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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 5a / Kirchherten - Gebiet zwischen Marienstraße und Schulgasse hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
02.02.15, 18:01
Aktualisiert
02.02.15, 18:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 5a / Kirchherten - Gebiet zwischen Marienstraße und Schulgasse
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 5a / Kirchherten - Gebiet zwischen Marienstraße und Schulgasse
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 02.12.2014. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 21:16 Uhr TOP Betreff 5 Bebauungsplan Nr. 5a / Kirchherten - Gebiet zwischen Marienstraße und Schulgasse hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Herr Speuser erkundigt sich, ob der Bereich nördlich des Scheideweges in den Geltungsbereich des BP 5a/Kirchherten einbezogen werden kann. Herr Köster führt aus, dass für die Aufstellung eines Bebauungsplanes in dem Gebiet nördlich des Scheideweges derzeit kein Bedarf vorliege. Größere Freiflächen seien hier nicht vorhanden und mögliche Bauvorhaben würden entsprechend den Vorgaben des ungeplanten Innenbereichs gem. § 34 BauGB beurteilt. Dies stelle sich im Plangebiet des BP 5a/Kirchherten anders dar, da hier größere Freiflächen im Bereich der innenliegenden Gärten einer Beurteilung der Situation nach § 35 BauGB als Außenbereich unterliegen und somit ein städtebaulicher Steuerungsbedarf bestehe. Herr Speuser weist darauf hin, dass die mögliche Einbeziehung der vorgenannten nördlichen Flächen auf eine Anregung des Ortsbürgermeisters Dieter Koehl erfolgt sei. Herr Köster erläutert, dass hier lediglich ein Aufstellungsbeschluss für den BP 5a/Kirchherten gefasst werden solle. Nach einer Rücksprache mit Herrn Ortsbürgermeister Koehl könne man die in Rede stehenden Flächen nachträglich immer noch in den Planbereich mit einbeziehen. Herr Nitsche stimmt der Vorlage zu. Herr W. Merx stimmt der Vorlage zu. Herr Speuser bittet die Verwaltung darum, dass zu Beginn des Verfahrens die betroffenen Anwohner in einer Informationsveranstaltung über das geplante Bauleitplanverfahren unterrichtet werden. Herr Köster bestätigt dieses Vorgehen, da es für die Verwaltung von Interesse sei zu wissen, welche Flächen in dieser kleinteiligen Grundstücksstruktur überhaupt für ein Bauleitplanverfahren zur Verfügung stehen. Beschluss: Für den Bebauungsplan Nr. 5a / Kirchherten wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.12.2014 Seite 2