Daten
Kommune
Kall
Größe
113 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
24.06.11, 18:18
Aktualisiert
15.07.11, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
96/2011
19.07.2011
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich
a)
Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
b)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Schleiden und gemäß einstimmiger
Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am
05.07.2011 - TOP 4 öS - beschließt der Rat der Gemeinde Kall:
a)
Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(gem. § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird
zugestimmt.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf zum Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich wird zugestimmt.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht wird beschlossen.
Des Weiteren werden die nachfolgend aufgeführten, nach Einschätzung der Gemeinde wesent-
lichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur vorgenannten Bauleitplanung öffentlich ausgelegt:
-
Stellungnahme des Kreises Euskirchen vom 30.05.2011 (s. Anlage 2)
Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung
Ville-Eifel vom 05.05.2011 (s. Anlage 2)
Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie
in NRW vom 16.05.2011 (s. Anlage 2).
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil SchleidenBroich wird durch den als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist
Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 14.04.2011 (Punkt 8 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung) gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung vom 22.03.2011 (Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung) die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Broich gem. § 2 Abs. 1
BauGB beschlossen. Auf die diesbezüglich erstellten Sitzungsvorlagen wird Bezug genommen.
Gleichzeitig wurde in der o.a. Ratssitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1
BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – beschlossen.
Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowohl Flächen der Stadt Schleiden als auch
Flächen der Gemeinde Kall umfasst, wird der Bebauungsplan von beiden Kommunen gemeinsam aufgestellt.
Die vorgenannten Beschlüsse wurden gleichlautend vom Rat der Stadt Schleiden gefasst.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist nach einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch mit
der Bezirksregierung Köln und der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen erforderlich,
um den Erweiterungswünschen des Unternehmens für Holzhandel und Sägewerk Hilger Rechnung tragen zu können.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 10.05.2011 im Dorfgemeinschaftshaus in
Broich statt. Mit Schreiben vom 15.04.2011 wurde den Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme bis zum 20.05.2011 abzugeben.
Der Kurzinhalt der aus dem Vorverfahren vorliegenden Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung bzw. die Beschlussvorschläge sind der beigefügten Aufstellung (Anlage 2)
zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Bebauungsplanentwurf überarbeitet. Dieser wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vorgestellt.
Zur Erläuterung sind eine Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes (Anlage 3), als auch die
textlichen Festsetzungen (Anlage 4) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Die Begründung,
einschließlich Umweltbericht (Anlage 5), ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau,
Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 05.07.2011 - TOP 4 öS - zu entnehmen.
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
96/2011
05.07.2011
Federführung: Fachbereich III
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmidt
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich
a)
Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
b)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Schleiden empfiehlt der Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung dem Rat zu beschließen:
a)
Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(gem. § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.
b)
Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf zum Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich wird zugestimmt.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht wird beschlossen.
Des Weiteren werden die nachfolgend aufgeführten, nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur vorgenannten
Bauleitplanung öffentlich ausgelegt:
-
Stellungnahme des Kreises Euskirchen vom 30.05.2011 (s. Anlage 2)
Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel vom 05.05.2011 (s. Anlage 2)
Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie
in NRW vom 16.05.2011 (s. Anlage 2)
Plangeltungsbereich:
Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil SchleidenBroich wird durch den als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist
Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 14.04.2011 (Punkt 8 der Niederschrift zur
öffentlichen Sitzung) gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung vom 22.03.2011 (Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung) die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Broich gem. § 2 Abs. 1
BauGB beschlossen. Auf die diesbezüglich erstellten Sitzungsvorlagen wird Bezug genommen.
Gleichzeitig wurde in der o.a. Ratssitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1
BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – beschlossen.
Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowohl Flächen der Stadt Schleiden als auch
Flächen der Gemeinde Kall umfasst, wird der Bebauungsplan von beiden Kommunen gemeinsam aufgestellt.
Die vorgenannten Beschlüsse wurden gleichlautend vom Rat der Stadt Schleiden gefasst.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist nach einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch mit
der Bezirksregierung Köln und der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen erforderlich,
um den Erweiterungswünschen des Unternehmens für Holzhandel und Sägewerk Hilger Rechnung tragen zu können.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 10.05.2011 im Dorfgemeinschaftshaus in
Broich statt. Mit Schreiben vom 15.04.2011 wurde den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme bis zum 20.05.2011 abzugeben.
Der Kurzinhalt der aus dem Vorverfahren vorliegenden Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung bzw. die Beschlussvorschläge sind der beigefügten Aufstellung (Anlage 2)
zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Bebauungsplanentwurf überarbeitet. Dieser wird in der Sitzung vorgestellt.
Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes (Anlage 3)
den textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) entnommen werden.