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Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 64/2011)

Daten

Kommune
Kall
Größe
353 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 05:13
Aktualisiert
18.05.11, 05:13
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Kreis Eia$aä wolot $al"["n! Der Landrat Postanscfrrift Kreis Euskirdrm 53877 Euskrchs Abt. Bürgermeister Ord n u ngsamUGewerbeamt 53921 Kall il=*,fu 36 Straßenverkehr AKenzeichen: 361154-02lSz beaöeitel von: Herrn Schmitz @ a::l 02251t15 432 : E: 02251t15 494 E-Mail: Hans-Christian.Schmitz@kreis€uskirchen-de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmen A 096 Datum: 21.03.2011 Anhebung des Droschkentarifes für den Kreis Euskirchen; Anhörung gem. S 51 (3) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein -Taxi-Mietwagen e.V.- als Vertretung des Taxengewerbes hat bei mir folgende Anderung der Tarifordnung vom ß.12.20A9 zur Droschkenverordnung für den Kreis Euskirchen vom 19.04.1973- in der Fassung der 10. Anderungsverordnung vom 10.12.2008 beantragt: Siehe Anlage und die hierzu gemachten Begründungen! Der bisherise Tarif: s2 Tarif (1) (2) Der Tarif gilt grundsätzlich für nach Metern zu berechnende Fahrten. a) Grundgebühr 2,45 € (einschl. einer Wegstrecke von 68,97 m bzw. 66,66 m) b) Der Fahrpreis beträgt werktags in der Zeit von 06.00 Uhr- 22.00 Uhr je km 1,45 € fieweils weitere 68,97 m) c) Der Fahrpreis beträgt werktags in der Zeit von 22.00 Uhr - 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen je km 1,50 € (eweils weitere 66,66 m), Für Zielfahrten sind demnach die Grundgebühr, der Fahrtstreckenpreis und eventuelle Wartezeiten zu berechnen. d) Für die Beförderung von gleichzeitig mehr als 4 Fahrgästen mit einem Großraumtaxi -Taxi mit mehr als 4 Fahrgastplätzen- ist ein Zuschlag von 5,20 €zu berechnen. Telefon: (02251)'15-0 Telefax: (02251'l 1 5-666 sva@kreis-euskirchen-de Konten der Kreiskasse: Kreissparkasse Euskirchen 1000017 (BLZ 382 sol 1 0) Postbank Köln 21756-506 (BLZ 370 100 50) www.kfeis-euskirchen.de ry ab Bahnhof stadtbus-Linie872: Kteishaus/DRK Servicezeiten: Mo- - Do.: 8.30 -15.30 Uhr 8.3O -12.30 Uhr Fr.: e) Für die Beförderung von während der Fahrt im Rollstuhl siEenden personen ist ein Zuschlag von 7,S0 € zu berechnen, Die gleichzeitige Erhebung von Zuschlägen nach d) und e) ist unzulässig. Wartezeiten werden mit 25,00 € je Stunde berechnet. Beantraqt wird nun: (2) a) Grundgebühr 2]0 € (= + 1 0,2%) (einschl. einer Wegstrecke von 62,50 m bau. 5g,g2 m) b) Der Fahrpreis beträgt werktags in der Zeit von 06.00 Uhr 1,60 € (= + 1 0,3%) (eweils weitere 62,50 m) - 22.00 Uhr je km c) Der Fahrpreis beträgt werktags in der Zeit von 22.00 Uhr 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen je km 1,70 € (= * 13,3%) (eweils weitere Sg,g2 m). Für Zielfahrten sind demnach die Grundgebühr, der Fahrtstreckenpreis und eventuelle Wartezeiten zu berechnen. ' d) Für die Beförderung von gleichzeitig mehr als 4 Fahrgästen mit einem Großraumtaxi -Taxi mit mehr als 4 FahrgastpräEen- ist ein Zuschlaj von s,50 € (= * 5,golo) zu berechnen. e) Für die Beförderung von während der Fahrt im Rollstuhl sitzenden personen ist ein Zuschlag von 7,50 € (unverändert) zu berechnen. Die gleichzeitige Erhebung von Zuschlägen nach d) und