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Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 96/2011)

Daten

Kommune
Kall
Größe
334 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
12.07.11, 18:31
Aktualisiert
15.07.11, 18:18
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74,*Uy*, 3)t ',i ltYK,^ '. b,/l o ,*b;\)ir.,'/ frRu.szug aus der Deutschen örunAXarte or ^ I ^ . ,{\ '.r iÄ 1 I'- =-l:1.. I \\.-. l.' l.= .l/" \: S Broich ürenbenden \ t. /') .d .y'fi.c{uSt- Stadt Schleiden / Gemeinde Kall Bebauungsplan Holzhandel und Sägewerk, Ortsteil SchleidenBroich Stellungnahmen und Auswertung im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß $ 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß g 2 Abs. 2 BauGB Träger öffentlicher Belange 1. Straßen NRW Regionalniederlassung VilleEifel Schreiben vom 05.05.2011 Stellungnahme in Kurzform Stellungnahme der Verwaltung I Beschlussvorschlaq Bauliche Anlagen entlang der L 105 sind in einem Abstand von mindestens 7,0 m vom befestigten Fahrbahnrand der Landesstraße zu errichten. Unterhaltungsarbeiten an der L 105 dürfen nicht behindert werden. Es ist sicherzustellen, dass kein Oberflächenwasser des Sägewerkes dem vorhandenen Graben entlang der Landesstraße zu geführt Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und damit das Betriebs- wird, lm Bereich der Anbindungen an die L 105 ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Stra- ßen, Teil Knotenpunkte, RAS-KI, Abschnitt 3.4 der Forschungsgesellschaft, für Straßen und Verkehrswesen im Bereich der Einmündung, dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freigehalten werden. Für die abweichende Nutzung der vorhandenen direkten Anbindung an die L 105 ist ein gesonderter Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Sondernutzungserlaubnis beim Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Ville-Eifel in Euskir- gelände sind über die Straße ,,Broich" und über eine bestehende direkte Anbindung an die L 105 erschlossen. Eine weitere, direkte Anbindung an die L 105 ist nicht vorgesehen. Die Baugrenzen sind so festgesetzt, dass entlang der L 105 ein Mindestabstand der überbaubaren Flächen von B m zw Fahrbahnkante der Landstraße besteht. Die Baugrenzen im Bereich der bestehenden Zufahrten sind so festgesetzt, dass die erforderlichen Sichtfelder freigehalten werden. Die Bedenken sind somit berücksichtiqt. chen einzureichen. 2. Kreis Euskirchen Schreiben vom 30.05.2011 Untere Bodenschutzbehörde ln Bezug auf den FNP wird darauf Die genannte Altablagerung befindet hingewiesen, dass sich im Plange- sich außerhalb des Geltungsbereibiet die Altablagerung "Broich" 54051 ches des Bebauungsplanes. Der 62611.13 befindet. Des Weiteren Hinweis ist daher nicht relevant. bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen das Planungsvorhaben. Bei zukünf- tigen Baugenehmigungsverfahren ist die UBB vorab zu beteilioen. 2 Untere Wasserbehörde Laut Antragsunterlagen werden die anfallenden Schmutz- und Ober-flächenwässer der öffentlichen Mischkanalisation zugeleitet. Die Kanalisation muss hydraulisch ausreichend leistungsfähig sein, die zusätzlich anfallenden Abwassermengen schadlos abführen zu können. Die Kläranlage muss diese zusätzlichen Wassermengen mitbehandeln können. Aus abwassertechnischer Sicht bestehen gegen die geplanten Anderungen keine Bedenken, wenn obige Punkte beachtet werden. U Die vorhandene Kanalisation ist hyd- raulisch ausreichend dimensioniert, um zusätzlich anfallendes Schmutzund Ober-flächenwasser aufnehmen zu können. Dies trifft ebenfalls auf die bestehende Kapazität der Kläranlage Schleiden. Somit bestehen keine Bedenken. ntere Landschaftsbehörde Aus Sicht der Unteren Landschafts- Bei dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes handelt es sich um ein Betriebsgelände, das weitestgefolgenden Sachverhalte im Ver-fah- hend bereits genutzt bzw. bebaut ist. ren noch geprüft und gelöst werden. Durch den Bebauungsplan wird keiGemäß der W Artenschutz ist eine ne zusätzliche Nutzungsart ermögallgemeine artenschutzrechtliche licht, sondern der bestehende BeVorprüfung vorzulegen, die folgende trieb lediglich planungsrechflich abPrüfinhalte erfüllt: Methodik und Un- gesicheft. Unter der Maßgabe, dass tersuchungstiefe unterliegen dem durch den Bebauungsplan keine Grundsatz der Verhältnismäßigkeit maßgeblichen Beeinträchtigungen und hängen maßgeblich von den zu envarten sind, wurde die artennaturräumlichen Gegebenheiten und