Daten
Kommune
Kall
Größe
334 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
12.07.11, 18:31
Aktualisiert
15.07.11, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadt Schleiden / Gemeinde Kall
Bebauungsplan Holzhandel und Sägewerk, Ortsteil SchleidenBroich
Stellungnahmen und Auswertung im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß $ 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß g
2 Abs. 2 BauGB
Träger öffentlicher Belange
1.
Straßen NRW
Regionalniederlassung VilleEifel
Schreiben vom
05.05.2011
Stellungnahme in Kurzform
Stellungnahme der Verwaltung
I
Beschlussvorschlaq
Bauliche Anlagen entlang der L 105
sind in einem Abstand von mindestens 7,0 m vom befestigten Fahrbahnrand der Landesstraße zu errichten. Unterhaltungsarbeiten an
der L 105 dürfen nicht behindert
werden. Es ist sicherzustellen, dass
kein Oberflächenwasser des Sägewerkes dem vorhandenen Graben
entlang der Landesstraße zu geführt
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und damit das Betriebs-
wird, lm Bereich der Anbindungen an
die L 105 ist durch entsprechende
Regelungen sicherzustellen, dass
die Sichtfelder entsprechend der
Richtlinien für die Anlage von Stra-
ßen, Teil Knotenpunkte, RAS-KI,
Abschnitt 3.4 der Forschungsgesellschaft, für Straßen und Verkehrswesen im Bereich der Einmündung,
dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freigehalten werden. Für die
abweichende Nutzung der vorhandenen direkten Anbindung an die L
105 ist ein gesonderter Antrag auf
Erteilung einer gebührenpflichtigen
Sondernutzungserlaubnis beim Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Ville-Eifel in Euskir-
gelände sind über
die
Straße
,,Broich" und über eine bestehende
direkte Anbindung an die L 105 erschlossen. Eine weitere, direkte Anbindung an die L 105 ist nicht vorgesehen. Die Baugrenzen sind so festgesetzt, dass entlang der L 105 ein
Mindestabstand der überbaubaren
Flächen von B m zw Fahrbahnkante
der Landstraße besteht. Die Baugrenzen im Bereich der bestehenden
Zufahrten sind so festgesetzt, dass
die erforderlichen Sichtfelder freigehalten werden. Die Bedenken sind
somit berücksichtiqt.
chen einzureichen.
2.
Kreis Euskirchen
Schreiben vom
30.05.2011
Untere Bodenschutzbehörde
ln Bezug auf den FNP wird darauf Die genannte Altablagerung befindet
hingewiesen, dass sich im Plange- sich außerhalb des Geltungsbereibiet die Altablagerung "Broich" 54051 ches des Bebauungsplanes. Der
62611.13 befindet. Des Weiteren Hinweis ist daher nicht relevant.
bestehen aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen
das Planungsvorhaben. Bei zukünf-
tigen Baugenehmigungsverfahren ist
die UBB vorab zu beteilioen.
2
Untere Wasserbehörde
Laut Antragsunterlagen werden die
anfallenden Schmutz- und Ober-flächenwässer der öffentlichen Mischkanalisation zugeleitet. Die Kanalisation muss hydraulisch ausreichend
leistungsfähig sein, die zusätzlich
anfallenden Abwassermengen
schadlos abführen zu können. Die
Kläranlage muss diese zusätzlichen
Wassermengen mitbehandeln können. Aus abwassertechnischer Sicht
bestehen gegen die geplanten Anderungen keine Bedenken, wenn obige
Punkte beachtet werden.
U
Die vorhandene Kanalisation ist hyd-
raulisch ausreichend dimensioniert,
um zusätzlich anfallendes Schmutzund Ober-flächenwasser aufnehmen
zu können. Dies trifft ebenfalls auf
die bestehende Kapazität der Kläranlage Schleiden. Somit bestehen
keine Bedenken.
ntere Landschaftsbehörde
Aus Sicht der Unteren Landschafts-
Bei dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes handelt es sich um
ein Betriebsgelände, das weitestgefolgenden Sachverhalte im Ver-fah- hend bereits genutzt bzw. bebaut ist.
ren noch geprüft und gelöst werden. Durch den Bebauungsplan wird keiGemäß der W Artenschutz ist eine ne zusätzliche Nutzungsart ermögallgemeine artenschutzrechtliche licht, sondern der bestehende BeVorprüfung vorzulegen, die folgende trieb lediglich planungsrechflich abPrüfinhalte erfüllt: Methodik und Un- gesicheft. Unter der Maßgabe, dass
tersuchungstiefe unterliegen dem durch den Bebauungsplan keine
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit maßgeblichen Beeinträchtigungen
und hängen maßgeblich von den zu envarten sind, wurde die artennaturräumlichen Gegebenheiten und schutzrechtliche Vorprüfung mittels
den zu erwartenden Beeinträchti- Auswertung des Landschaftsinforgungen ab. ln Frage kommen Daten mationssystems (LINFOS) der LAaus zwei verschiedenen Quellen:
vorgenommen. Nach
Uberprüfung der LINFOS-Datenbank
1.) Auswertung bereits vorhandener kommen im Umkreis des plangebieErkenntnisse und der Fachliteratur, tes keine planungsrelevanten Arten
über Auskunftssystem der LANUV vor, die berücksichtigt bzw. einer
LINFOS.
