Daten
Kommune
Kall
Größe
353 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 05:13
Aktualisiert
18.05.11, 05:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis
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Der Landrat
Postanscfrrift Kreis Euskirdrm 53877 Euskrchs
Abt.
Bürgermeister
Ord n u ngsamUGewerbeamt
53921 Kall
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36
Straßenverkehr
AKenzeichen:
361154-02lSz
beaöeitel von:
Herrn Schmitz
@
a::l
02251t15 432
:
E:
02251t15 494
E-Mail:
Hans-Christian.Schmitz@kreis€uskirchen-de
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmen
A 096
Datum:
21.03.2011
Anhebung des Droschkentarifes für den Kreis Euskirchen;
Anhörung gem. S 51 (3) Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein -Taxi-Mietwagen e.V.- als Vertretung
des Taxengewerbes hat bei mir folgende Anderung der Tarifordnung vom ß.12.20A9
zur Droschkenverordnung für den Kreis Euskirchen vom 19.04.1973- in der Fassung
der 10. Anderungsverordnung vom 10.12.2008 beantragt:
Siehe Anlage und die hierzu gemachten Begründungen!
Der bisherise Tarif:
s2
Tarif
(1)
(2)
Der Tarif gilt grundsätzlich für nach Metern zu berechnende Fahrten.
a) Grundgebühr
2,45 €
(einschl. einer Wegstrecke von 68,97 m bzw. 66,66 m)
b)
Der Fahrpreis beträgt werktags in der Zeit von 06.00
Uhr- 22.00 Uhr je km
1,45 € fieweils weitere 68,97 m)
c)
Der Fahrpreis beträgt werktags in der Zeit von 22.00 Uhr - 06.00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen je km 1,50 € (eweils weitere 66,66 m), Für Zielfahrten
sind demnach die Grundgebühr, der Fahrtstreckenpreis und eventuelle Wartezeiten zu berechnen.
d)
Für die Beförderung von gleichzeitig mehr als 4 Fahrgästen mit einem Großraumtaxi
-Taxi mit mehr als 4 Fahrgastplätzen- ist ein Zuschlag von 5,20 €zu berechnen.
Telefon: (02251)'15-0
Telefax: (02251'l 1 5-666
sva@kreis-euskirchen-de
Konten der Kreiskasse:
Kreissparkasse Euskirchen
1000017 (BLZ 382 sol 1 0)
Postbank Köln
21756-506 (BLZ 370 100 50)
www.kfeis-euskirchen.de
ry
ab Bahnhof stadtbus-Linie872: Kteishaus/DRK
Servicezeiten:
Mo- - Do.: 8.30 -15.30 Uhr
8.3O -12.30 Uhr
Fr.:
e)
Für die Beförderung von während der Fahrt im Rollstuhl siEenden personen
ist ein
Zuschlag von 7,S0 € zu berechnen,
Die gleichzeitige Erhebung von Zuschlägen nach d) und e) ist unzulässig.
Wartezeiten werden mit 25,00 € je Stunde berechnet.
Beantraqt wird nun:
(2)
a)
Grundgebühr 2]0 € (= + 1 0,2%)
(einschl. einer Wegstrecke von 62,50 m bau. 5g,g2 m)
b) Der Fahrpreis
beträgt werktags in der Zeit von 06.00 Uhr
1,60 € (= + 1 0,3%) (eweils weitere 62,50 m)
-
22.00 Uhr je km
c) Der Fahrpreis
beträgt werktags in der Zeit von 22.00 Uhr 06.00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen je km 1,70 € (= * 13,3%) (eweils weitere Sg,g2 m). Für Zielfahrten
sind demnach die Grundgebühr, der Fahrtstreckenpreis und eventuelle Wartezeiten zu berechnen.
'
d)
Für die Beförderung von gleichzeitig mehr als 4 Fahrgästen mit einem Großraumtaxi
-Taxi mit mehr als 4 FahrgastpräEen- ist ein Zuschlaj von s,50 € (= * 5,golo)
zu
berechnen.
e)
Für die Beförderung von während der Fahrt im Rollstuhl sitzenden personen
ist ein
Zuschlag von 7,50 € (unverändert) zu berechnen.
Die gleichzeitige Erhebung von Zuschlägen nach d) und e) ist unzulässig.
