Daten
Kommune
Bedburg
Größe
89 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
02.02.15, 18:01
Aktualisiert
02.02.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 2. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 02.12.2014.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
21:16 Uhr
TOP
Betreff
3
Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB
Herr Schmeier erläutert den aktuellen Sachstand des Bauleitplanverfahrens und weist darauf hin,
dass der vorliegende Aufstellungsbeschluss zur Planänderung der Anpassung des
Planungsrechtes an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO) dient. Es ist beabsichtigt, hier
klare Vorgaben für die Betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten zu schaffen und gleichzeitig
damit auch die Innenstadt von Bedburg als zentraler Versorgungsbereich zu stärken.
Herr Nitsche schließt sich der Beschlussvorlage an und unterstützt das Vorhaben, die neue
„Bedburger Mitte“ sowie die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes zu fördern.
Herr Speuser fragt nach, warum sich die Änderung des Planungsrechtes nur auf einen Teil des
Gewerbegebietes erstreckt.
Herr Schmeier teilt mit, dass derzeit lediglich für diesen Bereich des Gewerbegebietes ein
Änderungsbedarf bestehe.
Herr Köster erläutert, dass es sich bei dem Aufstellungsbeschluss hier um die Änderung des
gesamten Bereichs des Bebauungsplanes Nr. 1/Lipp handele. Für die restlichen Teile des
Gewerbegebietes gelten andere Bebauungspläne, welche jedoch von diesem aktuellen
Änderungsbedarf nicht betroffen sein.
Herr Speuser fragt, ob bei einer weiteren Expansionsanfrage eines Betriebes aus den übrigen
Flächen des Gewerbegebietes erneute und gleichlautende Planänderungsbeschlüsse erforderlich
werden.
Herr Köster verweist auf den Inhalt des Einzelhandelskonzeptes, in dem empfohlen wird, die
zentralen Einzelhandelszentren in Bedburg und Kaster zu stärken. Dies soll durch die sukzessive
und bedarfsgerechte Anpassung des städtischen Planungsrechtes der Gewerbegebiete an die
aktuell geltende BauNVO entstehen.
Herr Speuser erkundigt sich danach, warum so ein großer Aufwand betrieben werden muss, um
die Expansion eines einzelnen Betriebes in diesem Gewerbegebiet zu verhindern.
Herr Schmeier verweist in diesem Zusammenhang auf den Datenschutz und bietet an, das Thema
im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gerne weiter zu behandeln. Alle Bauleitpläne und
Gewerbeflächen gleichzeitig zu behandeln sei personell nicht zu leisten. Es sei auch weiterhin
vorgesehen, die wesentlichen Änderungen i.S.d. BauNVO anzupassen bzw. zu ändern.
Herr Speuser fragt nach, ob Expansionen der übrigen Betriebe im Gewerbegebiet zukünftig noch
möglich seien.
Herr Schmeier teilt daraufhin mit, dass dies bedarfsgerecht geprüft und ggfs. das Planungsrecht
entsprechend geändert werde.
Mehrheitsbeschluss:
CDU
SPD
Grüne
FWG
Abstimmungsergebnis
:
Ja
Nein
Enthaltung
6
5
1
3
9
0
6
Beschluss:
Für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1 / Lipp, 2. vereinfachte Änderung wird der Beschluss
zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.12.2014
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