Daten
Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Datum
17.09.2013
Erstellt
25.11.13, 18:03
Aktualisiert
25.11.13, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 17.09.2013.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
19:52 Uhr
TOP
Betreff
8
Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen
Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Herr Dr. Kippels erläutert, dass die CDU-Fraktion unter Einbindung des Herrn Ortsbürgermeisters
Förster eingehend über die vorliegende Situation beraten hat.
Die Problematik besteht darin, dass die Garteneigentümer ihren Garten von der öffentlichen
Verkehrsfläche mit einem dauerhaften und pflegeleichten Sichtschutz, entsprechend einer Mauer,
abschotten möchten. Aus städtebaulicher Sicht und natürlich aus optischen Gründen, ist dies nicht
wünschenswert. Er schlägt vor, die Möglichkeit den auf der grenze stehenden ortsfesten
Sichtschutz, in Form von Mauern, auf die drei in Rede stehenden Grundstücke zu beschränken.
Herr Köster führt aus, dass sich für den Wunsch nach einem geschlossenen Zaun, der auch als
Sichtschutz dient, folgende Festsetzungen als Lösungsmöglichkeiten unter einer gesamtheitlichen
Betrachtung des Plangebietes anbieten. Zum einen wäre ein geschlossener Zaun z.B: in Form
einer Mauer möglich, wenn dieser entsprechend zurückgesetzt auf dem Grundstück errichtet wird,
so dass im angrenzenden Straßenraum ein entsprechender Grünstreifen sichtbar ist und damit
dieser städtebaulich nicht erwünschte Effekt einer geschlossenen Mauer in den Hintergrund tritt.
Zum anderen wäre die Festsetzung einer optisch offenen Einfriedungsgestaltung auf der Grenze
denkbar, der auf dem Privatgrundstück entsprechend mit einer Hecke oder vergleichbarem Grün
als Sichtschutz abgepflanzt werden kann. Dies wäre auch aus Sicht der städtebaulichen
Betrachtung ein gelungener Kompromiss.
Ortsbürgermeister Förster erwidert, dass aus seiner Sicht die Errichtung einer entsprechenden
Mauer aufgrund der großzügigen Straßenbreite keine optische Beeinträchtigung darstelle.
Teilweise wäre eine ungepflegte Hecke, welche unter Umständen noch in den Gehweg wächst
eine stärkere Beeinträchtigung der Öffentlichkeit.
Herr Horn hält die Zurücksetzung der Mauer in das private Grundstück für eine Alternative, weist
jedoch darauf hin, dass dadurch nutzbare Grundstückfläche für die Eigentümer verloren geht.
Herr Köster zitiert die Begründung des Bebauungsplans (Punkt 5 der ordnungsrechtlichen
Festsetzungen), in der zum Ausdruck gebracht wird, dass optisch trennende Elemente wie Mauern
oder dichte Zäune nur in einem Meter Entfernung zur Straßenbegrenzungslinie zulässig sind,
wenn zwischen dem Zaun und der Straßenbegrenzungslinie eine Anpflanzung stattfindet. Diese
Festsetzung trifft lediglich für die in Rede stehenden Eckgrundstücke zu.
Ratsmitglied Herr Steffens teilt mit, dass er sich eine Festsetzung für eine attraktive
Mauergestaltung durchaus vorstellen könne.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier führt aus, dass es hier nicht darum gehe, die Bürger zu gängeln,
sondern dass mit Hilfe dieser städtebaulichen Festsetzungen etwas gestaltet werden kann, was
man nicht in den Griff bekommt, wenn man diesbezüglich keine Regelungen trifft. Ein Kompromiss
wäre hier durchaus denkbar, jedoch hält er Sonderregelungen für Einzelgrundstücke für
bedenklich.
Herr Dr. Kippels zitiert Punkt 5 der ordnungsrechtlichen Festsetzungen der Begründung und weist
darauf hin, dass durch den Abstand einer möglichen Mauer in einem Meter Abstand zur
Straßenbegrenzungslinie keine Gewähr dafür biete, dass eine Anpflanzung von gärtnerischem
Grün zur Straße hin erfolgen wird. Die Sichtbarkeit einer solchen Mauer könne durch diese
Regelung nicht verhindert werden.
Er schließt sich dem Wunsch des Ortsbürgermeisters Förster an und schlägt als Kompromiss die
Zulässigkeit von nichttransparenten Zäunen anstatt von Mauern vor.
Die Ausschussvorsitzende fordert die Verwaltung auf, diesen Wunsch rechtlich zu beurteilen.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier erläutert, dass entsprechend des Beschlussvorschlages der
Sitzungsvorlage, hier nach der abschließenden Abwägung aller vorgebrachten Anregungen und
Bedenken vom Ausschuss die Empfehlung an den Rat für den endgültigen Satzungsbeschluss
getroffen werde..
Sofern dies nicht geschieht, da Änderungen in den baurechtlichen Festsetzungen vorgenommen
werden sollen, ist zu prüfen, ob in diesem Falle eine erneute Offenlage der
Bebauungsplanänderung vorgenommen werden müsse, damit das Verfahren rechtssicher
abgewickelt wird.
Herr Köster weist darauf hin, dass materiellrechtliche Änderungen von Festsetzungen eines
Bebauungsplanes grundsätzlich eine erneute Offenlage erforderlich macht. Ob dies in diesem Fall
auch erforderlich wird, müsse dezidiert geprüft werden.
Er macht weiterhin darauf aufmerksam, dass bei einer späteren Bauantragstellung im Einzelfall
geprüft werden kann, ob gewisse Abweichungen im Rahmen einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig wären.
Die Ausschussvorsitzende gibt zu bedenken, dass bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes
oder dessen Änderung eine entsprechende Klarheit und Rechtssicherheit gegeben sein muss.
Wenn also die Fraktionen in diesem Zusammenhang noch weiteren Beratungsbedarf haben,
müsse hierzu evtl. bis zu einer nächsten Stadtentwicklungsausschusssitzung Gelegenheit
gegeben werden.
Herr Horn schlägt die Absetzung des TOP’s von der heutigen Sitzung vor und empfiehlt, dass die
Verwaltung diesbezüglich prüfe damit eine Rechtssicherheit geschaffen werde.
Herr Reuter teilt mit, dass er durch die Ausführungen von Herrn Köster zu dem Ergebnis
gekommen ist, nunmehr die in der Sitzungsvorlage gefasste Empfehlung beschließen möchte.
Herr Dr. Kippels rät die vorgeschlagene Empfehlung des Satzungsbeschlusses an den Rat laut
Sitzungsvorlage zu beschließen und bis zur Entscheidung im Rat die Rechtssicherheit des
Verfahrens durch die Verwaltung prüfen zu lassen.
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 17.09.2013
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Beschluss:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der
Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der
beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste – zu fassen.
b) Ferner empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Bedburg, für die
2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 / Bedburg-Rath nebst Begründung und
dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, den
Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 17.09.2013
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