Daten
Kommune
Kall
Größe
973 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
12.07.11, 18:31
Aktualisiert
15.07.11, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Schleiden I
Gemeinde Kall
Bebauungsplan,,Holzhandel und Säge'
werko'
im Ortsteil Schleiden-Broich
Begründung (Entwurf)
Stand: 16.06.2011
Teil
1.0
A:
Städtebauliche Begründung
Rechtsgrundlagen
Grundlagen für Inhalt und Verfahren zur Aufstellung der Bauleitplanung sind das
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997, in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 G v.
31.07.2009 2585, die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01,1990
(BGBI. I S. 132) sowie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO
NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S.
256/SGV NRW) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2009
(GV. NRW. S. 863, 975), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung.
|
2.0
2.1
Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele
Räumlicher Geltungsbereich und Nutzung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Osten der Ortslage Broich,
südlich der Kaller Straße L 105.
Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Broich, flur ], f]r.
stück 304, 305 uns 120 (Stadt Schleiden) und Gemarkung Golbach, Flur 2,Flurstück Nr. 137 und 138 (Gemeinde Kall) mit einer Größe von insgesamtca' 1,29
ha.
Die genaue Abgrenzung des Plangebiets ist der Planzeichnung zu entnehmen.
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Geobaslsdafen @ Land NRW, Bonn
zu
Es handelt sich bei dem Plangebiet um das Gelände der Firma Hilger Holz, die
einen Holzhandel mit Sägewerk betreibt.
2.2
Anlass und Ziele der planung
Das Unternehmen Hilger Holz ist seit 1948 in Broich ansässig. Das Familienunternehmen wird zurzeit in der dritten Generation geführt.
Das Unternehmen hat sich von einem reinen Sägewerksbetrieb zum Holzhandel
und Sägewerk entwickelt und wurde baulich stetig erweitert. Nunmehr ist der Bau
einer neuen Lagerhalle geplant. Weiterhin wurde bei einer Begehung des Betriebsgeländes durch die Bezirksregierung Köln, den Kreis Euskirchen,-der Stadt
Schleiden und der Gemeinde Kall festgestellt, dass für ein vorhandenes Hochregallager keine Baugenehmigung vorliegt. Eine Genehmigung für eine Aufschüf
tung und eine waldumwandlung liegt für diesen Bereich jedoCh vor.
Teile des Betriebsgeländes sind im Flächennutzungsplan der Stadt Schleiden
sowie im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als Fläche für Wald dargestellt. Ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich nicht. Planungsrechflich ist
das geplante Vorhaben damit derzeit nicht zulässig.
Um den Erweiterungswünschen des Unternehmens Rechnung zu tragen und
eine nachträgliche Genehmigung des bestehenden Hochregallagers zu e-rreichen
ist eine Anderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schleiden erforderlich.
Parallel zur Anderung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes geplant. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst
sowohl Flächen der stadt schleiden als auch der Gemeinde Kall.
3.0
3.1
Rahmenbedingungen
Regionalplan
Der Ortsteil Broich ist im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen nicht
als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt, d.h. es handelt siöfr Oei Broich nach
der Definition der Landesplanung um einen so genannten Ort im Freiraum. Die
bauliche Entwicklung ist daher vorrangig auf den Eigenbedarf der ortsansässigen
Bevölkerung abzustellen. Der östliche Teilbereich des Plangebietes, der innerhalb des Gemeindegebietes von Kall liegt, ist als Waldbereich-dargeställt.
3.2
Flächennutzungsplan
lm rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schleiden ist das plangebiet
im westlichen Teilsbereich als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Der oJlicrre
Bereich ist als Fläche für Wald dargestellt.
Der innerhalb des Gemeindegebietes Kall liegende Bereich ist in Gänze als Fläche für Wald dargestellt.
Der Bebauungsplan kann nicht im sinne des $ g Abs. 2 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Daher ist die Durchführung einer Flächennutzungsplanänderung notwendig. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll gem.
$ 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Anderung des Flächennutzungiptanes der Stadt Schleiden durchgeführt werden. Da nur ein geringer Teil de-s Betriebsgeländes innerhalb des Gemeindegebietes Kall liegt, wird hier auf die Anderung des Flächennutzungsplanes verzichtet.
vom
Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben
.... die landesplane_
rische Zustimmung zu den Planungsabsichten erteilt. Ziele der Raumoränung
stehen der Planung nicht entgegen.
3.3
Landschaftsplan
Das Plangebiet ist innerhalb des Stadtgebietes von Schleiden nicht vom Landschaftsplan Schleiden, des Kreises Euskirchen erfasst.
Der innerhalb des Gemeindegebietes Kall liegende Bereich des Lagerplatzes /
Hochregallagers ist im Landschaftsplan Kall als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt.
