Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,9 kB
Datum
17.09.2013
Erstellt
25.11.13, 18:03
Aktualisiert
25.11.13, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 17.09.2013.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
19:52 Uhr
TOP
Betreff
4
Rahmenplan Kaster – Gebiet des Bebauungsplans Nr 15./Kaster, 12. Änderung, Stadtteilzentrum Kaster – hier: Sachstandsbericht
Herr Giesen erläutert, dass ihm zwischenzeitlich einige Anfragen von Bürgern bzgl. des
Schützenplatzes Kaster vorliegen. Aus diesem Grunde möchte er erfragen, wie der
Gesprächsstatus zwischen Herrn Bürgermeister Koerdt und der Schützenbruderschaft Kaster ist.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier teilt darauf hin mit, dass ihm hierüber keine Informationen
vorliegen und dass diese Frage nur der Bürgermeister beantworten kann.
Herr Dr. Kippels teilt mit, dass er nicht sagen könne, ob der Bürgermeister seinerseits Gespräche
mit der Schützenbruderschaft geführt habe. Er selbst habe zwischenzeitlich seitens der CDU mit
dem neuen Vorstand der Schützenbruderschaft (Herr Köpp, Herr Albrecht, Herr Zahn) Gespräche
geführt. Dieser Vorstand habe sich als Wunschstandort für den Kasterer Acker ausgesprochen,
kombiniert mit dem Wunsch, dort eine Fläche erhalten zu können, auf der in Eigenregie ein
Schützenheim errichtet werden kann. Hier liegen bereits sehr konkrete Vorstellungen zur
Durchführung mit Eigenmitteln bei den Schützen vor. Dies sollte nun zuerst planerisch gestaltet
werden, da dies verständlicherweise Auswirkungen auf das benachbarte Epprath habe. Er führt
aus, dass diese Planung eine reale Chance auf Umsetzung vor Ort habe.
Weiterhin fragt er an, ob die Tennishalle Kaster im
Vorkaufsrechtsgespräche zukünftig zur Verfügung stehen könnte.
Rahmen
der
bisherigen
Herr Fachbereichsleiter Schmeier teilt mit, dass seitens der Verwaltung zwischenzeitlich
Gespräche sowohl mit dem Verkäufer und dem potentiellen Käufer geführt wurden. Es ist
vorgesehen von der Verwaltung eine entsprechende Vorlage für die Ratssitzung am 01.10.2013
vorzubereiten. Bis dahin werden alle Fakten zur Sachverhaltsermittlung zusammengetragen. Die
Aufstellung der Vorkaufsrechtssatzung erweist sich in diesem Fall als sinnvolle Maßnahme. Sie ist
ihrerseits allerdings auch lediglich als Option zu betrachten und verpflichtet nicht zum Kauf der
Immobilie. Damit das Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, ist vorher ein entsprechender
Ratsbeschluss erforderlich.
Er weist darauf hin, dass er aus datenschutzrechtlichen Gründen zu den Inhalten der bereits
geführten Gespräche im nichtöffentlichen Teil der Sitzung Stellung nehmen wird.
Die Ausschussvorsitzende hält fest, dass es somit für die Ratssitzung am 01.10.2013 eine
entsprechende Sitzungsvorlage von der Verwaltung geben wird.
Herr Horn nimmt den Sachstand zum Thema „Tennishalle“ zur Kenntnis und bittet die Verwaltung,
den
speziellen
Sachstand
für
den
„Schützenplatz“
in
der
nächsten
Stadtentwicklungsausschusssitzung in einem gesonderten Tagesordnungspunkt zu berichten.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 17.09.2013
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