Daten
Kommune
Bedburg
Größe
78 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
22.10.15, 18:01
Aktualisiert
22.10.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 6. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 25.08.2015.
Sitzungsbeginn:
18:06 Uhr
Sitzungsende:
21:38 Uhr
TOP
Betreff
16
Versorgungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums mit Hotspots / WLAN
hier: Anträge der CDU- und SPD-Fraktion sowie aktueller Sachstandsbericht
Herr Becker weist darauf hin, dass der erste Antrag der CDU am 18.03.2015 von der Verwaltung
nicht offiziell zur Kenntnis genommen wurde. Die CDU-Fraktion fordere insbesondere am
Marktplatz in Bedburg die Einrichtung eines WLAN-Hot Spots. Weiterhin begrüßt er den
Ergänzungsvorschlag der SPD-Fraktion. Er empfiehlt im Rahmen der Schaffung eines WLANNetzes, die Prüfung, ob eine Freifunkentwicklung als mögliche Lösung in Frage komme, da die
Freifunk NRW als sog. Provider anerkannt sei und somit von der Störerhaftung befreit sei. Als
Beispiel führt er die Einrichtung eines Hot Spots auf dem Rathausvorplatz in der Stadt
Grevenbroich an, dies sei eine kostengünstige Lösung.
Herr Nitsche schlägt ebenfalls vor, den Vorschlag der CDU auf mehrere Standorte zu erweitern.
Er regt auch die Prüfung eines sog. Bürgernetzes durch die Freifunk NRW an.
Herr Giesen weist darauf hin, dass zu beachten sei, die Hot Spot-Standorte hinsichtlich der
örtlichen Gastronomie gerecht auszuwählen.
Herr Krichel warnt vor möglichen rechtlichen Konsequenzen hinsichtlich der Störerhaftung. Bei der
Freifunk-Lösung werden die Router jeweils an den privaten Anschlüssen (bzw. der
Stadtverwaltung) angeschlossen und jene, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte Bandbreite
werde über eine sog. VPN-Leitung auf einen Server nach Schweden umgeleitet. Mit dieser
Technik werde das Problem der Störerhaftung umgangen. Hiermit befinden sich die Teilnehmer in
einer juristischen Grauzone. Grundsätzlich müssen die Provider auch die Adressen der Nutzer
bereithalten (Datenvorratsspeicherung), die Freifunkter registrieren dies jedoch auf diesem
technischen Wege nicht. Unitymedia bietet derzeit die Möglichkeit über einen UnitymediaBusinessanschluss einen sog. „Powerspot“ einzurichten, der für jeweils 25.- €/mtl. zusätzlich 10
Mbit/s. Downloadleistung für max. 150 Nutzer ermöglicht. Es können dann bis zu drei Powerspots
pro Businessanschluss gebucht werden, die max. 450 Nutzer versorgen könnten. Für die Nutzer
ist eine Registrierung per SMS erforderlich, auf die man anschließend für die Dauer von zwei
Jahren ein Passwort erhält. Somit ist das Problem der Störerhaftung nicht gegeben. Sofern
entsprechende Sponsoren gefunden werden, könne diese Lösung für die Stadt Bedburg ebenfalls
kostenfrei betrieben werden. Eine gestaltbare Landingpage wäre in diesem Preis ebenfalls
enthalten, auf der entsprechende Events oder ähnliches beworben werden könne. Es wäre jetzt
noch zu ermitteln, wer auf der Geschäftsstraße in Kaster dort einen Businessanschluss
eingerichtet habe.
Herr FDL Köster weist darauf hin, dass die KDVZ Bedenken hinsichtlich der Störerhaftung durch
den Freifunk geäußert habe. Zudem sei ein funktionierendes flächendeckendes Freifunknetz
immer auf die Bereitschaft und technische Fähigkeit der Gewerbetreibenden und sonstigen
Mitwirkenden angewiesen. Die Möglichkeit einer Steuerung durch eine vertragliche Lösung sei
nicht mehr gegeben.
Er sagt jedoch eine umfassende und neutrale Prüfung der Angelegenheit zu.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilungen zu Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 25.08.2015
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