Daten
Kommune
Kall
Größe
42 kB
Datum
22.03.2011
Erstellt
14.03.11, 18:16
Aktualisiert
14.03.11, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
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FDP
Gemeindeverwaliui]fl Keti
Herrn Herbert Radermacher
Bürgermeister der Gemeinde Kall
Rathaus
Eing
FDP Fraktion
Gemeinde Kall
05.
FB:
53925 Kall
04.11.2010
Sehr geehrter Herr Radermacher,
die FDP-Fraktion beantragt die -rückwirkende- Anderung der Richtlinien zur Förderung von
Wohnungseigentum in der Gemeinde Kall hinsichtlich des Verfahrens zur Auszahlung des
Zuschusses.
Ziffer 4.4 soll wie folgt ergänzt werden:
,,Die entsprechenden Nachwerse srnd binnen 2 Jahren nach erteilter Förderungszusage zu führen".
Begründung:
Die Bestimmung einer Frist mit Bindung an das Datum der Förderzusage ist sachgerecht,
damit eine Gleichbehandlung aller Antragsteller gewährleistet ist und zwar unabhängig von
haushaltsrechtlichen Überlegungen. Die 2-Jahresfrist erscheint angemessen.
Mit freundlichen Grüßen
//.2 t,
fi///HDr. Manfred Wolter
-lch bitte um eine Eingangsbestätigung des AntraEes.-