Wartezeiten werden mit 28,00 € (=
*
12,0o/o)je Stunde berechnet.
Unter Hinweis auf S 51(1) PBefG bitte ieh um gutachtliche Außerung
bzw, stellungnahme zum
Antrag der Fachvereinigung, möglichst bis zum
15, April 2011.
Eine
des Antragsexemplares liegt zur gefl. Kenntnisnahme und
dortigem Verbleib bei
Anlaqe
FAC HVE RE INI GUN G PE RS O NE I\VE RKE HR I{ O RD RHE
Taxi-Mietwagen e.V.
Sienrensstr. I 40789 Monheim Tel. 02173/9599-0 Fax 02173/g5gg-25
E -M a : nfo @F P -No d rh in. d e
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Landrat des
Kreises Euskirchen
Straßenverkehrsamt
Herrn Schmitz
Postfach
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IN
ess
ft6is-_guskirchen
1 8,|/1Ri 2C11
53877 Euskirchen
Go-mr/11 .03.2011
Anderung des Taxitarifes für den Kreis Euskirchen
Sehr geehrter Herm Schmitz,
der derzeit gültige Taxitarif gilt seit dem 19.01 .2009 und basiert auf einem
Antrag des Herrn Faber vom 05.06.2008. Unsere Mitgliedsunternehmen haben
uns irn Rahmen einer Mitgliederversammlung beauftragt, folgenden Antrag auf
Erhöhung des Taxitarifes zu stellen:
l.
Grundgebühr
2.
2,70 Euro
a) Wegstreckenentgelt
werktags von 6.00 bis 22.00 Uhr pro km
b) Wegstreckenentgelt
werktags von22.00 bis 6.00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen pro km
1,60 Euro
1,70 Euro
3. Großraumtaxi
5,50 Euro
4. Ztschlag für Sitzendbeforderung von Rollstuhlfahrern
7,50 Euro
5. Wartezeiten werden mit 28,00 Euro je Stunde berechnet.
$ 7 Abs. 3 ist dem Antrag entsprechend zu berichtigen.
Begnindung:
Seit dem letzten Antrag auf Erhöhung des Taxitarifes sind mehr aIs 2 r/z Jahre
vergangen. Inzwischen gab es erhebliche Preissteigerungen für den
Fahrzeugkauf sowie Warfungs- und Reparaturarbeiten an den Fahrzeugen.
Auch die Gebühren für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen sind um
StadtsparkasseDüsseidorf Konto-Nr. 89 000 079 BLZ300 501
Postbank Köln Konto-Nr. 505054-509 BLZ 370 100 50
l0
mehr als 20oÄ und die Kraftfahrzeug-Vollkaskoversicherungen um mehr als
10% gestiegen. Dabei muss man benicksichtigen, dass sich die Preise firr die
Haftpflichtversicherung bei einem Beitragssatz von 100%jährlich auf ca. €
3.500,-- belaufen, in der Vollkaskoversicherung bei einer Selbstbeteiligung von
€ 300,-- auf ca. € 2.500,---. Diese Beitragssätzebetragen ein vielfaches
gegenüber Privatfahrzeugen. Hinzu kommt, dass kleinere Reparatur- und
Wartungsarbeiten an den modernen Fahrzeugen immer seltener von den
Unternehmem oder ihren Mitarbeitern/innen selbst durchgefi.ihrt werden
können. Einige Fahrzeugtypen müssen sogar für die Auswechselung von
Birnchen derBlink-bzw. Beleuchtungsanlage in die Werkstatt. Die Beiträge
der Unternehmer zur seinerzeitigen Berufsgenossenschaft fi:r
Fahrzeughaltungen - seit dem 01 .01 .2010 Berufsgenossenschaft für Verkehr
und Logistik - sind ebenfalls in der Zeit mehrfach erhöht worden, eine weitere
Erhöhung ergibt sich seit 01 . Januar 2011 wegen der Einfirhrung eines neuen
Gefahrentarifes. Wenn man weiterhin berücksichtigt, dass zum 01.01 .201 I
Erhöhungen der Beiträge zur Krankenversicherung erfolgt sind, die sowohl
Unternehmer als auch deren Arbeitnehmer treffen, dann sind die derzeit
gültigen Entgelte nicht ausreichend. Letztendlich sind auch die
Lebenshaltungskosten der Unternehmer und ihrer Beschäftigten durch die
allgemeinen Preissteigerungsraten gestiegen. Da im Taxigewerbe insgesamt und
auch in Ihrem Bezirk die Beschäftigten sehr häufig prozentual nach den
Fahrgeldeinnahrnen bezahlt werden, würde eine Steigerung der Fahrpreise auch
zu einer Erhöhung des Arbeitnehmerentgeltes führen. Dies ist um so
notweniger, um auch in Zukunft Fahrpersonal beschäftigen zu können, dass die
notwendige Servicebereitschaft den Kunden gegenüber an den Tag legt.