e) ist unzulässig. Wartezeiten werden mit 28,00 € (= * 12,0o/o)je Stunde berechnet. Unter Hinweis auf S 51(1) PBefG bitte ieh um gutachtliche Außerung bzw, stellungnahme zum Antrag der Fachvereinigung, möglichst bis zum 15, April 2011. Eine des Antragsexemplares liegt zur gefl. Kenntnisnahme und dortigem Verbleib bei Anlaqe FAC HVE RE INI GUN G PE RS O NE I\VE RKE HR I{ O RD RHE Taxi-Mietwagen e.V. Sienrensstr. I 40789 Monheim Tel. 02173/9599-0 Fax 02173/g5gg-25 E -M a : nfo @F P -No d rh in. d e tp /Atr'rtl,. ro arim e. d e i| i Landrat des Kreises Euskirchen Straßenverkehrsamt Herrn Schmitz Postfach t. e ht : e u t IN ess ft6is-_guskirchen 1 8,|/1Ri 2C11 53877 Euskirchen Go-mr/11 .03.2011 Anderung des Taxitarifes für den Kreis Euskirchen Sehr geehrter Herm Schmitz, der derzeit gültige Taxitarif gilt seit dem 19.01 .2009 und basiert auf einem Antrag des Herrn Faber vom 05.06.2008. Unsere Mitgliedsunternehmen haben uns irn Rahmen einer Mitgliederversammlung beauftragt, folgenden Antrag auf Erhöhung des Taxitarifes zu stellen: l. Grundgebühr 2. 2,70 Euro a) Wegstreckenentgelt werktags von 6.00 bis 22.00 Uhr pro km b) Wegstreckenentgelt werktags von22.00 bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen pro km 1,60 Euro 1,70 Euro 3. Großraumtaxi 5,50 Euro 4. Ztschlag für Sitzendbeforderung von Rollstuhlfahrern 7,50 Euro 5. Wartezeiten werden mit 28,00 Euro je Stunde berechnet. $ 7 Abs. 3 ist dem Antrag entsprechend zu berichtigen. Begnindung: Seit dem letzten Antrag auf Erhöhung des Taxitarifes sind mehr aIs 2 r/z Jahre vergangen. Inzwischen gab es erhebliche Preissteigerungen für den Fahrzeugkauf sowie Warfungs- und Reparaturarbeiten an den Fahrzeugen. Auch die Gebühren für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen sind um StadtsparkasseDüsseidorf Konto-Nr. 89 000 079 BLZ300 501 Postbank Köln Konto-Nr. 505054-509 BLZ 370 100 50 l0 mehr als 20oÄ und die Kraftfahrzeug-Vollkaskoversicherungen um mehr als 10% gestiegen. Dabei muss man benicksichtigen, dass sich die Preise firr die Haftpflichtversicherung bei einem Beitragssatz von 100%jährlich auf ca. € 3.500,-- belaufen, in der Vollkaskoversicherung bei einer Selbstbeteiligung von € 300,-- auf ca. € 2.500,---. Diese Beitragssätzebetragen ein vielfaches gegenüber Privatfahrzeugen. Hinzu kommt, dass kleinere Reparatur- und Wartungsarbeiten an den modernen Fahrzeugen immer seltener von den Unternehmem oder ihren Mitarbeitern/innen selbst durchgefi.ihrt werden können. Einige Fahrzeugtypen müssen sogar für die Auswechselung von Birnchen derBlink-bzw. Beleuchtungsanlage in die Werkstatt. Die Beiträge der Unternehmer zur seinerzeitigen Berufsgenossenschaft fi:r Fahrzeughaltungen - seit dem 01 .01 .2010 Berufsgenossenschaft für Verkehr und Logistik - sind ebenfalls in der Zeit mehrfach erhöht worden, eine weitere Erhöhung ergibt sich seit 01 . Januar 2011 wegen der Einfirhrung eines neuen Gefahrentarifes. Wenn man weiterhin berücksichtigt, dass zum 01.01 .201 I Erhöhungen der Beiträge zur Krankenversicherung erfolgt sind, die sowohl Unternehmer als auch deren Arbeitnehmer treffen, dann sind die derzeit gültigen Entgelte nicht ausreichend. Letztendlich sind auch die Lebenshaltungskosten der Unternehmer und ihrer Beschäftigten durch die allgemeinen Preissteigerungsraten