Daten
Kommune
Bedburg
Größe
87 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
02.02.15, 18:01
Aktualisiert
02.02.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 2. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 02.12.2014.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
21:16 Uhr
TOP
Betreff
9
Übersicht der zur Vermarktung stehenden Wohnbaugrundstücke der Stadt
Bedburg
Herr Becker erkundigt sich nach den restlichen, bisher nicht verkauften Grundstücken im
Baugebiet „Im Spless“.
Herr Schmeier erklärt, dass die zwei bisher nicht verkauften Grundstücke aufgrund ihrer
Beschaffenheit schwerer zu vermarkten seien. Derzeit seien diese lediglich reserviert, bis zu
einem tatsächlichen Verkauf könne es jedoch noch dauern.
Herr W. Merx führt unter Bezugnahme auf Nr. 4.1 dieses TOPs aus, dass die FWG-Fraktion einen
Antrag für die nächste Ratssitzung gestellt habe, einen Beschluss zu fassen, die „Alte Schule“ in
Kirchtroisdorf zu verkaufen.
Herr Schmeier weist darauf hin, dass es sich im vorliegenden TOP auch lediglich um eine
Mitteilungsvorlage handele.
Herr Speuser zitiert, dass die 23 Grundstücke in der Goethestraße erst im Januar 2015 verkauft
werden sollen. Ab diesem Zeitpunkt werde die Grunderwerbssteuer erhöht und dies sei
nachteilhaft für die Käufer der Grundstücke.
Herr Köster erklärt, dass sich aus verschiedenen Gründen Verzögerungen durch Schwierigkeiten
bei der Setzung von Vermessungspunkten auf den Flächen ergaben. Damit die Käufer ihre
zukünftigen Grundstücke auch kurzfristig mit Hypotheken zur Baufinanzierung belasten können,
mussten die Grundstücke allerdings noch vermessen und vor der Grundstücksvermarktung
parzelliert werden.
Herr Steffens erkundigt sich, ob die Liste der Grundstücke in der Beschlussvorlage abschließend
sei, oder ob noch weitere städtische Liegenschaften für den Verkauf zur Verfügung stehen.
Insbesondere spricht er das Spielplatzgrundstück „Am Schwarzen Kreuz“ in Bedburg-West an.
Herr Köster erklärt, dass dieses Grundstück derzeit noch als „Spielplatzfläche“ im Bebauungsplan
festgesetzt sei. Die vertraglichen Regelungen aus den Umsiedlungsverfahren mit der RWE-Power
sind noch abzuarbeiten.
Herr Breuer (Ratsmitglied) bittet die Verwaltung darum, für das Baugebiet „Sportplatz Lipp“
nochmals die Kosten zu ermitteln und zu prüfen, ob die Weiterentwicklung und Vermarktung der
Flächen dann überhaupt noch vertretbar sei.
Herr Schmeier teilt mit, dass die Verwaltung bereits in der Vergangenheit berichtet habe, dass das
Baugebiet schwierig zu entwickeln sei, da die Kosten dafür sehr hoch seien. Die politische
Vorgabe war hier jedoch eindeutig, ungeachtet der Kosten, aufgrund der Nachfragesituation im
Stadtgebiet von Bedburg auf dieser Fläche weitere Baugrundstücke zu entwickeln. Derzeit finde
sich hierfür kein Investor, da die Vermarktung dieses Baugebietes wirtschaftlich für diese nicht
interessant sei. So sei die Entwicklung und ein späterer möglicher Grundstücksverkauf in diesem
Gebiet von der Stadt Bedburg lediglich aus städtebaulichen Gründen zu vertreten. Technisch sei
die Bebaubarkeit dort zu beherrschen. Alle Problematiken hinsichtlich Lärm, Hochwasser und
Entsorgung seien lösbar. Die Entscheidung könne aber abschließend erst getroffen werden, wenn
alle Parameter auch hinsichtlich der Kosten dort bekannt werden. Das Grundstück jedoch einfach
nur liegen lassen, sei auch keine adäquate Entwicklungsperspektive.
Herr Breuer weist darauf hin, dass der Erftverband bereits vor Jahren geschrieben habe, dass es
sich hier um ein Überschwemmungsgebiet handele und entsprechend eine Bebauung in diesem
Bereich nicht zu empfehlen sei.
Herr Köster führt aus, dass er im Nachgang zu diesem Schreiben mit dem Erftverband intensive
Gespräche geführt habe und zudem noch eine gemeinsame Ortsbesichtigung durch den Pützbach
durchgeführt wurde. Anschließend habe man sich gemeinsam mit dem Erftveband abgestimmt, in
welcher Form man dort hochwasserangepasst bauen könne. Ob dann am Schluss das
Planverfahren zu Ende geführt werde, müsse die Politik entscheiden. Sofern man von der jetzigen
Planung abweiche, müssten natürlich Alternativen überlegt werden. Es sei vorgesehen,
voraussichtlich in der Stadtentwicklungsausschuss-Sitzung im Mai 2015 hierüber zu beraten.
Herr Schmeier ergänzt, dass mit der Entscheidung über das Baugebiet auch eine Neuregelung
der Parkplatzsituation geschaffen werden solle, damit sich die Parksituation im Bereich des
Kindergartens entspanne. Für den Fall, dass zukünftig gegen die Entwicklung des Baugebietes
entschieden wird, sollte berücksichtigt werden, hier entsprechende Mittel nur für eine zukünftige
Parkplatzgestaltung in den Haushalt einzustellen.
Herr Speuser fragt nach, ob es noch mögliche Baugrundstücke westlich der „St.-Ursula-Straße“ in
Lipp gebe und wie viele dort möglicherweise generiert werden könnten.
Herr Köster erläutert die Darstellungen des Flächennutzungsplanes (FNP aus dem Jahre 1980) für
diesen Bereich, als Gemeinbedarfsfläche „Krankenhaus“. Angrenzend ist eine große
Wohnbaufläche im FNP dargestellt. Hier könnte die Gemeinbedarfsfläche in eine Wohnbaufläche
getauscht werden. Ob diese Flächen entwickelt werden können, entscheide am Ende jedoch der
Eigentümer. Wichtig sei aber grundsätzlich, dass die Baugebiete nach Bedarf entsprechend
sukzessiv entwickelt und nicht alle Möglichkeiten gleichzeitig ausgeschöpft werden. Dieses Gebiet
zu entwickeln wäre aufgrund der derzeitigen Angebotssituation in der Stadt Bedburg eher
mittelfristig sinnvoll.
Der Ausschussvorsitzende Herr Coumanns bittet die Verwaltung, den Flächennutzungsplan der
Stadt Bedburg in der nächsten Stadtentwicklungsausschuss-Sitzung vorzustellen.
Herr Köster sagt die Vorstellung des Flächennutzungsplans für die nächste Sitzung zu.
(Anmerkung: Wurde in der Sitzung am 13.01.2015 vorgestellt.)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.12.2014
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Mitteilung:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.12.2014
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