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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung - Teilbereich „Adolf-Silverberg-Straße“ hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
137 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
23.06.16, 18:02
Aktualisiert
23.06.16, 18:02
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung - Teilbereich „Adolf-Silverberg-Straße“

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Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung - Teilbereich „Adolf-Silverberg-Straße“

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Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 10. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 26.04.2016. Sitzungsbeginn: 18:03 Uhr Sitzungsende: 19:56 Uhr TOP Betreff 3 Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung - Teilbereich „Adolf-SilverbergStraße“ hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Frau Renner und Herr Kliem (Deutsche Reihenhaus AG) präsentieren die Ausbauvariante durch Reihenhäuser für das Baugebiet Nr. 43/Bedburg, 6. Änderung an der Adolf-Silverberg-Straße. Anschließend beantworteten beide, sowie Herr Zimmermann (Stadtplanungsbüro / ISU GmbH) verschiedene Fragen der Ausschussmitglieder. Herr Stefan Merx fragt nach, ob der Anschluss an das Blockheizkraftwerk für die zukünftigen Hauseigentümer zwingend sei. Herr Kliem teilt mit, dass dies freigestellt sei, doch aufgrund der günstigen Konditionen entscheiden sich die Eigentümer i.d.R. für den Anschluss an das örtliche Blockheizkraftwerk. Herr vom Berg fragt nach, warum in diesem Baugebiet keine „Single-Wohnungen“ (81m²) eingeplant werden. Herr Kliem erklärt, dass diese vorwiegend in Siedlungen von größeren Städten vorgesehen werden. Hier im ländlichen Bereich wird eine stärkere Nachfrage von größeren Wohnungen erwartet. Herr Nitsche fragt nach dem voraussichtlichen Verkaufspreis der Wohneinheiten. Herr Kliem teilt mit, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ermittelt ist. Hier müssen die aktuellen Standortkriterien für Bedburg vor dem Vertrieb erst noch kalkuliert werden Als Beispiel führt er an, dass in Lünen ein 141m² Reihenhaus ca. 200.000.- € koste und in Düsseldorf das gleiche für ca. 300.000.- € zu haben sei. Herr Speuser fragt nach, ob die Fassaden zwingend einheitlich weiß verputzt sein müssen, oder ob eine Verklinkerung wahlweise auch zu haben sei. Frau Renner teilt darauf hin mit, dass eine Verklinkerung der Fassade die Zustimmung der gesamten Wohngemeinschaft erforderlich mache. Herr Stefan Merx erkundigt sich, ob ein Stromanschluss an das Niederspannungsnetz zwingend vorgesehen ist, oder ob die Häuser auch mit Photovoltaiktechnik ausgestattet werden können. Herr Kliem erklärt, dass die Häuser über eine sehr gute Isolation verfügen werden und eine Installation von Solarthermie zu teuer sei, da die Heizungsversorgung über das angeschlossene Blockheizkraftwerk günstig sei. Die Stromversorgung sei über das örtliche Niederspannungsnetz vorgesehen. Herr vom Berg fragt, ob die Installation von Photovoltaikanlagen möglich wäre. Herr Kliem führt aus, dass für die Häuser nach dieser Konzeption keine Technikräume vorgesehen seien und somit kein Platz für eine solche Anlage in den Häusern vorhanden wäre. Herr vom Berg fragt, ob für die Anwesen Zisternen für die Regenwassergewinnung vorgesehen seien. Herr Kliem teilt mit, dass dies nicht vorgesehen sei. Er nennt u.a. Siedlungen in Erkrath, Köln, Aachen als Anschauungsmuster, welche bereits durch die Firma „Deutsche Reihenhaus GmbH“ gebaut wurden. Herr Speuser fragt nach, ob den Grundstücken Garagen zugewiesen seien. Herr Kliem teilt mit, dass dies nicht vorgesehen sei. Zudem würden Garagen bei dieser Wohnungsdichte zu sehr zu Verschattungen führen. Aus diesem Grunde werden nur Stellplätze zugewiesen. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für den Vortrag und die Beantwortung der Fragen und führt die offizielle Sitzung wieder fort. Herr FDL Köster schlägt vor, über die vorliegende Änderungsvariante den Offenlagebeschluss durchzuführen. Herr Nitsche und Herr Speuser schließen sich dem Vorschlag an. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB und § 13 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722). Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.04.2016 Seite 2