Daten
Kommune
                    Kreis Euskirchen
                Größe
                        31 kB
                    Erstellt
                        31.10.07, 18:54
                    Aktualisiert
                        31.10.07, 18:54
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                1.
Die neue Richtlinie über die Durchführung der ambulanten Methadon-Substitution als
Integrationshilfe wird mit Wirkung vom 01.09.2003 beschlossen (siehe Anlage zur
Z 1/A 53/2003). Damit wird die bisher gültige Richtlinie vom 01.04.1998 außer Kraft gesetzt.
2.
Im Budget 300 500 003 sind bei Haushaltsstelle 1 4140 73143 (Methadon-Substitution außerhalb von Einrichtungen) für die Jahre 2003 und 2004 jeweils 2.600,00 € veranschlagt. Die nach der neuen Richtlinie erforderlichen und zu bewilligenden Mittel werden
überplanmäßig bereitgestellt:
- in 2003
=
6.000,00 €
- in 2004
=
10.200,00 €