Daten
Kommune
Bedburg
Größe
150 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
27.10.17, 18:02
Aktualisiert
27.10.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 19. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Donnerstag, den 28.09.2017.
Sitzungsbeginn:
18:04 Uhr
Sitzungsende:
20:57 Uhr
TOP
Betreff
3
Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Rhein-Erft-Kreises
hier: Beitrittsbeschluss
Herr Geyer vom Büro Stadt- und Regionalplanung Jansen stellt den Mitgliedern des
Stadtentwicklungsausschusses die Ergebnisse der Eignungsflächenuntersuchung anhand
einer Powerpointpräsentation vor und steht im Anschluss für Rückfragen zur Verfügung.
Hierfür wird die Sitzung durch den Ausschussvorsitzenden unterbrochen.
Im Anschluss wird den Ausschussmitgliedern Gelegenheit für Rückfragen gegeben.
Folgende Rückfragen haben sich hierbei ergeben:
Durch Herrn Giesen wird nachgefragt, wie die Suchräume zustande gekommen seien und
ob eine Erweiterung - insbesondere auch eine kreisübergreifende Interkommunalität denkbar sei.
Die Suchräume könnten lt. Herrn Geyer grundsätzlich noch beliebig erweitert werden. Im
Rahmen der Regionalplanneuaufstellung stünde es den Kommunen frei, noch eigene
Flächen in die Diskussion einzubringen.
In diesem Zusammenhang weist Herr Geyer auf die „unerfreulichen“ Kommunalgespräche
im nördlichen Rhein-Erft-Kreis hin, insbesondere im Hinblick auf die Konsensfindung,
welche unter Beteiligung mehreren Städte und der Bezirksregierung mühsam erarbeitet
worden sei.
Eine perfekte Lösung für alle existiere hierbei nicht, wonach Abstriche - „zur
gleichermaßen Unzufriedenheit aller“ - zwingend in Kauf zu nehmen seien.
Herr Geyer empfiehlt das Konzept in der vorgestellten Form zu belassen, betont jedoch
nochmals die absolute Freiheit der Stadt weitere Flächen einzubringen.
Zum Thema der Interkommunalität wird ausgeführt, dass diesbezüglich keine rechtliche
Vorgabe der Bezirksregierung existiere und die Stadt in Ihrer „Partnerwahl“ völlig frei und
an keine räumliche Grenze gebunden wäre.
Herr Coumanns erkundigt sich nach dem Zeitplan der Regionalplanneuaufstellung.
Herr Geyer erläutert, dass am 08.02.2017 der Landesentwicklungsplan rechtskräftig
geworden sei und aufbauend nunmehr der Regionalplan aufgestellt werden solle, wobei
das Aufstellungserfahren bereits eingeleitet worden sei. Erste Kommunalgespräche hätten
diesbezüglich, im Hinblick auf mögliche Flächenreserven, bereits stattgefunden.
Parallel dazu werde das Agglomerationskonzept als planerische, konzeptionelle
Grundlage zum Regionalplan erarbeitet.
Im Herbst 2018/Frühjahr 2019 sollen schließlich weitere Kommunalgespräche unter
Festlegung der Bedarfsberechnung stattfinden.
Zuletzt
werde
das
formelle
Beteiligungsverfahren
vergleichbar
den
Bebauungsplanverfahren - durchgeführt mit dem Ziel, den Plan im Jahr 2021 zur
Rechtskraft zu bringen.
Herr Speuser hakt nach, wie die vermeintlich restriktionsarmen Suchräume den
unmittelbar betroffenen Anwohnern „Im Spless“ vermittelt werden sollen?
Herr Geyer verweist auf den unbefriedigenden Umstand, dass man es letztendlich keinem
Recht machen könne und dass nach den Vorgaben der Regionalplanung nur Flächen in
die Planung aufgenommen werden dürften, die an Siedlungsräume angrenzen. Eine
Lösung im Hinblick auf die entstehenden Immissionen könne sich jedoch aus den B-Plan
Verfahren im Rahmen der Abwägung ergeben. Herr Geyer gibt weiter am Beispiel der
„rauchenden Schlote“ im Ruhrgebiet zu bedenken, dass Industriegebiete auch
immissionsarme kleine bis mittlere Gewerbebetriebe beinhalten würden und das eine
Erweiterungsmöglichkeit im Industriegebiet Mühlenerft nicht mehr gegeben sei.
