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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: „Hochstraße“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
02.04.2009
Erstellt
30.04.09, 13:54
Aktualisiert
30.04.09, 13:54
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW)
hier: „Hochstraße“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 29. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2004/2009) am 02.04.2009: 10. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: „Hochstraße“ Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 18.03.2009 beschließt der Rat folgende Widmung: Die Verkehrsanlage „Hochstraße“ in der Gemarkung Schuckenbaum, a) Hochstraße - Flurstück 773, Flur 4 b) Befestigter Fußweg – Flurstück 772, Flur 4 c) Fahrweg Hochstraße – Flurstück 830, Flur 4 d) Fahrweg Hochstraße – Flurstück 832, Flur 4 e) Weg „An der Hochstraße“ – Flurstück 383, Flur 4 f) Weg „In der Brinkheide“ – Flurstück 835, Flur 4 erhält die Eigenschaft einer Anliegerstraße mit Wegen und wird gemäß §§ 3 und 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) in der derzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Beratungsergebnis: - einstimmig -