Daten
Kommune
Bedburg
Größe
91 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
23.06.16, 18:02
Aktualisiert
23.06.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 10. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 26.04.2016.
Sitzungsbeginn:
18:03 Uhr
Sitzungsende:
19:56 Uhr
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Betreff
5
Bebauungsplan Nr. 32 / Lipp, 4. vereinfachte Änderung - Teilgebiet Lipper Berg
hier:
a) Vorberatung über die Planungskonzeption und den Planentwurf
b) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Herr Speuser äußert sich kritisch über die Festsetzung im Bebauungsplan, dort zwei Wohnhäuser
zuzulassen, da dies eine baulich zu intensive Verdichtung bedeuten würde, es weiterhin zu einer
beeinträchtigenden Verschattung der Nachbargrundstücke führen würde und die
Verkehrsbelastung dort weiterhin zunähme.
Herr FDL Köster erklärt, dass dieses Ziel durch die Festsetzung von lediglich „Einzelhäusern“
(statt „Einzel- und Doppelhäuser“) erreicht werden könnte, da auf die ausgewiesene überbaubare
Fläche faktisch keine zwei freistehenden Einzelhäuser gebaut werden können, da diese
tatsächlich zu klein wären.
Herr Nitsche schließt sich den Erläuterungen von Herrn FDL Köster an.
Herr Stefan Heffels weist darauf hin, dass die Parksituation von Ort verschärft sei. Er warnt davor,
hier eine Bebauung für zwei Doppelhäuser incl. möglicher Einliegerwohnungen zuzulassen, da
dies am Ende vermutlich einen Bedarf von acht zusätzliche PKW-Stellplätzen auslösen würde, die
auf dem Baugrundstück selber gar nicht mehr unterzubringen wären.
Herr FDL Köster erläutert, dass die Festsetzung mit lediglich „Einzelhäuser“ städtebaulich das
Problem löse, da dies hier max. zwei künftige Wohneinheiten bedeuten würde, die zudem zwei
Stellplätze für PKW auf dem Baugrundstück nachzuweisen haben. Somit entfalle weiterer
Parkdruck auf den öffentlichen Bereich. Dadurch werde eine Ausnutzbarkeit des Grundstücks
jedoch eingeschränkt.
Beschluss:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den Planentwurf mit der zugrunde liegenden
Planungskonzeption zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 / Lipp mit der
Maßgabe, dass nur ein Einfamilienhaus zugelassen wird.
Beschlussergebnis zu a) einstimmig: JA
NEIN
b) Ferner wird der Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 32 / Lipp, 4. vereinfachte
Änderung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), gefasst.
Beschlussergebnis zu b) einstimmig: JA
NEIN
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.04.2016
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