Daten
Kommune
Bedburg
Größe
7,0 kB
Datum
17.09.2013
Erstellt
25.11.13, 18:03
Aktualisiert
25.11.13, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 17.09.2013.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
19:52 Uhr
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Betreff
9
Neufassung der Satzung über die Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) zur Ablösung von
Stellplatzverpflichtungen
hier: Vorberatung
Herr Horn fragt die Verwaltung, wie oft es vorkommt, dass jemand Stellplätze ablösen muss und
wer dieses kontrolliert.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier teilt darauf hin mit, dass dies äußerst selten im Stadtgebiet
vorkommt, da die Voraussetzungen für die Ablösepflicht sehr hoch sind. In ca. 90% der Fälle tritt
eine Ablösepflicht nicht ein, da in der Regel auf den privaten Grundstücken ausreichend Platz ist,
damit dort noch Stellplätze errichtet werden kann. Die Satzung wurde für die Fälle erlassen, bei
denen keine Stellplätze aus Platzgründen auf den eigenen Grundstücksflächen errichtet werden
kann. Unter Umständen ist es allerdings auch möglich, alternative Möglichkeiten heranzuziehen
um Stellplätze nachzuweisen. Dies wird mit dem Bauherrn bei der Bauantragstellung gemeinsam
abgeprüft. So kann z.B. in einem Umkreis von 400m auf einem anderen privaten Grundstück per
Baulast durch Anmieten von Flächen ebenfalls ein Stellplatz nachgewiesen werden. Es ist nicht
das Ziel, mit dieser Stellplatzsatzung viele Einnahmen zu erzielen, sondern das vorrangige Ziel ist
es nach wie vor, die Fahrzeuge auf den Privatflächen unterzubringen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die Neufassung der
Satzung über die Höhe des Geldbetrages nach § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)