Daten
Kommune
Kall
Größe
37 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
14.03.11, 18:16
Aktualisiert
14.03.11, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
23/2011
22.03.2011
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 1.2
Wohnungsbauförderung in der Gemeinde Kall
hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 16.06.2009 die Richtlinien zur
Wohnungsbauförderung in der Gemeinde Kall beschlossen. Der Fördertopf wurde in den
Jahren 2009 und 2010 auf jeweils 100.000,00 EUR festgesetzt.
Die zur Verfügung gestellten Mittel wurden wie folgt verwendet:
Fördertopf
Summe Förderzusagen
Zahl der Anträge
insgesamt:
- davon abgelehnt /
zurück gezogen
- Förderzusagen erteilt
-
davon Neubauten
Antragsteller
außerhalb der
Gemeinde Kall
wohnend
Haushaltsjahr 2009
Haushaltsjahr 2010
100.000,00 EUR
100.000,00 EUR
48.000,00 EUR
99.000,00 EUR
11
23
1
3
10
20
2
3
5
3
(davon 2 in der Gemeinde
Kall geboren)
(davon 2 in der Gemeinde
Kall geboren)
Vorlagen-Nr. 23/2011
Seite 2
Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2010 wurde beschlossen, im Jahre 2010
nochmals Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 EUR bereit zu stellen und die
Förderung ab dem Jahre 2011 einzustellen.
Die FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kall hat mit Schreiben vom 04.11.2010 eine
rückwirkende Änderung der Richtlinien hinsichtlich des Verfahrens zur Auszahlung der
Fördermittel (Verlängerung auf 2 Jahre nach Zusage über die Förderung) beantragt. Der
Antrag der FDP-Fraktion ist als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Grundsätzlich enthalten die Regelungen keine explizite zeitliche Begrenzung für die
Auszahlung der Fördermittel. Eine Auszahlung kann jedoch nur erfolgen, wenn entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Aufgrund dessen wurde in der
Förderzusage eine Begrenzung aus haushaltsrechtlicher Sicht vorgenommen. Gemäß §
22 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Auszahlungen übertragbar und bleiben bis
zum Ende des darauf folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Somit ist eine Auszahlungsermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2010 bis Ende des Haushaltsjahres 2011 im
Finanzplan übertragbar.
Die Verwaltung schlägt somit vor, keine grundsätzliche Änderung der Regelungen vorzunehmen.
Dem Antrag der FDP-Fraktion sollte jedoch in berechtigten Fällen Rechnung getragen
werden. Diese sind ggf. beim Neubau eines Objektes in Eigenleistung gegeben. Die
Verwaltung wird hier angewiesen, in diesen berechtigten Einzelfällen über eine Ausnahme (Verlängerung der Auszahlungsfrist) positiv zu entscheiden.