weiteren Prüfung unterzogen werden
müssen. Eine weitere artenschutz2.) Bestandserfassung vor Or1
rechtliche Prüfung ist daher nicht
Das zu untersuchende Artenspekt- erforderlich. Die artenschutzrechtlirum, die Anzahl der Begehungen che Vorprüfung wird in der Begrünsowie die Erfassungsmethoden un- dung zum Bebauungsplan dokumenterliegen dem Verhältnismäßigkeits- tiert, Die er-forderlichen Kompensatigrundsatz und hängen im Einzelfall onsmaßnahmen werden vor der öfinsbesondere von der Größe und fentlichen Auslage mit der Unteren
Lage des Untersuchungsraumes Landschaftsbehörde abgestimmt.
sowie dessen naturräumlicher Aus- Die Bedenken werden somit berückstattung und den artspezifischen sichtigt.
Erfordernissen ab. Maßgeblich ist
auch, ob zu dem Gebiet bereits hinreichend aktuelle und aussagekräftige Ergebnisse aus früheren Untersuchungen vorliegen. Somit bitte ich
in der Vorprüfunq die artenschutz-
behörde bestehen dann
keine
grundsätzlichen Bedenken, wenn
NUV
rechtlichen Sachverhalte abzuklären.
Der Eingriffsbewertung wird grundsätzlich zugestimmt, im nächsten
VerJahrensschritt sind die externen
Kompensationsmaßnahmen mit der
ULB frühzeitig abzustimmen.
3.
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung
Bergbau und
Energie
Schreiben vom
16.05.2011
Der Planungsbereich liegt über dem
Eisen- und Kupfererz verliehenen
Bergwerksfeld,,Stahlberg". Eigentümer des Bergwerksfeldes ist Erich
Sieber, Kall.
Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist im Planungsbereich keine
Bergbau verzeichnet. Mit Einwirkunen auf die Planungsmaßname ist
danach nicht zu rechnen.
Über mögliche zukünftige bergbauliche Tätigkeiten ist hier nicht bekannt. Diesbezüglich wird ein Betei-
Der Bergwerksfeldeigentü mer wurde
beteiligt.
Die Anregung ist somit berücksichtigt.
Sh. Punkt 4
ligung des
Bergwerksfeldeigentümers empfohlen.
4.
Herr Erich Sieber, Kall
In ihrer Stellungnahme teilt die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung
Bergbau und Energie NRW, mit,
dass das Plangebiet über dem auf
E[sen- und Kupfererz verliehenen
Das Bergwerkseigentum entspricht
einem eigentumsgleichen
Recht,
welches in das Bergrundbuch eingetragen ist. Das Bergwerkseigentum
allein besagt jedoch an sich noch
Bergwerksfeld,,Stahlberg" liegt, hier nichts, weil die Aufsuchung und Gejedoch kein Bergbau verzeichnet ist. winnung von Bodenschätzen gesonUm Informationen über mögliche dert zugelassen werden müssen. Es
bergbauliche Tätigkeiten zu erlan- besteht hierfür die Verpflichtung eigen, wurde der Bergwerksfeldeigen- nen Betriebsplan aufzustellen, Ein
tümer, Herr Erich Sieber, Kall ange- Betriebsplan liegt für das Plangebiet
schrieben. Herr Sieber teilt nunmehr nicht vor. Durch den vorliegenden
mit, dass durch den Bebauungsplan Bebauungsplan werden die besteeine mögliche Beeinträchtigung sei- henden Rechte des Bergwerksfeldnes Rechtes entsteht und verweist eigentümers nicht eingeschränkt.
darüber hinaus auf seine Verpflich- Entschädigungsansprüche können
tung, für mögliche Bergschäden, wie nicht geltend gemacht werden. lm
Absackungen etc. aufkommen zt) Planbereich und dem näheren Ummüssen. Aus vorgenannten Gründen feld wurde erkennbar bislang kein
möchte Herr Sieber eine partielle Bergbau betrieben. Bergschäden
Abgeltung des Bergwerkfeldrechtes sind daher nicht zu erurarten. Eine
Abgeltung der partiellen Bergbaudurch die Fa. Hilqer.
rechte durch die Fa. Hilger ist eine
privatrechtliche Angelegenheit, die
für das Bebauungsplanverfahren
nicht relevant ist. Aus vorgenannten
Gründen sollten
die
Bedenken
grundsätzlich zurückgewiesen werden. Zur Information sollte jedoch in
den textlichen Festsetzungen folqender Hinweis aufqenommen wer-
den: ,,Für das Plangebiet besteht ein
Bergwerksfeldeigentum. Nach Angaben der Bezirksregierung Arnsberg ist jedoch kein Bergbau verzeichnet. Bergschäden sind nicht zu
erwarten. Bei Aushubarbeiten soilte
jedoch darauf geachtet werden, ob
etwaige Hinweise auf ehemalige
Bergbautätigkeit erkennbar sind."
Bei der Bürgerbeteiligung wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.