Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Herr Hausmann erläutert die Machbarkeitsstudie, wobei er insbesondere auf die Themen
bürgerorientierte Gestaltung, flexible Nutzbarkeit, Fassaden und Standard-Büro eingeht
(Planauszüge s. Anlage). Er und der Projektsteuerer, Herr Tchorz, beantworten Fragen der
Ausschussmitglieder zu den Details. Herr Uwe Schmitz, SPD, sieht die Fragen Bürgerservice
in Schleiden sowie die Finanzierung als ungelöst an, weshalb seine Fraktion dem Projekt
nicht zustimmen könne. Auch Frau Hauptmann, SPD, weist auf die Risiken einer
Teilfinanzierung durch Verkauf von Altimmobilien hin. Herr Reidt, CDU, hält das Projekt
insbesondere durch die Einholung eines Wirtschaftlichkeitsgutachtens und die frühzeitige
Einschaltung eines Projektsteuerers für professionell angegangen. Seine Fraktion sehe die
Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit als erwiesen an und spreche sich deshalb für die
Grundsatzentscheidung zum Kreishausanbau aus, wobei die Auflösung der Dienststelle in
Schleiden erst nach Schaffung eines adäquaten Serviceangebotes vor Ort erfolgen solle.
Hierbei solle eine Kooperation mit der Stadt Schleiden angestrebt werden.
Auf Frage von Herrn Kaulen, FDP, führen Architekt und Projektsteuerung aus, dass alle in
der Übersicht über mögliche Zusatzleistungen dargestellten Varianten im Zusammenhang
mit dem vorliegenden Grundentwurf auf Wunsch realisierbar seien.
Herr Grutke, Grüne, bittet, die vorliegenden Variantenanalysen um kreative Lösungsansätze
sowie langfristige Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu ergänzen.
Herr Gehrt, UWV, bemängelt den Serviceverlust in Schleiden.
Herr Helmut Schmitz, CDU, weist auf notwendige Kosten-Nutzen-Betrachtungen vor der
Entscheidungsfindung hin.
KD Dr. Metz verweist auf den Grundsatzbeschluss, dass die Auflösung der Dienststelle in
Schleiden erst nach Schaffung eines adäquaten Serviceangebotes vor Ort erfolgen solle.
Durch Sprechtage im Bauordnungsamt werde schon jetzt der Service verbessert.
Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung des Anbaus bezieht er sich auf das
bekannte Gutachten von Prof. Homann, das sich unter Zugrundelegung einer
Restfinanzierung aus der allgemeinen Rücklage (Verkaufserlöse RWE-Aktien) klar für den
Anbau ausspreche. Hinsichtlich der Vermarktbarkeit der Immobilie Schleiden bleibe ein
Restrisiko, doch werde die Verwaltung den Verkauf professionell angehen. Die geforderten
Detailaussagen seien Inhalt der nun in Auftrag zu gebenden HOAI- Planungsphasen 3 bis 5,
wobei die Liste der zu prüfenden Details für weitere Anregungen offen stehe.
Der Ausschuss spricht sich für einen Grundsatzbeschluss zur Realisierung des
Kreishausanbaus aus. Vor Ausschreibung der Leistungen ist mit dem Ausschuss für Bau,
Straßen und Abfallbeseitigung die Auswahl möglicher Zusatzleistungen abzustimmen, wobei
der Ausschuss die Vorlage qualifizierter Daten zur Entscheidungsvorbereitung erwartet.