Daten
Kommune
Kall
Größe
12 kB
Datum
28.10.2010
Erstellt
15.10.10, 18:22
Aktualisiert
29.11.10, 18:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
179/2010
28.10.2010
Federführung: Fachbereich III
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und
Umwelt
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
mit der Bitte um
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 6
Durchführung des Winterdienstes;
hier: Einsatz von Streusalz
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt beauftragt die Verwaltung, den
Winterdienst (Streudienst) zukünftig wie folgt durchzuführen:
a)
Der Streudienst in Steilstrecken und auf verkehrswichtigen Straßen (z.B. Schülerverkehr) wird wie bisher mit einer Menge von ca. 15 – 20 g/qm Streusalz durchgeführt.
b)
Der Streudienst auf den übrigen Straßen wird mit einer Menge von ca. 10 – 15
g/qm Streusalz durchgeführt (Anliegerstraßen, Straßen mit geringem Längsgefälle).
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht in Eigenverantwortung die Menge bei Bedarf zu erhöhen.
Sachdarstellung:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 11.01.2010 beantragt, „statt
Salz – z.B. Sand zu streuen“. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.
SPD-Fraktionsvorsitzender Sohn hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 21.09.2010 - TOP 3 – beantragt, im Fachausschuss über die Möglichkeit zur Einsparung von Streusalz zu beraten.
Vorlagen-Nr. 179/2010
Seite 2
Die Räum- und Streupflicht im Rahmen des Winterdienstes ist Teil der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Winterdienst ist bei bestimmten Wetterlagen (Schneefall,
Schneeregen, Frost, Eisregen) und den daraus resultierenden Folgen (Schneeglätte,
Eisglätte) durchzuführen.
Aus Haftungsgründen ist die Verwaltung verpflichtet, für jedes Winterdienstfahrzeug ein
Streubuch über Uhrzeit und Einsatzzeit zu führen.
Grundsätzlich wird den Gemeinden nicht die Verwendung eines bestimmten Streumittels
vorgeschrieben. Die Auswahl des Streustoffes steht den Winterdienstverpflichteten prinzipiell frei.
Beim Winterdienst werden 2 verschiedene Streumittel verwendet:
a)
auftauende Streustoffe (Salz)
b)
abstumpfende Streustoffe (Sand, Lava usw.).
Die Wirkung der Streumittel ist sehr unterschiedlich.
Auftauende Streustoffe (Salz) bewirken eine dauerhafte Beseitigung der Glätte auf der
Fahrbahn.
Im Gegensatz zum Auftausalz beseitigen abstumpfende Stoffe die Glätte nicht, sondern
vermindern sie lediglich vorübergehend.
Dass Streusalz die Umwelt belastet, ist unstrittig. Lange galt Splitt als die ökologische
Alternative zum Auftausalz.
In der Verkehrssicherheit schneidet Splitt schlecht ab. Bei Eis- und Reifglätte ist Splitt
wirkungslos. Unfallanalysen belegen, dass Auftausalz die Verkehrssicherheit besser gewährleistet als abstumpfende Stoffe.
Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, den Streudienst weiter mit Auftausalz
durchzuführen, jedoch auf das Notwendige zu reduzieren.