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Allgemeine Vorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Vorprüfung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit)

Daten

Kommune
Kall
Größe
66 kB
Datum
14.04.2011
Erstellt
04.04.11, 11:45
Aktualisiert
14.04.11, 18:36
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 55/2011 14.04.2011 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X öffentliche Sitzung Herr Heller Herr Virnich Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei PSK 010 111 005 5431 110 über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK 56.000 Euro Sachbearbeiter Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Vorprüfung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kall beschließt den Abschluss der in der Anlage beigefügten öffentlichrechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Mechernich sowie den Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Nettersheim, Bad Münstereifel, Schleiden und Kall zur Übertragung von Prüfungsverpflichtungen gemäß § 100 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung (LHO). Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Genehmigung der öffentlichrechtlichen Vereinbarung durch die Kommunalaufsicht nach § 24 Abs. 2 i.V.m. § 29 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG). Sachdarstellung: Die Vorprüfungsstelle der Gemeinde Kall hat aufgrund § 100 Abs. 4 LHO die Vorprüfung für den Landesrechnungshof unter entsprechender Anwendung landesrechtlicher Vorschriften durchzuführen. Im Rahmen der regelmäßigen Kämmerertreffen im Kreis Euskirchen wurde auch über das Thema „Interkommunale Zusammenarbeit“ gesprochen und hier in einem ersten Schritt das Aufgabengebiet der Vorprüfung aufgegriffen. Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung bestand bereits zwischen der Stadt Schleiden und den Gemeinden Blankenheim, Dahlem und Nettersheim. Diese hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. Da die Stadt Mechernich aufgrund ihrer Einwohnergröße über eine örtliche Rechnungsprüfung verfügt, wurde im Kreis der Kämmerer angeregt und Einvernehmen erzielt, die Aufgabe über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Mechernich und der Stadt Schleiden, Stadt Bad Münstereifel, sowie den Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal,Kall und Nettersheim auf das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Mechernich zu übertragen. Vorlagen-Nr. 55/2011 Seite 2 Seitens der Bürgermeister findet dieser Vorschlag der interkommunalen Zusammenarbeit ebenfalls Zustimmung, da durch diese Lösung ein erfahrener und spezialisierter Mitarbeiter kontinuierlich im Bearbeitungsprozess der Vorprüfung auf dem neuesten Sachstand ist. Hierdurch reduziert sich der Fortbildungs- und Verwaltungsaufwand für diesen Aufgabenbereich bei den jeweiligen Kommunen. Zudem kann der neue zuständige Mitarbeiter Synergieeffekte aus den jeweiligen Prüfungen bei den Kommunen und für die Kommunen generieren. Die Selbständigkeit der Gemeinde bleibt weiterhin gewahrt, da gemäß § 4 Abs. 1 der Vereinbarung die Prüfungsverpflichtung grds. immer für ein Jahr übertragen wird und jeweils bis zum 01.10. eines jeden Jahres gekündigt werden kann. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde im Vorfeld der Kommunalaufsicht des Kreises vorgelegt und von dieser als genehmigungsfähig befunden. Die für die Vorprüfung bei der Gemeinde Kall anfallenden drei bis fünf Arbeitstage werden an die Stadt Mechernich mit einem Stundensatz von 41,- € vergütet. Der Aufwand wird durch Einsparungen bei den Kosten für die Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt gedeckt. Als Anlage ist der Entwurf der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beigefügt.