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Beschlusstext (Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Rhein-Erft-Kreises hier: Beitrittsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
150 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
27.10.17, 18:02
Aktualisiert
27.10.17, 18:02
Beschlusstext (Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Rhein-Erft-Kreises
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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 19. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Donnerstag, den 28.09.2017. Sitzungsbeginn: 18:04 Uhr Sitzungsende: 20:57 Uhr TOP Betreff 3 Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Rhein-Erft-Kreises hier: Beitrittsbeschluss Herr Geyer vom Büro Stadt- und Regionalplanung Jansen stellt den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses die Ergebnisse der Eignungsflächenuntersuchung anhand einer Powerpointpräsentation vor und steht im Anschluss für Rückfragen zur Verfügung. Hierfür wird die Sitzung durch den Ausschussvorsitzenden unterbrochen. Im Anschluss wird den Ausschussmitgliedern Gelegenheit für Rückfragen gegeben. Folgende Rückfragen haben sich hierbei ergeben: Durch Herrn Giesen wird nachgefragt, wie die Suchräume zustande gekommen seien und ob eine Erweiterung - insbesondere auch eine kreisübergreifende Interkommunalität denkbar sei. Die Suchräume könnten lt. Herrn Geyer grundsätzlich noch beliebig erweitert werden. Im Rahmen der Regionalplanneuaufstellung stünde es den Kommunen frei, noch eigene Flächen in die Diskussion einzubringen. In diesem Zusammenhang weist Herr Geyer auf die „unerfreulichen“ Kommunalgespräche im nördlichen Rhein-Erft-Kreis hin, insbesondere im Hinblick auf die Konsensfindung, welche unter Beteiligung mehreren Städte und der Bezirksregierung mühsam erarbeitet worden sei. Eine perfekte Lösung für alle existiere hierbei nicht, wonach Abstriche - „zur gleichermaßen Unzufriedenheit aller“ - zwingend in Kauf zu nehmen seien. Herr Geyer empfiehlt das Konzept in der vorgestellten Form zu belassen, betont jedoch nochmals die absolute Freiheit der Stadt weitere Flächen einzubringen. Zum Thema der Interkommunalität wird ausgeführt, dass diesbezüglich keine rechtliche Vorgabe der Bezirksregierung existiere und die Stadt in Ihrer „Partnerwahl“ völlig frei und an keine räumliche Grenze gebunden wäre. Herr Coumanns erkundigt sich nach dem Zeitplan der Regionalplanneuaufstellung. Herr Geyer erläutert, dass am 08.02.2017 der Landesentwicklungsplan rechtskräftig geworden sei und aufbauend nunmehr der Regionalplan aufgestellt werden solle, wobei das Aufstellungserfahren bereits eingeleitet worden sei. Erste Kommunalgespräche hätten diesbezüglich, im Hinblick auf mögliche Flächenreserven, bereits stattgefunden. Parallel dazu werde das Agglomerationskonzept als planerische, konzeptionelle Grundlage zum Regionalplan erarbeitet. Im Herbst 2018/Frühjahr 2019 sollen schließlich weitere Kommunalgespräche unter Festlegung der Bedarfsberechnung stattfinden. Zuletzt werde das formelle Beteiligungsverfahren vergleichbar den Bebauungsplanverfahren - durchgeführt mit dem Ziel, den Plan im Jahr 2021 zur Rechtskraft zu bringen. Herr Speuser hakt nach, wie die vermeintlich restriktionsarmen Suchräume den unmittelbar betroffenen Anwohnern „Im Spless“ vermittelt werden sollen? Herr Geyer verweist auf den unbefriedigenden Umstand, dass man es letztendlich keinem Recht machen könne und dass nach den Vorgaben der Regionalplanung nur Flächen in die Planung aufgenommen werden dürften, die an Siedlungsräume angrenzen. Eine Lösung im Hinblick auf die entstehenden Immissionen könne sich jedoch aus den B-Plan Verfahren im Rahmen der Abwägung ergeben. Herr Geyer gibt weiter am Beispiel der „rauchenden Schlote“ im Ruhrgebiet zu bedenken, dass Industriegebiete auch immissionsarme kleine bis mittlere