4.0
4.1
Inhalt des Bebauungsplanes
Art der baulichen Nutzung
gesamte
Betriebsgelände wird als Mischgebiet gemäß $ 6 BauNVO festgeDas
setzt.
Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Zulässig sind
Wohngebäude,
Geschäfts- und Bürogebäude,
sonstigeGewerbebetriebe.
-
Der Holzhandel- und Sägewerksbetrieb liegt am Ortsrand von Broich und besteht
seit 1948. Auf dem Betriebsgelände selbst sind zwei Betriebsleiterwohnungen /häuser vorhanden. Südlich und westlich des heutigen Betriebsgeländes sind
Wohnnutzungen vorhanden. Der Eru,reiterungsbereich ist von der Wohnbebauung entfernt orientiert.
Es liegen der Stadt Schleiden keine Erkenntnisse vor, dass es im Rahmen der
Betriebsgeschehens zu Beschwerden der Anlieger gekommen ist, zumal sich der
Betrieb von einem reinen Sägewerksbetrieb weitgehend zu einem Holzhandel
entwickelt hat.
Die vorhandenen und geplanten Gebäude schirmen die lmmissionen zudem zur
angrenzenden Wohnbebauung ab.
Aus den vorstehend genannten Gründen wurde als Art der baulichen Nutzung
,,Mischgebiet" gewählt.
lm Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist ein ausreichender Schallschutz
für die angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen nachzuweisen.
4.2
Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird definiert durch die Grundflächenzahl (GRZ)
und die Geschossflächenzahl (GFZ) und die Höhe der baulichen Anlagen.
Gemäß $ 17 BauNVO beträgt die Obergrenze fÜr die Bestimmung des Maßes
der baulichen Nutzung bei Mischgebieten GRZ 0,6.
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in
geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden.
Diese Obergrenzen werden für das Plangebiet ausgeschöpft.
Die Höhe der baulichen Anlagen wird auf 520,00 m ü. NHN (Normalhöhennull)
begrenzt. Dies entspricht einer Höhe von ca. 9,20 m über OK-Fertigfußboden
bzw. Gelände.
4.3
ÜberbaubareGrundstücksflächen,Bauweise
Der Bebauungsplan definiert durch Baugrenzen gemäß $ 23 BauNVO die überbaubaren Grundstücksflächen. Die überbaubaren Grundstücksflächen orientieren
sich an den vorhandenen und geplanten Baukörpern mit einem gewissen Gestaltungsspielraum.
Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet.
4.4
Stellplätze
Stellplätze für Betriebsangehörige und Kunden werden nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen. Mit dieser Festsetzung werden die
Randbereiche freigehalten, um eine Begrünung zu ermöglichen.
5.0
Ver- und Entsorgung
Die Versorgung des Plangebietes mit Strom, Gas und Wasser erfolgt durch die
zuständigen Versorgungsträger und ist durch die bereits bestehende Nutzung
gesichert..
Das anfallende Schmutz- und Niederschlagswasser ist in den vorhandenen
Mischwasserkanal einzuleiten.
6.0
Verkehrliche Anbindung
Das Plangebiet ist über die Kaller Straße L 105 erschlossen. An der Anbindungssituation wird nichts geändert, Zur Landstraße wird ein ausreichender Abstand
eingehalten.
7.0
Umweltverträglichkeit/Umweltbericht
Die Auswirkungen der Planung auf die verschiedenen Schutzgüter werden in
einer Umweltprüfung untersucht, deren Ergebnisse im Umweltbericht (Teil B dieser Begründung) dargestellt werden.
8.0
8.1
Hinweise
Bodendenkmalpflege
Denkmalpflegerische Belange werden im Bebauungsplanbereich nach derzeitigen Kenntnisstand nicht berührt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bei
Bodeneingriffen Bodendenkmäler entdeckt werden. Für diesen Fall wird im Bebauungsplan vorsorglich auf die Melde- und Sicherungspflicht nach dem Denkmalschutzgesetz NW hingewiesen.
8.2
Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 2, Unter-
grundklasse R (Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN 4149
genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
8.3
Kampfmittel
Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die
nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuenvehr oder direkt der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen.
8.4
lmmissionsschutz
lm Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist nachzuweisen, dass die lmmissionsrichtwerte von 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts in Anlehnung der lmmissionsrichtwerte in Mischgebieten gemäß TA Lärm, eingehalten werden.
Teil
B: Umweltbericht
1.0
Anlass und Aufgabenstellung
Gemäß g 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB 2004 ist für die Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der
die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen dargestellt, beschrieben
und bewertet werden. lm Umweltbericht sind auch die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen darzustellen. Inhalt und Gliederung des Umweltberichtes folgen
den Rahmenbedingungen der Anlage zum $ 2 Abs. 4 BauGB (Anlage zum Baugesetzbuch).
