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Allgemeine Vorlage (Durchführung des Winterdienstes; hier: Einsatz von Streusalz)

Daten

Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
28.10.2010
Erstellt
15.10.10, 18:22
Aktualisiert
29.11.10, 18:14
Allgemeine Vorlage (Durchführung des Winterdienstes;
hier:   Einsatz von Streusalz) Allgemeine Vorlage (Durchführung des Winterdienstes;
hier:   Einsatz von Streusalz)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 179/2010 28.10.2010 Federführung: Fachbereich III FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schramm An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. mit der Bitte um Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei Deckung erfolgt durch Euro TOP 6 Durchführung des Winterdienstes; hier: Einsatz von Streusalz Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt beauftragt die Verwaltung, den Winterdienst (Streudienst) zukünftig wie folgt durchzuführen: a) Der Streudienst in Steilstrecken und auf verkehrswichtigen Straßen (z.B. Schülerverkehr) wird wie bisher mit einer Menge von ca. 15 – 20 g/qm Streusalz durchgeführt. b) Der Streudienst auf den übrigen Straßen wird mit einer Menge von ca. 10 – 15 g/qm Streusalz durchgeführt (Anliegerstraßen, Straßen mit geringem Längsgefälle). Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht in Eigenverantwortung die Menge bei Bedarf zu erhöhen. Sachdarstellung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 11.01.2010 beantragt, „statt Salz – z.B. Sand zu streuen“. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. SPD-Fraktionsvorsitzender Sohn hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2010 - TOP 3 – beantragt, im Fachausschuss über die Möglichkeit zur Einsparung von Streusalz zu beraten. Vorlagen-Nr. 179/2010 Seite 2 Die Räum- und Streupflicht im Rahmen des Winterdienstes ist Teil der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Winterdienst ist bei bestimmten Wetterlagen (Schneefall, Schneeregen, Frost, Eisregen) und den daraus resultierenden Folgen (Schneeglätte, Eisglätte) durchzuführen. Aus Haftungsgründen ist die Verwaltung verpflichtet, für jedes Winterdienstfahrzeug ein Streubuch über Uhrzeit und Einsatzzeit zu führen. Grundsätzlich wird den Gemeinden nicht die Verwendung eines bestimmten Streumittels vorgeschrieben. Die Auswahl des Streustoffes steht den Winterdienstverpflichteten prinzipiell frei. Beim Winterdienst werden 2 verschiedene Streumittel verwendet: a) auftauende Streustoffe (Salz) b) abstumpfende Streustoffe (Sand, Lava usw.). Die Wirkung der Streumittel ist sehr unterschiedlich. Auftauende Streustoffe (Salz) bewirken eine dauerhafte Beseitigung der Glätte auf der Fahrbahn. Im Gegensatz zum Auftausalz beseitigen abstumpfende Stoffe die Glätte nicht, sondern vermindern sie lediglich vorübergehend. Dass Streusalz die Umwelt belastet, ist unstrittig. Lange galt Splitt als die ökologische Alternative zum Auftausalz. In der Verkehrssicherheit schneidet Splitt schlecht ab. Bei Eis- und Reifglätte ist Splitt wirkungslos. Unfallanalysen belegen, dass Auftausalz die Verkehrssicherheit besser gewährleistet als abstumpfende Stoffe. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, den Streudienst weiter mit Auftausalz durchzuführen, jedoch auf das Notwendige zu reduzieren.