Außerdem muss verhindert werden, dass die selbstfahrenden Unternehmer und
das beschäftigte Fahrpersonal die ohnehin schon überdurchschnittlichen
Arbeitszeiten ausdehnt und damit das Gefährdungspotential im Straßenverkehr
erhöht.
Der Verbraucherpreis firr den im Taxigewerbe üblicherweise eingesetzten
Dieselkraftstoff hat im Monat Februar in der Spitze € 1.,49 pro Liter erreicht,
was sich auch im März fortsetzt. Aufgrund der instabilen Lage in einigen
Förderländern der Opec ist nicht auszuschließen, dass diese Höchstmarken noch
überschritten werden.
Gegenüber den vorstehend aufgeführten Kostensteigerungen hat das
Taxigewerbe in den letzten Jahren stets nickläufige Beforderungsleistungen zu
verzeichnen gehabt. Dies gllt ganz besonders für die Jahre 2008 und 2009, als
sich die Wirtschaftskrise nicht unerheblich auf die Nachfrage nach
Taxidienstleistungen ausgewirkt hat. Erfreuiicherweise ist es nicht so schlimm
geworden, wie anfangs zu befürchten war, dennoch hat jeder einzelne
Unternehmer Einbußen bei der Anzahl der Fahrten und auch bei den Umsätzen
hinnehmen müssen.
I-lm zukünftig zu verhindern, dass bei Tariferhöhungen der Passus der
vergeblichen Anfahrt nicht angepasst wird, sollte die in den meisten nordrheinwestfälischen Tarifen vorhandene Formulierung mit der doppelten Grundgebühr
aufgenommen werden. Dann ist sichergestellt, dass auch zukünftige
Erhöhungen automati sch erfol gen.
Wir bitten daher, den derzeit gültigen Taxitarif fiir den Kreis Euskirchen auf die
vorstehenden Beträge zu erhöhen. Nach $ 39 Abs. 2
Personenbeförderungsgesetz hat die Genehmigungsbehörde die
Beforderungsentgelte insbesondere daraufhin zu überprüfen, ob sie unter
Benicksichtigung der wirtschaftlichen Lage, einer ausreichenden Verzinsung
und Tilgung des Anlagekapitals und der notwenigen technischen Entwicklung
angenessen sind. Das seinerzeitige Ministerium firr Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einem Erlass vom 02.02.1994
Aktenzeichen II. c 4-38-1116 - festgelegt, dass eine Entscheidung über
Tarifanträge in der Regel spätestens nach sechs Monaten erfolgen solle.
-
Abschließend erlaub.n *i. uns den Hinweis, dass der Verkehrsverbund RheinSieg nach unseren'Informationen sowohl zum 01.01.2009 als auch zum
01.01 .2010 seine Preise um jeweils 3,3 % durchschnittlich erhöht hat und eine
weitere Erhöhung zum 01.01.201 I anstand. Berücksichtigt man, dass der
verkehrsverbund in Millionenhöhe subventioniert wird und die
Taxiunternehmen ohne jegliche Subventionen auskommen müssen, so zeigen
auch diese Zahlen, die auf gleichen Erhöhungstatbeständen beruhen, dass die
Erhöhung dringend notwendig ist.
Selbstverständlich stehen wir nach telefonischer Terminabsprache gern für eine
Erörterungs gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Gnißen
FACHVEREINIGI.ING PERSONENVERKEHR NORDRHEIN Taxi-
H./TT/Euskirchen SVA Antrag auf Erhöhung 11,doc