Daten
Kommune
Kall
Größe
58 kB
Datum
14.04.2011
Erstellt
12.05.11, 05:15
Aktualisiert
21.06.11, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltssatzung der Gemeinde Kall
für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666), Zuletzt geändert durch Gesetz vom
21. Dezember 2010 (GV.NRW.S.688) – SGV.NRW.2023 – hat der Rat der Gemeinde Kall mit Beschluss
vom 14. April 2011 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden
voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen
und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit dem
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
22.753.544,00 EUR
24.436.653,00 EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
mit dem
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
21.287.752,00 EUR
21.978.596,00 EUR
7.811.620,00 EUR
8.370.540,00 EUR
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen
erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
2.191.140,00 EUR
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen
Jahren erforderlich ist, wird auf
festgesetzt.
570.000,00 EUR
§4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des
Ergebnisplans wird auf
und/oder
die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnisplans wird auf
festgesetzt.
1.683.109,00 EUR
0,00 EUR
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
festgesetzt.
8.000.000,00 EUR
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
1.2
2.
für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
265 v.H.
386 v.H.
Gewerbesteuer
408 v.H.
§7
Soweit im Stellenplan kw-Vermerke (künftig wegfallend) angebracht sind, dürfen frei werdende Stellen
dieser Besoldungs- oder Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden.
Die im Stellenplan angebrachten ku-Vermerke (künftig umzuwandeln) haben die Wirkung, dass jede
freiwerdende Stelle in eine Stelle einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe umzuwandeln ist.