schutzrechtliche Vorprüfung mittels den zu erwartenden Beeinträchti- Auswertung des Landschaftsinforgungen ab. ln Frage kommen Daten mationssystems (LINFOS) der LAaus zwei verschiedenen Quellen: vorgenommen. Nach Uberprüfung der LINFOS-Datenbank 1.) Auswertung bereits vorhandener kommen im Umkreis des plangebieErkenntnisse und der Fachliteratur, tes keine planungsrelevanten Arten über Auskunftssystem der LANUV vor, die berücksichtigt bzw. einer LINFOS. weiteren Prüfung unterzogen werden müssen. Eine weitere artenschutz2.) Bestandserfassung vor Or1 rechtliche Prüfung ist daher nicht Das zu untersuchende Artenspekt- erforderlich. Die artenschutzrechtlirum, die Anzahl der Begehungen che Vorprüfung wird in der Begrünsowie die Erfassungsmethoden un- dung zum Bebauungsplan dokumenterliegen dem Verhältnismäßigkeits- tiert, Die er-forderlichen Kompensatigrundsatz und hängen im Einzelfall onsmaßnahmen werden vor der öfinsbesondere von der Größe und fentlichen Auslage mit der Unteren Lage des Untersuchungsraumes Landschaftsbehörde abgestimmt. sowie dessen naturräumlicher Aus- Die Bedenken werden somit berückstattung und den artspezifischen sichtigt. Erfordernissen ab. Maßgeblich ist auch, ob zu dem Gebiet bereits hinreichend aktuelle und aussagekräftige Ergebnisse aus früheren Untersuchungen vorliegen. Somit bitte ich in der Vorprüfunq die artenschutz- behörde bestehen dann keine grundsätzlichen Bedenken, wenn NUV rechtlichen Sachverhalte abzuklären. Der Eingriffsbewertung wird grundsätzlich zugestimmt, im nächsten VerJahrensschritt sind die externen Kompensationsmaßnahmen mit der ULB frühzeitig abzustimmen. 3. Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie Schreiben vom 16.05.2011 Der Planungsbereich liegt über dem Eisen- und Kupfererz verliehenen Bergwerksfeld,,Stahlberg". Eigentümer des Bergwerksfeldes ist Erich Sieber, Kall. Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist im Planungsbereich keine Bergbau verzeichnet. Mit Einwirkunen auf die Planungsmaßname ist danach nicht zu rechnen. Über mögliche zukünftige bergbauliche Tätigkeiten ist hier nicht bekannt. Diesbezüglich wird ein Betei- Der Bergwerksfeldeigentü mer wurde beteiligt. Die Anregung ist somit berücksichtigt. Sh. Punkt 4 ligung des Bergwerksfeldeigentümers empfohlen. 4. Herr Erich Sieber, Kall In ihrer Stellungnahme teilt die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie NRW, mit, dass das Plangebiet über dem auf E[sen- und Kupfererz verliehenen Das Bergwerkseigentum entspricht einem eigentumsgleichen Recht, welches in das Bergrundbuch eingetragen ist. Das Bergwerkseigentum allein besagt jedoch an sich noch Bergwerksfeld,,Stahlberg" liegt, hier nichts, weil die Aufsuchung und Gejedoch kein Bergbau verzeichnet ist. winnung von Bodenschätzen gesonUm Informationen über mögliche dert zugelassen werden müssen. Es bergbauliche Tätigkeiten zu erlan- besteht hierfür die Verpflichtung eigen, wurde der Bergwerksfeldeigen- nen Betriebsplan aufzustellen, Ein tümer, Herr Erich Sieber, Kall ange- Betriebsplan liegt für das Plangebiet schrieben. Herr Sieber teilt nunmehr nicht vor. Durch den vorliegenden mit, dass durch den Bebauungsplan Bebauungsplan werden die besteeine mögliche Beeinträchtigung sei- henden Rechte des Bergwerksfeldnes Rechtes entsteht und verweist eigentümers nicht eingeschränkt. darüber hinaus auf seine Verpflich- Entschädigungsansprüche können tung, für mögliche Bergschäden, wie nicht geltend gemacht werden. lm Absackungen etc. aufkommen zt) Planbereich und dem näheren Ummüssen. Aus vorgenannten Gründen feld wurde erkennbar bislang kein möchte Herr Sieber eine partielle Bergbau betrieben. Bergschäden Abgeltung des Bergwerkfeldrechtes sind daher nicht zu erurarten. Eine Abgeltung der partiellen Bergbaudurch die Fa. Hilqer. rechte durch die Fa. Hilger ist eine privatrechtliche Angelegenheit, die für das Bebauungsplanverfahren nicht relevant ist. Aus vorgenannten Gründen sollten die Bedenken grundsätzlich zurückgewiesen werden. Zur Information sollte jedoch in den textlichen Festsetzungen folqender Hinweis aufqenommen wer- den: ,,Für das Plangebiet besteht ein Bergwerksfeldeigentum. Nach Angaben der Bezirksregierung Arnsberg ist jedoch kein Bergbau verzeichnet. Bergschäden sind nicht zu erwarten. Bei Aushubarbeiten soilte jedoch darauf geachtet werden, ob etwaige Hinweise auf ehemalige Bergbautätigkeit erkennbar sind." Bei der Bürgerbeteiligung wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.