Herr Speuser bittet um Ratschläge hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise bzw.
Möglichkeiten zur Auffindung von alternativen Flächen, sofern die vorliegende Fläche am
Widerstand der Anwohner scheitern und letztendlich als Industriefläche nicht zustande
kommen würde.
Durch Herrn Geyer wird nochmals auf die Erforderlichkeit einer Angrenzung an
bestehende Siedlungsräume verwiesen, verbunden mit der Empfehlung, bei der
Beteiligung der Bürger ein gutes Kommunikationskonzept - u.a. mit dem Hinweis auf eine
wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Bedburg - zugrunde zu legen.
Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung bittet Frau Pier-Sekul um Nennung
von Beispielen zum Begriff der Brachfläche sowie ergänzende inhaltliche Erläuterung.
Die Beantwortung der Fragestellung wird bis zur Wiederaufnahme der Sitzung
zurückgestellt.
Herr Förster zeigt sich erbost über die Flächenauswahl im Bereich Bedburg-Rath.
Insbesondere werden die fehlende Verkehrsanbindung und das zu erwartende, höhere
Verkehrsaufkommen moniert.
Durch Herrn Geyer wird auf die Erforderlichkeit von Verkehrsgutachten verwiesen. Ferner
müsse sorgfältig abgewägt werden, welches Gewerbe sich für diese Fläche überhaupt als
geeignet darstelle.
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.09.2017
Seite 2
Herr Schmitz ergänzt hierzu, dass letztendlich unabdingbar sei, eine Ortsumgehung über
die L 279 zur Entlastung der Ortslage anzustreben.
Herr Coumanns verweist diesbezüglich auf die Langfristigkeit der Planung (Zeithorizont
des Regionalplans ca. 2035-2040) und der erst noch vorzunehmenden Untersuchungen
im weiteren Verfahren sowie einer etwaigen Abstimmung im Rahmen des VEP des
Kreises oder Landes. Zunächst sei jedoch als erster Schritt die Entwicklung von
Potentialflächen vorgesehen.
Herr Niepel erkundigt sich, warum nicht am neuen Autobahnkreuz eine Vorhabensfläche
ausgewiesen werde und bekräftigt zugleich die Bedenken für den Bereich „Im Spless“.
Diesbezüglich wird von Herrn Geyer auf die aktuellen Rechtsvorgaben der Regional- und
Landesplanung hingewiesen, die keine neuen Siedlungsräume vorsehen. Flächen für
Gewerbegebiete müssten an bestehende Siedlungsflächen angrenzen. Anders sei dies
z.B. in den Niederlanden. Dort werde die Raumplanung an der Infrastruktur ausgerichtet,
sodass dort Gewerbegebiete an Autobahnen entstehen könnten. Selbstverständlich stehe
es aber der Stadt frei, andere Flächen dennoch in die Diskussion zu bringen.
Herr Speuser fragt hinsichtlich der Realisierbarkeit von Flächen im Bereich zwischen
Kirchherten und Jackerath nach.
Herr Geyer mahnt an, realistische Prioritäten - unter Berücksichtigung von Lage und
Anbindung - zu setzen.
In den offiziellen Planungen sei der berechnete Bedarf von maximal 10 ha bereits weit
überschritten worden. Die Anmeldung weiterer oder gar zu vieler Flächen gefährde
hingegen die Glaubwürdigkeit.
Die Sitzung wird durch den Ausschussvorsitzenden wieder eröffnet, um nunmehr in die
politische Diskussion einzusteigen.
Herr Nitsche regt grundsätzlich an, sich Optionen offen zu halten. Bei dem errechneten
Bedarf handele es sich um einen theoretischen Wert wobei der tatsächliche Bedarf
voraussichtlich höher liege.
Das Konzept werde insgesamt von der SPD-Fraktion begrüßt, die Bedenken und
Befürchtungen der Anwohner würden jedoch sehr ernst genommen. Hier sei eine
realistische Bürgerinformation und transparente Berichterstattung zwingend geboten.
Es gehe aber auch darum, die Handlungsfähigkeit über 20 Jahre zu gewährleisten.
Da es offenkundig keine alternativen Flächen gebe, die auch noch jedem zusagen, werde
die Zustimmung und Unterstützung zum vorgestellten Konzept erteilt.