Folgende
U
mweltschutzg üter werden betrachtet:
Mensch (incl. menschlicher Gesundheit)
Pflanzen und Tiere
Boden / Wasser
Klima / Luft
Landschaftsbild / Erholung
Kultur- und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen SchutzgÜtern
-
Insbesondere sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen berücksichtigen. Ergänzend sieht der Gesetzgeber den sparsamen
und schonenden Umgang mit Grund und Boden vor. Weiterhin zu berücksichtigen sind die Zielvorgaben anderer Pläne oder Regelungen und Maßnahmen zur
Umweltvorsorge.
Grundlagen und Methodik
In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen umweltfachlichen Ziele
aufgeführt, die hinsichtlich der Schutzgüter für den Bebauungsplan von Bedeutung sind.
Schutzqut
Fachqesetze / -Richtlinien
Umweltrelevante Ziele
Tiere und
Pflanzen
BauGB
Baugesetzbuch
Bei Aufstellung der Bauleitpläne sind
BNatSchG
Gesetz über Naturschutz und
Landschaftspflege
(Bu ndesnatursch utzgesetz)
LG-NRW
Landschaftsgesetz NRW
insbesondere die Belange des Umwelt
schutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu
berücksichtigen; insbesondere die
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen,
Boden, Wasser, Luft , Klima und das
Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie
die Landschaft und die biologische
Vielfalt $ 1a BauGB
Natur und Landschaft sind auf Grund
ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten
Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu
entwickeln und, soweit erforderlich,
wiederherzustellen, dass
-
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
die Regenerationsfähigkeit und
nachhaltige Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter,
die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und
Lebensräume sowie.
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit
sowie der Erholungswert von Natur
und Landschaft
auf Dauer gesichert sind.
-
Boden
BBodSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen
und zur Sanierung von Altlasten (Bundesbodenschutzgesetz).
Ziele des BBodSchG sind:
- der langfristige Schutz des Bodens
hinsichtlich seiner Funktionen im
Naturhaushalt, insbesondere als
o Lebensgrundlage und raum für Menschen, Tiere
und Pflanzen
o Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen
Wasser- und Nährstoff-
o
kreisläufen
Ausgleichsmedium für
stoffliche Einwirkungen
(Grundwasserschutz),
Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,
der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen
Vorsorgeregelungen gegen das
Entstehen schädlicher Bodenveränderungen
die Förderung der Sanierung
schädlicher Bodenveränderunoen
und Altlasten.
o
-
Wasser
BauGB
Baugesetzbuch
Sparsamer und schonender Umgang
mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen,
Nachverdichtung und Innenentwicklung
zur Verringerung zusätzlicher Inansoruchnahme von Böden.
WHG
Wasserhaushaltsgesetz
Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und
deren Bewirtschaftung zum Wohl der
Allgemeinheit und zur Unterlassung
vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer
ökologischen Funktionen.
LWG NRW
Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz
der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum
Wohl der Allqemeinheit.
Landeswassergesetz
Niederschlagswasser ist für erstmals
bebaute oder befestigte Flächen ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder in
ein Gewässer einzuleiten, sofern es die
örtlichen Verhältnisse zulassen.
Klima
Luft
LG NRW
Landschaftsgesetz NRW
Schutz, Pflege und Entwicklung von
BlmSchG
Schutz der Menschen, der Tiere und
Pflanzen, des Bodens, des Wassers,
der Atmosphäre sowie der Kultur- und
Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (lmmissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens
von lmmissionen (Gefahren, erhebliche
Nachteile und Belästigungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen
und ähnliche Erscheinungen).
Natur und Landschaft zur Sicherung
des Naturhaushaltes (und damit auch
der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und
Grundlage für seine Erholung.
Bundesimm issionsschutzgesetz
Landschaft
BNatSchG
Gesetz über Naturschutz und
Landschaftspflege
(Bundesnaturschutzgesetz)
LG NRW
Landschaftsgesetz NRW
Mensch
Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs.
Wiederherstellung der Landschaft auf
Grund ihres eigenen Wertes und als
Lebensgrundlage des Menschen auch
in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und
Schönheit sowie des Erholungswertes
von Natur und Landschaft.
Schutz der Allgemeinheit und der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche
sowie deren Vorsorge. Als Vorausset
zung für gesunde Lebensverhältnisse
für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen
Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden
TA Lärm / BlmSchG /
DtN 18005
soll.
