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Allgemeine Vorlage (Wohnungsbauförderung in der Gemeinde Kall hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kall
Größe
37 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
14.03.11, 18:16
Aktualisiert
14.03.11, 18:16
Allgemeine Vorlage (Wohnungsbauförderung in der Gemeinde Kall
hier: Sachstandsbericht) Allgemeine Vorlage (Wohnungsbauförderung in der Gemeinde Kall
hier: Sachstandsbericht)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 23/2011 22.03.2011 FBL: SB: Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 1.2 Wohnungsbauförderung in der Gemeinde Kall hier: Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 16.06.2009 die Richtlinien zur Wohnungsbauförderung in der Gemeinde Kall beschlossen. Der Fördertopf wurde in den Jahren 2009 und 2010 auf jeweils 100.000,00 EUR festgesetzt. Die zur Verfügung gestellten Mittel wurden wie folgt verwendet: Fördertopf Summe Förderzusagen Zahl der Anträge insgesamt: - davon abgelehnt / zurück gezogen - Förderzusagen erteilt - davon Neubauten Antragsteller außerhalb der Gemeinde Kall wohnend Haushaltsjahr 2009 Haushaltsjahr 2010 100.000,00 EUR 100.000,00 EUR 48.000,00 EUR 99.000,00 EUR 11 23 1 3 10 20 2 3 5 3 (davon 2 in der Gemeinde Kall geboren) (davon 2 in der Gemeinde Kall geboren) Vorlagen-Nr. 23/2011 Seite 2 Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2010 wurde beschlossen, im Jahre 2010 nochmals Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 EUR bereit zu stellen und die Förderung ab dem Jahre 2011 einzustellen. Die FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kall hat mit Schreiben vom 04.11.2010 eine rückwirkende Änderung der Richtlinien hinsichtlich des Verfahrens zur Auszahlung der Fördermittel (Verlängerung auf 2 Jahre nach Zusage über die Förderung) beantragt. Der Antrag der FDP-Fraktion ist als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Grundsätzlich enthalten die Regelungen keine explizite zeitliche Begrenzung für die Auszahlung der Fördermittel. Eine Auszahlung kann jedoch nur erfolgen, wenn entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Aufgrund dessen wurde in der Förderzusage eine Begrenzung aus haushaltsrechtlicher Sicht vorgenommen. Gemäß § 22 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Auszahlungen übertragbar und bleiben bis zum Ende des darauf folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Somit ist eine Auszahlungsermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2010 bis Ende des Haushaltsjahres 2011 im Finanzplan übertragbar. Die Verwaltung schlägt somit vor, keine grundsätzliche Änderung der Regelungen vorzunehmen. Dem Antrag der FDP-Fraktion sollte jedoch in berechtigten Fällen Rechnung getragen werden. Diese sind ggf. beim Neubau eines Objektes in Eigenleistung gegeben. Die Verwaltung wird hier angewiesen, in diesen berechtigten Einzelfällen über eine Ausnahme (Verlängerung der Auszahlungsfrist) positiv zu entscheiden.