Zur ursprünglichen Anfrage der Frau Pier-Sekul zur Thematik der Brachflächen wird durch
Herrn Schmitz erläuternd am Beispiel des ehemaligen Zuckerfabrikgeländes ausgeführt,
dass es sich hierbei um Flächen handele, die zur Zeit noch als Gewerbe und
Sonderbauflächen im FNP dargestellt seien.
Herr Speuser stellt klar, dass die Neuaufstellung des Regionalplanes grundsätzlich
begrüßt werde. Allerdings ermangele es vorliegend an der erforderlichen Kommunikation
mit den betroffenen Bürgern, wodurch Ängste, z.B. im Hinblick auf eine mögliche
Abwertung der Immobilien, geschürt worden seien.
Eine Zustimmung könne unter diesen Voraussetzungen nicht erteilt werden, ferner sei die
Ausweisung alternativer Flächen wünschenswert.
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.09.2017
Seite 3
Die CDU-Fraktion bittet um Umwandlung der Sitzungsvorlage in eine Beschlussvorlage.
Herr Giesen schließt sich in weiten Teilen den Ausführungen des Herrn Speuser an.
Seitens der FWG-Fraktion sei ebenfalls beabsichtigt, die Vorlage lediglich zur Kenntnis zu
nehmen, da eine Zustimmung nicht erteilt werden könne.
Man werde sich dafür einsetzen andere Flächen in das Konzept aufzunehmen.
Herr Coumanns formuliert daraufhin folgenden Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die in der Anlage dargestellten Bereiche
gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr.
Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die
Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zur Kenntnis.
…
Als Ergebnis einer lebhaften Diskussion hinsichtlich der Art und Weise der erfolgten
Bevölkerungsbeteiligung wird der Vorschlag unterbreitet, das externe Ingenieurbüro mit
der Ausarbeitung weiterer Suchflächen zu beauftragen.
Herr Geyer stellt nochmals klar, dass es keine „beste“ Lösung gebe und ein Konsens auch
interkommunal erforderlich sei, da jede Entscheidung auch die Entscheidungen anderer
Städte impliziere. Die Schwierigkeiten eines regionalen Konsens werden durch Herrn
Stamm nochmals ausführlich bekräftigt, verbunden mit dem Appell, der Konzeption
zuzustimmen und damit weitere Verhandlungen überhaupt erst einmal zu ermöglichen.
Frau Mitter erklärt, nicht etwa mehr Gewerbeflächen zu fordern, sondern vielmehr an
anderer Stelle, z.B. im Bereich des kleinen Gewerbegebietes am Jackerather Kreuz.
Hierzu gibt Herr Geyer zu Bedenken, dass die Bestandssituation nicht maßgeblich für die
Geeignetheit sei. Es komme vielmehr auf die Darstellung im Regionalplan an,
insbesondere werde der jeweilige Eigenbedarf der Ortslage als Maßstab zugrunde gelegt.
Herr H. Merx hinterfragt zunächst den Sinn und Zweck der Entwicklung weiterer
Gewerbegebiete und empfiehlt hinsichtlich der Standortwahl bis zur abschließenden
Durchführung von konkreten Untersuchung und Begutachtungen Zurückhaltung.
Herr W. Merx regt Bürgerwerkstätten an.
Herr Nitsche greift die Diskussion auf und gibt zu bedenken, an welcher Stelle diese
Beteiligung stattfinden solle und ob es Sinn mache, bereits vor der Festlegung von
Suchflächen an die Bürgerschaft heranzutreten.
Zu den Ausführungen des Herrn H. Merx bekräftigt Herr Speuser nochmals die Bitte, der
Sorge der Menschen Rechnung zu tragen und schließt sich dem Gedanken einer
Bürgerbeteiligung an.
Durch Herrn Coumanns wird abschließend erneut ein Beschlussvorschlag formuliert über
den nunmehr abgestimmt wird.
Beschluss:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die in der Anlage dargestellten Bereiche gemäß der
Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.09.2017
Seite 4
das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“
zur Kenntnis.
2. Die Stadt Bedburg wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer
geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies
setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem.
Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus.
Die Thematik der „Suchräume“ soll in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
erneut beraten werden. Hierzu sind die Fraktionen aufgerufen, Vorschläge für weitere bzw.
alternative Eignungsflächen vorzutragen.
Abstimmungsergebnis: zu 1) zur Kenntnis genommen
zu 2) 8 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n),
0 Stimmenthaltung(en)
Abstimmung ohne Ausschussmitglied Pier-Sekul
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.09.2017
Seite 5