Gewerbebetriebe beinhalten würden und das eine Erweiterungsmöglichkeit im Industriegebiet Mühlenerft nicht mehr gegeben sei. Herr Speuser bittet um Ratschläge hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise bzw. Möglichkeiten zur Auffindung von alternativen Flächen, sofern die vorliegende Fläche am Widerstand der Anwohner scheitern und letztendlich als Industriefläche nicht zustande kommen würde. Durch Herrn Geyer wird nochmals auf die Erforderlichkeit einer Angrenzung an bestehende Siedlungsräume verwiesen, verbunden mit der Empfehlung, bei der Beteiligung der Bürger ein gutes Kommunikationskonzept - u.a. mit dem Hinweis auf eine wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Bedburg - zugrunde zu legen. Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung bittet Frau Pier-Sekul um Nennung von Beispielen zum Begriff der Brachfläche sowie ergänzende inhaltliche Erläuterung. Die Beantwortung der Fragestellung wird bis zur Wiederaufnahme der Sitzung zurückgestellt. Herr Förster zeigt sich erbost über die Flächenauswahl im Bereich Bedburg-Rath. Insbesondere werden die fehlende Verkehrsanbindung und das zu erwartende, höhere Verkehrsaufkommen moniert. Durch Herrn Geyer wird auf die Erforderlichkeit von Verkehrsgutachten verwiesen. Ferner müsse sorgfältig abgewägt werden, welches Gewerbe sich für diese Fläche überhaupt als geeignet darstelle. Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.09.2017 Seite 2 Herr Schmitz ergänzt hierzu, dass letztendlich unabdingbar sei, eine Ortsumgehung über die L 279 zur Entlastung der Ortslage anzustreben. Herr Coumanns verweist diesbezüglich auf die Langfristigkeit der Planung (Zeithorizont des Regionalplans ca. 2035-2040) und der erst noch vorzunehmenden Untersuchungen im weiteren Verfahren sowie einer etwaigen Abstimmung im Rahmen des VEP des Kreises oder Landes. Zunächst sei jedoch als erster Schritt die Entwicklung von Potentialflächen vorgesehen. Herr Niepel erkundigt sich, warum nicht am neuen Autobahnkreuz eine Vorhabensfläche ausgewiesen werde und bekräftigt zugleich die Bedenken für den Bereich „Im Spless“. Diesbezüglich wird von Herrn Geyer auf die aktuellen Rechtsvorgaben der Regional- und Landesplanung hingewiesen, die keine neuen Siedlungsräume vorsehen. Flächen für Gewerbegebiete müssten an bestehende Siedlungsflächen angrenzen. Anders sei dies z.B. in den Niederlanden. Dort werde die Raumplanung an der Infrastruktur ausgerichtet, sodass dort Gewerbegebiete an Autobahnen entstehen könnten. Selbstverständlich stehe es aber der Stadt frei, andere Flächen dennoch in die Diskussion zu bringen. Herr Speuser fragt hinsichtlich der Realisierbarkeit von Flächen im Bereich zwischen Kirchherten und Jackerath nach. Herr Geyer mahnt an, realistische Prioritäten - unter Berücksichtigung von Lage und Anbindung - zu setzen. In den offiziellen Planungen sei der berechnete Bedarf von maximal 10 ha bereits weit überschritten worden. Die Anmeldung weiterer oder gar zu vieler Flächen gefährde hingegen die Glaubwürdigkeit. Die Sitzung wird durch den Ausschussvorsitzenden wieder eröffnet, um nunmehr in die politische Diskussion einzusteigen. Herr Nitsche regt grundsätzlich an, sich Optionen offen zu halten. Bei dem errechneten Bedarf handele es sich um einen theoretischen Wert wobei der tatsächliche Bedarf voraussichtlich höher liege. Das Konzept werde insgesamt von der SPD-Fraktion begrüßt, die Bedenken und Befürchtungen der Anwohner würden jedoch sehr ernst genommen. Hier sei eine realistische Bürgerinformation und transparente Berichterstattung zwingend geboten. Es gehe aber auch darum, die Handlungsfähigkeit über 20 Jahre zu gewährleisten. Da es offenkundig keine alternativen Flächen gebe, die auch noch jedem zusagen, werde die Zustimmung und Unterstützung zum vorgestellten Konzept erteilt. Zur ursprünglichen Anfrage der Frau Pier-Sekul zur Thematik der