAN hier: Anträge der CDU- und SPD-Fraktion sowie aktueller Sachstandsbericht Herr Becker weist darauf hin, dass der erste Antrag der CDU am 18.03.2015 von der Verwaltung nicht offiziell zur Kenntnis genommen wurde. Die CDU-Fraktion fordere insbesondere am Marktplatz in Bedburg die Einrichtung eines WLAN-Hot Spots. Weiterhin begrüßt er den Ergänzungsvorschlag der SPD-Fraktion. Er empfiehlt im Rahmen der Schaffung eines WLANNetzes, die Prüfung, ob eine Freifunkentwicklung als mögliche Lösung in Frage komme, da die Freifunk NRW als sog. Provider anerkannt sei und somit von der Störerhaftung befreit sei. Als Beispiel führt er die Einrichtung eines Hot Spots auf dem Rathausvorplatz in der Stadt Grevenbroich an, dies sei eine kostengünstige Lösung. Herr Nitsche schlägt ebenfalls vor, den Vorschlag der CDU auf mehrere Standorte zu erweitern. Er regt auch die Prüfung eines sog. Bürgernetzes durch die Freifunk NRW an. Herr Giesen weist darauf hin, dass zu beachten sei, die Hot Spot-Standorte hinsichtlich der örtlichen Gastronomie gerecht auszuwählen. Herr Krichel warnt vor möglichen rechtlichen Konsequenzen hinsichtlich der Störerhaftung. Bei der Freifunk-Lösung werden die Router jeweils an den privaten Anschlüssen (bzw. der Stadtverwaltung) angeschlossen und jene, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte Bandbreite werde über eine sog. VPN-Leitung auf einen Server nach Schweden umgeleitet. Mit dieser Technik werde das Problem der Störerhaftung umgangen. Hiermit befinden sich die Teilnehmer in einer juristischen Grauzone. Grundsätzlich müssen die Provider auch die Adressen der Nutzer bereithalten (Datenvorratsspeicherung), die Freifunkter registrieren dies jedoch auf diesem technischen Wege nicht. Unitymedia bietet derzeit die Möglichkeit über einen UnitymediaBusinessanschluss einen sog. „Powerspot“ einzurichten, der für jeweils 25.- €/mtl. zusätzlich 10 Mbit/s. Downloadleistung für max. 150 Nutzer ermöglicht. Es können dann bis zu drei Powerspots pro Businessanschluss gebucht werden, die max. 450 Nutzer versorgen könnten. Für die Nutzer ist eine Registrierung per SMS erforderlich, auf die man anschließend für die Dauer von zwei Jahren ein Passwort erhält. Somit ist das Problem der Störerhaftung nicht gegeben. Sofern entsprechende Sponsoren gefunden werden, könne diese Lösung für die Stadt Bedburg ebenfalls kostenfrei betrieben werden. Eine gestaltbare Landingpage wäre in diesem Preis ebenfalls enthalten, auf der entsprechende Events oder ähnliches beworben werden könne. Es wäre jetzt noch zu ermitteln, wer auf der Geschäftsstraße in Kaster dort einen Businessanschluss eingerichtet habe. Herr FDL Köster weist darauf hin, dass die KDVZ Bedenken hinsichtlich der Störerhaftung durch den Freifunk geäußert habe. Zudem sei ein funktionierendes flächendeckendes Freifunknetz immer auf die Bereitschaft und technische Fähigkeit der Gewerbetreibenden und sonstigen Mitwirkenden angewiesen. Die Möglichkeit einer Steuerung durch eine vertragliche Lösung sei nicht mehr gegeben. Er sagt jedoch eine umfassende und neutrale Prüfung der Angelegenheit zu. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilungen zu Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 25.08.2015 Seite 2