gestiegen. Da im Taxigewerbe insgesamt und auch in Ihrem Bezirk die Beschäftigten sehr häufig prozentual nach den Fahrgeldeinnahrnen bezahlt werden, würde eine Steigerung der Fahrpreise auch zu einer Erhöhung des Arbeitnehmerentgeltes führen. Dies ist um so notweniger, um auch in Zukunft Fahrpersonal beschäftigen zu können, dass die notwendige Servicebereitschaft den Kunden gegenüber an den Tag legt. Außerdem muss verhindert werden, dass die selbstfahrenden Unternehmer und das beschäftigte Fahrpersonal die ohnehin schon überdurchschnittlichen Arbeitszeiten ausdehnt und damit das Gefährdungspotential im Straßenverkehr erhöht. Der Verbraucherpreis firr den im Taxigewerbe üblicherweise eingesetzten Dieselkraftstoff hat im Monat Februar in der Spitze € 1.,49 pro Liter erreicht, was sich auch im März fortsetzt. Aufgrund der instabilen Lage in einigen Förderländern der Opec ist nicht auszuschließen, dass diese Höchstmarken noch überschritten werden. Gegenüber den vorstehend aufgeführten Kostensteigerungen hat das Taxigewerbe in den letzten Jahren stets nickläufige Beforderungsleistungen zu verzeichnen gehabt. Dies gllt ganz besonders für die Jahre 2008 und 2009, als sich die Wirtschaftskrise nicht unerheblich auf die Nachfrage nach Taxidienstleistungen ausgewirkt hat. Erfreuiicherweise ist es nicht so schlimm geworden, wie anfangs zu befürchten war, dennoch hat jeder einzelne Unternehmer Einbußen bei der Anzahl der Fahrten und auch bei den Umsätzen hinnehmen müssen. I-lm zukünftig zu verhindern, dass bei Tariferhöhungen der Passus der vergeblichen Anfahrt nicht angepasst wird, sollte die in den meisten nordrheinwestfälischen Tarifen vorhandene Formulierung mit der doppelten Grundgebühr aufgenommen werden. Dann ist sichergestellt, dass auch zukünftige Erhöhungen automati sch erfol gen. Wir bitten daher, den derzeit gültigen Taxitarif fiir den Kreis Euskirchen auf die vorstehenden Beträge zu erhöhen. Nach $ 39 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz hat die Genehmigungsbehörde die Beforderungsentgelte insbesondere daraufhin zu überprüfen, ob sie unter Benicksichtigung der wirtschaftlichen Lage, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwenigen technischen Entwicklung angenessen sind. Das seinerzeitige Ministerium firr Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einem Erlass vom 02.02.1994 Aktenzeichen II. c 4-38-1116 - festgelegt, dass eine Entscheidung über Tarifanträge in der Regel spätestens nach sechs Monaten erfolgen solle. - Abschließend erlaub.n *i. uns den Hinweis, dass der Verkehrsverbund RheinSieg nach unseren'Informationen sowohl zum 01.01.2009 als auch zum 01.01 .2010 seine Preise um jeweils 3,3 % durchschnittlich erhöht hat und eine weitere Erhöhung zum 01.01.201 I anstand. Berücksichtigt man, dass der verkehrsverbund in Millionenhöhe subventioniert wird und die Taxiunternehmen ohne jegliche Subventionen auskommen müssen, so zeigen auch diese Zahlen, die auf gleichen Erhöhungstatbeständen beruhen, dass die Erhöhung dringend notwendig ist. Selbstverständlich stehen wir nach telefonischer Terminabsprache gern für eine Erörterungs gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Gnißen FACHVEREINIGI.ING PERSONENVERKEHR NORDRHEIN Taxi- H./TT/Euskirchen SVA Antrag auf Erhöhung 11,doc