Brachflächen wird durch Herrn Schmitz erläuternd am Beispiel des ehemaligen Zuckerfabrikgeländes ausgeführt, dass es sich hierbei um Flächen handele, die zur Zeit noch als Gewerbe und Sonderbauflächen im FNP dargestellt seien. Herr Speuser stellt klar, dass die Neuaufstellung des Regionalplanes grundsätzlich begrüßt werde. Allerdings ermangele es vorliegend an der erforderlichen Kommunikation mit den betroffenen Bürgern, wodurch Ängste, z.B. im Hinblick auf eine mögliche Abwertung der Immobilien, geschürt worden seien. Eine Zustimmung könne unter diesen Voraussetzungen nicht erteilt werden, ferner sei die Ausweisung alternativer Flächen wünschenswert. Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.09.2017 Seite 3 Die CDU-Fraktion bittet um Umwandlung der Sitzungsvorlage in eine Beschlussvorlage. Herr Giesen schließt sich in weiten Teilen den Ausführungen des Herrn Speuser an. Seitens der FWG-Fraktion sei ebenfalls beabsichtigt, die Vorlage lediglich zur Kenntnis zu nehmen, da eine Zustimmung nicht erteilt werden könne. Man werde sich dafür einsetzen andere Flächen in das Konzept aufzunehmen. Herr Coumanns formuliert daraufhin folgenden Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die in der Anlage dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zur Kenntnis. … Als Ergebnis einer lebhaften Diskussion hinsichtlich der Art und Weise der erfolgten Bevölkerungsbeteiligung wird der Vorschlag unterbreitet, das externe Ingenieurbüro mit der Ausarbeitung weiterer Suchflächen zu beauftragen. Herr Geyer stellt nochmals klar, dass es keine „beste“ Lösung gebe und ein Konsens auch interkommunal erforderlich sei, da jede Entscheidung auch die Entscheidungen anderer Städte impliziere. Die Schwierigkeiten eines regionalen Konsens werden durch Herrn Stamm nochmals ausführlich bekräftigt, verbunden mit dem Appell, der Konzeption zuzustimmen und damit weitere Verhandlungen überhaupt erst einmal zu ermöglichen. Frau Mitter erklärt, nicht etwa mehr Gewerbeflächen zu fordern, sondern vielmehr an anderer Stelle, z.B. im Bereich des kleinen Gewerbegebietes am Jackerather Kreuz. Hierzu gibt Herr Geyer zu Bedenken, dass die Bestandssituation nicht maßgeblich für die Geeignetheit sei. Es komme vielmehr auf die Darstellung im Regionalplan an, insbesondere werde der jeweilige Eigenbedarf der Ortslage als Maßstab zugrunde gelegt. Herr H. Merx hinterfragt zunächst den Sinn und Zweck der Entwicklung weiterer Gewerbegebiete und empfiehlt hinsichtlich der Standortwahl bis zur abschließenden Durchführung von konkreten Untersuchung und Begutachtungen Zurückhaltung. Herr W. Merx regt Bürgerwerkstätten an. Herr Nitsche greift die Diskussion auf und gibt zu bedenken, an welcher Stelle diese Beteiligung stattfinden solle und ob es Sinn mache, bereits vor der Festlegung von Suchflächen an die Bürgerschaft heranzutreten. Zu den Ausführungen des Herrn H. Merx bekräftigt Herr Speuser nochmals die Bitte, der Sorge der Menschen Rechnung zu tragen und schließt sich dem Gedanken einer Bürgerbeteiligung an. Durch Herrn Coumanns wird abschließend erneut ein Beschlussvorschlag formuliert über den nunmehr abgestimmt wird. Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die in der Anlage dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.09.2017 Seite 4 das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zur Kenntnis. 2. Die Stadt Bedburg wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus. Die Thematik der „Suchräume“ soll in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses erneut beraten werden. Hierzu sind die Fraktionen aufgerufen, Vorschläge für weitere bzw. alternative Eignungsflächen vorzutragen. Abstimmungsergebnis: zu 1) zur Kenntnis genommen zu 2) 8 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Abstimmung ohne Ausschussmitglied Pier-Sekul Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.09.2017 Seite 5