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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 32 / Lipp, 4. vereinfachte Änderung - Teilgebiet Lipper Berg hier: a) Vorberatung über die Planungskonzeption und den Planentwurf b) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
91 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
23.06.16, 18:02
Aktualisiert
23.06.16, 18:02
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 32 / Lipp, 4. vereinfachte Änderung - Teilgebiet Lipper Berg
hier:
a) Vorberatung über die Planungskonzeption und den Planentwurf

b) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und  § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 32 / Lipp, 4. vereinfachte Änderung - Teilgebiet Lipper Berg
hier:
a) Vorberatung über die Planungskonzeption und den Planentwurf

b) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und  § 4 Abs. 2 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 10. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 26.04.2016. Sitzungsbeginn: 18:03 Uhr Sitzungsende: 19:56 Uhr TOP Betreff 5 Bebauungsplan Nr. 32 / Lipp, 4. vereinfachte Änderung - Teilgebiet Lipper Berg hier: a) Vorberatung über die Planungskonzeption und den Planentwurf b) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Herr Speuser äußert sich kritisch über die Festsetzung im Bebauungsplan, dort zwei Wohnhäuser zuzulassen, da dies eine baulich zu intensive Verdichtung bedeuten würde, es weiterhin zu einer beeinträchtigenden Verschattung der Nachbargrundstücke führen würde und die Verkehrsbelastung dort weiterhin zunähme. Herr FDL Köster erklärt, dass dieses Ziel durch die Festsetzung von lediglich „Einzelhäusern“ (statt „Einzel- und Doppelhäuser“) erreicht werden könnte, da auf die ausgewiesene überbaubare Fläche faktisch keine zwei freistehenden Einzelhäuser gebaut werden können, da diese tatsächlich zu klein wären. Herr Nitsche schließt sich den Erläuterungen von Herrn FDL Köster an. Herr Stefan Heffels weist darauf hin, dass die Parksituation von Ort verschärft sei. Er warnt davor, hier eine Bebauung für zwei Doppelhäuser incl. möglicher Einliegerwohnungen zuzulassen, da dies am Ende vermutlich einen Bedarf von acht zusätzliche PKW-Stellplätzen auslösen würde, die auf dem Baugrundstück selber gar nicht mehr unterzubringen wären. Herr FDL Köster erläutert, dass die Festsetzung mit lediglich „Einzelhäuser“ städtebaulich das Problem löse, da dies hier max. zwei künftige Wohneinheiten bedeuten würde, die zudem zwei Stellplätze für PKW auf dem Baugrundstück nachzuweisen haben. Somit entfalle weiterer Parkdruck auf den öffentlichen Bereich. Dadurch werde eine Ausnutzbarkeit des Grundstücks jedoch eingeschränkt. Beschluss: a) Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den Planentwurf mit der zugrunde liegenden Planungskonzeption zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 / Lipp mit der Maßgabe, dass nur ein Einfamilienhaus zugelassen wird. Beschlussergebnis zu a) einstimmig: JA  NEIN  b) Ferner wird der Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 32 / Lipp, 4. vereinfachte Änderung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), gefasst. Beschlussergebnis zu b) einstimmig: JA  NEIN  Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.04.2016 Seite 2