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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
89 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
02.02.15, 18:01
Aktualisiert
02.02.15, 18:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße
hier:  Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße
hier:  Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 02.12.2014. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:16 Uhr TOP Betreff 3 Bebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung - Gewerbegebiet an der Wiesenstraße hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Herr Schmeier erläutert den aktuellen Sachstand des Bauleitplanverfahrens und weist darauf hin, dass der vorliegende Aufstellungsbeschluss zur Planänderung der Anpassung des Planungsrechtes an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO) dient. Es ist beabsichtigt, hier klare Vorgaben für die Betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten zu schaffen und gleichzeitig damit auch die Innenstadt von Bedburg als zentraler Versorgungsbereich zu stärken. Herr Nitsche schließt sich der Beschlussvorlage an und unterstützt das Vorhaben, die neue „Bedburger Mitte“ sowie die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes zu fördern. Herr Speuser fragt nach, warum sich die Änderung des Planungsrechtes nur auf einen Teil des Gewerbegebietes erstreckt. Herr Schmeier teilt mit, dass derzeit lediglich für diesen Bereich des Gewerbegebietes ein Änderungsbedarf bestehe. Herr Köster erläutert, dass es sich bei dem Aufstellungsbeschluss hier um die Änderung des gesamten Bereichs des Bebauungsplanes Nr. 1/Lipp handele. Für die restlichen Teile des Gewerbegebietes gelten andere Bebauungspläne, welche jedoch von diesem aktuellen Änderungsbedarf nicht betroffen sein. Herr Speuser fragt, ob bei einer weiteren Expansionsanfrage eines Betriebes aus den übrigen Flächen des Gewerbegebietes erneute und gleichlautende Planänderungsbeschlüsse erforderlich werden. Herr Köster verweist auf den Inhalt des Einzelhandelskonzeptes, in dem empfohlen wird, die zentralen Einzelhandelszentren in Bedburg und Kaster zu stärken. Dies soll durch die sukzessive und bedarfsgerechte Anpassung des städtischen Planungsrechtes der Gewerbegebiete an die aktuell geltende BauNVO entstehen. Herr Speuser erkundigt sich danach, warum so ein großer Aufwand betrieben werden muss, um die Expansion eines einzelnen Betriebes in diesem Gewerbegebiet zu verhindern. Herr Schmeier verweist in diesem Zusammenhang auf den Datenschutz und bietet an, das Thema im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gerne weiter zu behandeln. Alle Bauleitpläne und Gewerbeflächen gleichzeitig zu behandeln sei personell nicht zu leisten. Es sei auch weiterhin vorgesehen, die wesentlichen Änderungen i.S.d. BauNVO anzupassen bzw. zu ändern. Herr Speuser fragt nach, ob Expansionen der übrigen Betriebe im Gewerbegebiet zukünftig noch möglich seien. Herr Schmeier teilt daraufhin mit, dass dies bedarfsgerecht geprüft und ggfs. das Planungsrecht entsprechend geändert werde. Mehrheitsbeschluss: CDU SPD Grüne FWG Abstimmungsergebnis : Ja Nein Enthaltung 6 5 1 3 9 0 6 Beschluss: Für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1 / Lipp, 2. vereinfachte Änderung wird der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.12.2014 Seite 2