Daten
Kommune
Kall
Größe
84 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
24.06.11, 18:18
Aktualisiert
14.07.11, 18:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
95/2011
05.07.2011
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes Industrie- und
Gewerbegebiet)
a)
Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
b)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(gem. § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8
„Steinbusch“ (Altes Industrie- und Gewerbegebiet) – in Gestalt der 14. Änderung- wird
zugestimmt.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes zur Aufhebung des
Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes Industrie- und Gewerbegebiet) - in Gestalt der 14. Änderung - sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht wird beschlossen.
Des Weiteren werden die nachfolgend aufgeführten, nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur vorgenannten
Bauleitplanung öffentlich ausgelegt:
-
Stellungnahme des Kreises Euskirchen vom 07.09.2010 (s. Anlage 2)
Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom
11.10.2010 (s. Anlage 2)
Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung
Ville-Eifel vom 02.08.2010 (s. Anlage 2)
-
Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie
in NRW vom 31.08.2010 (s. Anlage 3)
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für die Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes Industrie- und Gewerbegebiet) - in Gestalt der 14. Änderung - wird durch den als Anlage 1
beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kall hat vor einigen Jahren versucht, mit der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ den Einzelhandel im Alten Industrie- und Gewerbegebiet
zu steuern. Die 13. Änderung wurde vom OVG Münster für unwirksam erklärt.
Die planungsrechtliche Situation hat die Verwaltung juristisch überprüfen lassen. Es wurde angeraten, den Bebauungsplan aufzuheben und gleichzeitig einen sog. „Nichtanwendungsbeschluss“ zu fassen, so dass die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben zukünftig nicht
mehr nach dem Bebauungsplan beurteilt werden kann.
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 16.06.2009 – Punkt 3 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung – gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung der Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ (Altes Industrie- und Gewerbegebiet) – in Gestalt der 14. Änderung - beschlossen.
Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB –
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange –beschlossen.
Darüber hinaus hat der Rat gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
vom 31.03.2009 – Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – einen sog. „Nichtanwendungsbeschluss“ des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ gefasst, so dass die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben bereits jetzt (bis zur Rechtskraft der Aufhebungssatzung)
nicht mehr nach dem Bebauungsplan, sondern nach § 34 BauGB beurteilt wird.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 10. August bis einschließlich
10. September 2010. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 26. Juli 2010 frühzeitig am Verfahren beteiligt.
Der Kurzinhalt der aus dem Vorverfahren vorliegenden Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung bzw. die Beschlussvorschläge sind der beigefügten Aufstellung (Anlage 2)
zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme zum Verfahren eingegangen.
Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro den Entwurf für
die Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ überarbeitet.
Einzelheiten der Planung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Kall Nr. 8 „Steinbusch“ können
der Planzeichnung (Anlage 4) und der Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) entnommen werden.