Kultur- und
sonstige
Sachgüter
BauGB
Baugesetzbuch
DSchG NRW
Denkmalschutzoesetz
Schutz von Kultur- und sonstigen
Sachgütern vor negativen Einflüssen,
Überbauung etc.
N
RW
2.0
Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Bo-
den
Das gesamte Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 12.819 qm. Geplant ist eine
GRZ von 0,6. Einschließlich der zulässigen Überschreitung durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8, gemäß $ 19 Abs. 4 BaUNVO ist ein Versiegelungsgrad von bis
zu 1Q.255 qm zulässig.
Einzelheiten zur Flächenaufteilung, Bestand und Planung sind der Bilanzierung
unter Punkt3.2.2 zu entnehmen.
3.0
3.1
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölkerung insgesamt
3.1.1 Beschreibung und Bewertung
des Schutzgutes Mensch
Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Plangebietes.
Daraus abgeleitet sind zu berücksichtigen:
die Arbeits- Wohn- und Wohnumfeldfunktionen.
dieErholungsfunktion.
-
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Schleiden-Broich.
lm Westen und Süden grenzen Wohnnutzungen an. Die nördliche Begrenzung
des Plangebietes bildet die Kaller Straße L 105.
Für die Erholungsfunktion der Bevölkerung hat der Bereich keine Bedeutung, da
es sich um das Betriebsgelände des Holzhandel- und Sägewerksbetriebes handelt.
Auswirkungen durch Umsetzung der Planung
Mit dem Bebauungsplan Holzhandel- und Sägewerk wird das Betriebsgelände,
das heute teilweise als Freilager genutzt ist als Mischgebiet (Ml) festgesetzt.
Damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von
weiteren Lagerhallen geschaffen.
Der Holzhandel- und Sägewerksbetrieb liegt am Ortsrand von Broich und besteht
seit 1948. Südlich und westlich des heutigen Betriebsgeländes sind Wohnnutzungen vorhanden. Der Enveiterungsbereich ist von der vorhandenen Wohnbebauung abgewandt. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass es im Rahmen des
Betriebsgeschehens zu Konflikten mit den Anwohnern gekommen ist. Darüber
hinaus hat sich der Betrieb von einem reinen Sägewerksbetrieb weitgehend zu
einem Holzhandel entwickelt.
Die vorhandenen und geplanten Gebäude schirmen die lmmissionen zudem zur
angrenzenden Wohnbebauung ab.
Erhebliche Auswirkungen auf die angrenzenden schutzwürdigen Nutzungen
durch das Planvorhaben sind daher nicht zu envarten. lm Rahmen des Bauge-
nehmigungsverfahrens ist ein ausreichender Schallschutz für die angrenzenden
schutzwürdigen N utzungen nachzuweisen.
3.2
Umweltbezogene Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie die
biologische Vielfalt
3.2.1 Beschreibung und Bewertung
des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
Schutzgebiete
Der Plangeltungsbereich ist nicht als FFH- oder Vogelschutzgebiet gemeldet.
Naturschutzgebiete sowie Naturdenkmäler, geschützte Landschafts-Bestandteile
und gesetzlich geschützte Biotope sind vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht betroffen.
Der östliche Bereich des Plangeltungsbereiches (Gemeinde Kall) ist im Landschaftsplan Kall als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt.
Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Vegetation
Das Plangebiet ist bereits übenruiegend bebaut bzw. als Lager für Rundhölzer
genutzt.
Östlich angrenzend befindet sich Wald.
Arten' u nd Biotopschutz
Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz / Landschaftsgesetz NRW sind Tiere und
Pflanzen als Bestandteil des Naturhaushaltes in ihrer Artenvielfalt zu schützen.
lhre Lebensräume sowie sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu
pflegen, zu entwickeln und ggf. wiederherzustellen.
lm Zuge der Aufarbeitung des Abwägungsmaterials bezogen auf die bestehenden naturräumlichen und ökologischen Gegebenheiten, wurden die Informationen aus der Landschaftsinformationssammlung @linfos des Landesamtes für
Naiur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Abteilung Naturschutzinformationen
ausgewertet.
Danach liegt das Plangebiet in der der naturräumlichen Haupteinheit 282 Rureifel, Grosslandschaft: Eifel-Siebengebirge.
Innerhalb des Auskunftssystems werden die folgenden Themenbereiche abgebildet:
o
.
.
r
e
o
e
.
o
o
.
.
.
.
.
.
FFH-Gebiete
VSG-Gebiete
Naturschutzgebiete
Biotopkataster
Fundorte Pflanzen
PlanungsrelevanteArten
g 62-Biotope
Biotoptypen
Alleen-Kataster
GeoschOb
GSN (LEP)
LSG
Zielartenkartierung
Stillgewässer
Vegetationsaufnahme
Vegetationstypen
10