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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich a)Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren b)Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
113 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
24.06.11, 18:18
Aktualisiert
15.07.11, 18:18
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich 
a)Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
b)Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich 
a)Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
b)Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich 
a)Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
b)Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich 
a)Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren
b)Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 96/2011 19.07.2011 Federführung: Fachbereich III An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich a) Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Beschlussvorschlag: Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Schleiden und gemäß einstimmiger Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 05.07.2011 - TOP 4 öS - beschließt der Rat der Gemeinde Kall: a) Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. b) Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf zum Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich wird zugestimmt. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht wird beschlossen. Des Weiteren werden die nachfolgend aufgeführten, nach Einschätzung der Gemeinde wesent- lichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur vorgenannten Bauleitplanung öffentlich ausgelegt: - Stellungnahme des Kreises Euskirchen vom 30.05.2011 (s. Anlage 2) Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel vom 05.05.2011 (s. Anlage 2) Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW vom 16.05.2011 (s. Anlage 2). Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil SchleidenBroich wird durch den als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 14.04.2011 (Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung) gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 22.03.2011 (Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Broich gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Auf die diesbezüglich erstellten Sitzungsvorlagen wird Bezug genommen. Gleichzeitig wurde in der o.a. Ratssitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – beschlossen. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowohl Flächen der Stadt Schleiden als auch Flächen der Gemeinde Kall umfasst, wird der Bebauungsplan von beiden Kommunen gemeinsam aufgestellt. Die vorgenannten Beschlüsse wurden gleichlautend vom Rat der Stadt Schleiden gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist nach einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln und der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen erforderlich, um den Erweiterungswünschen des Unternehmens für Holzhandel und Sägewerk Hilger Rechnung tragen zu können. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 10.05.2011 im Dorfgemeinschaftshaus in Broich statt. Mit Schreiben vom 15.04.2011 wurde den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme bis zum 20.05.2011 abzugeben. Der Kurzinhalt der aus dem Vorverfahren vorliegenden Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung bzw. die Beschlussvorschläge sind der beigefügten Aufstellung (Anlage 2) zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Bebauungsplanentwurf überarbeitet. Dieser wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vorgestellt. Zur Erläuterung sind eine Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes (Anlage 3), als auch die textlichen Festsetzungen (Anlage 4) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt. Die Begründung, einschließlich Umweltbericht (Anlage 5), ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 05.07.2011 - TOP 4 öS - zu entnehmen. Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 96/2011 05.07.2011 Federführung: Fachbereich III An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmidt Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich a) Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Beschlussvorschlag: Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Schleiden empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung dem Rat zu beschließen: a) Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. b) Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf zum Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich wird zugestimmt. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Schleiden Broich einschließlich der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht wird beschlossen. Des Weiteren werden die nachfolgend aufgeführten, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur vorgenannten Bauleitplanung öffentlich ausgelegt: - Stellungnahme des Kreises Euskirchen vom 30.05.2011 (s. Anlage 2) Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel vom 05.05.2011 (s. Anlage 2) Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW vom 16.05.2011 (s. Anlage 2) Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil SchleidenBroich wird durch den als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 14.04.2011 (Punkt 8 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung) gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 22.03.2011 (Punkt 5 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Holzhandel und Sägewerk“ Ortsteil Broich gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Auf die diesbezüglich erstellten Sitzungsvorlagen wird Bezug genommen. Gleichzeitig wurde in der o.a. Ratssitzung die Einleitung des Vorverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – und gem. § 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – beschlossen. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowohl Flächen der Stadt Schleiden als auch Flächen der Gemeinde Kall umfasst, wird der Bebauungsplan von beiden Kommunen gemeinsam aufgestellt. Die vorgenannten Beschlüsse wurden gleichlautend vom Rat der Stadt Schleiden gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist nach einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln und der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen erforderlich, um den Erweiterungswünschen des Unternehmens für Holzhandel und Sägewerk Hilger Rechnung tragen zu können. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 10.05.2011 im Dorfgemeinschaftshaus in Broich statt. Mit Schreiben vom 15.04.2011 wurde den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme bis zum 20.05.2011 abzugeben. Der Kurzinhalt der aus dem Vorverfahren vorliegenden Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung bzw. die Beschlussvorschläge sind der beigefügten Aufstellung (Anlage 2) zu entnehmen. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Bebauungsplanentwurf überarbeitet. Dieser wird in der Sitzung vorgestellt. Einzelheiten der Planung können der Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes (Anlage 3) den textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) entnommen werden.