Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker - hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
86 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
02.02.15, 18:01
Aktualisiert
02.02.15, 18:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker -
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker -
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker -
hier: Aufstellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 86 kB

Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 2. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 02.12.2014. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 4 Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker hier: Aufstellungsbeschluss 21:16 Uhr Herr Nitsche trägt den Antrag der SPD-, FWG-, Die Grünen- und der FDP-Fraktion vor und erklärt, dass die Fraktionen die Erschließung des Kasterer Ackers als Wohnbaugebiet grundsätzlich begrüßen, jedoch sei die Umsetzung der Erschließung in Form des vorliegenden Planentwurfs so nicht erwünscht. Es ist gewünscht, dass die Fraktionen aktiv in die Entwicklung und Gestaltung des Plangebietes mit einbezogen werden, mit der Zielsetzung, in diesem Bereich generationenübergreifendes Wohnen zu ermöglichen. Entsprechende Sozialflächen sollen eingeplant werden, die Verbindungswege sollten kurz untereinander sein, auch die angrenzenden Stadtgebiete sollen entsprechend mit verknüpft werden und es soll eine möglichst barrierefrei Infrastruktur entstehen. Auch die Anbindung des Baugebietes an die vorhandene Kreisstraße ist zu überdenken und zu optimieren. Da es sich hier um ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) handelt, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, in diesem Plangebiet entsprechende Gastronomie, z.B. im Bereich an der Erft, ansiedeln zu können. Er schlägt vor, möglichst kurzfristig hier einen Arbeitskreis zu bilden, der die Entwurfsplanung entsprechend entwickeln soll. Vorstellbar sei auch die Durchführung eines städtebaulichen Planungswettbewerbs von interessierten Investoren bzw. Planungsbüros mit Bürgerbeteiligung. Herr Becker spricht sich für die CDU-Farktion ebenfalls gegen den vorgelegten Planentwurf aus und schließt sich inhaltlich seinem Vorredner Herr Nitsche an. Er ergänzt den Vorschlag der Fraktionen um die Einplanung eines Dorfplatzes als Mittelpunkt des Wohngebietes sowie die Berücksichtigung einer entsprechenden Spielplatzfläche. Ebenfalls unterstütze die CDU-Fraktion die Bildung eines Arbeitskreises zur Optimierung der Planung. Herr W. Merx begrüßt den Vorschlag des generationenübergreifenden Wohnens und schließt sich vollumfänglich seinen Vorrednern an. Frau Leibl schließt sich ebenfalls dem Antrag an und begrüßt ausdrücklich den Vorschlag einer möglichen Planungswettbewerbsausschreibung. Herr Schmeier weist darauf hin, dass der vorliegende Plan im Wesentlichen die angesprochenen Kriterien erfüllt. Die Barrierefreiheit ist grundsätzlich nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sondern erfolgt erst später in der Gestaltung der Ausführungsplanung der öffentlichen Verkehrswege und Plätze. Die Barrierefreiheit in den privaten Gebäuden bleibt eine Entscheidung der zukünftigen Eigentümer. Weiterhin sei in einem „WA“ (Allgemeines Wohngebiet) die Ansiedlung von Gastronomie, Mehrgenerationenhäuser, und Eigentumswohnungen etc. immer möglich. Ob sich entsprechende Objekte dort ansiedeln, entscheide aber nicht die Stadt Bedburg, sondern der freie Markt in Person der Investoren und der zukünftigen Bauherren. Im Bereich an der Albert-Schweitzer-Straße sei bereits im vorliegenden Planentwurf ein Bereich mit mehrgeschossigen Gebäuden als Basis für ein Mehrgenerationenwohnen oder für Eigentumswohnungen geschaffen. Somit liege hier die Angebotsplanung bereits vor. Ob letztendlich dies auch so genutzt wird, liegt nicht im Einflussbereich der Stadt Bedburg. Wenn in ein sog. Mehrgenerationenhaus keine Mieter oder Wohnungskäufer im entsprechenden Generationenmix einziehen, so ist und bleibt dies nach wie vor ein Ergebnis der jeweiligen Nachfrage und somit des freien Marktes. Herr Schmeier verweist hier nochmals auf den Inhalt des Haushaltssicherungskonzeptes von vor 2013, in dem mit der Erschließung und Vermarktung des Wohnbaugebietes auf dem „Kasterer Acker“ entsprechende Einnahmen beschlossen wurden. Im vorliegenden Planentwurf seien die Infrastruktureinrichtungen durchaus kostensparend gestaltet worden. Je raumgreifender und aufwendiger die Sozialflächen in Form von öffentlichen möblierten Plätzen, mäandrierenden Straßen und Wegen sowie zusätzlichen Besucherparkplätze ausfallen, desto geringer stelle sich der verbleibende Erlös aus der Vermarktung der Baugrundstücke in der abschließenden Bilanz dar. Die Durchführung eines planerischen Wettbewerbs nach Vorgaben der Architektenkammer mit einer entsprechenden Jury bedeute einen nicht unerheblichen Zeitverlust, da die Planung voraussichtlich frühestens Ende des Jahres 2015 fertig werden würde. Er begrüßt jedoch die Bildung eines zeitnah tagenden Arbeitskreises als praktikable Grundlage für die Erarbeitung eines Entwurfes. Er berichtet, dass die Entscheidung eines möglichen Anschlusses des Baugebietes über einen Kreisverkehr an die Albert-Schweitzer-Straße (K 36) auf Höhe der Steifensandstraße vom RheinErft-Kreis (Straßenbaulastträger) nicht mitgetragen werde. Eine Ausweisung der Verkehrsflächen z. B. als „Spielstraße“ könne nicht bereits in der Bauleitplanung, sondern erst später als eine verkehrsrechtliche Anordnung festgesetzt werden. Eine mögliche Verbindung an den Bereich „Epprath“ sei dem Erfolg von Verhandlungen mit privaten Eigentümern unterworfen, da in diesem abschließenden Baugebietsbereich private Grundstücke liegen, die eine Herstellung von Verkehrsflächen dort verhindern könnten. Die Lage des geplanten Versickerungsbeckens biete sich aufgrund der vorhandenen Geländehöhen im Baugebiet an, da im südöstlichen Planbereich die tiefste Stelle im Baugebiet sei und der Wasserabfluss in diesem Falle ohne zusätzliche techn. Einrichtungen gewährleistet sei. Herr Nitsche bedankt sich für die ergänzenden Erläuterungen und stimmt zu, dass aufgrund der gegebenen Geländehöhen der Standort eines Versickerungsbeckens weitestgehend vorbestimmt ist. Daher stimmt er der vorliegenden Planung diesbezüglich zu. Aufgrund der Bedeutung des Baugebietes in dieser Lage dürfe man jedoch nicht nur die Prämisse der Haushaltssicherung anlegen, sondern es müsse auch die Qualität des Baugebietes betrachten. Er schlägt vor, da ein Planungswettbewerb dann voraussichtlich zu langwierig werden würde, zum Jahresbeginn 2015 mit einem Arbeitskreis zu beginnen. Herr Becker erklärt sich mit der kurzfristigen Einrichtung einer „Task-Force“ (Arbeitskreis) einverstanden. Frau Leibl weist darauf hin, dass eine planungsrechtlich ermöglichte Vielfalt im Baugebiet dort auch die erwünschte Vielfalt der zukünftigen Anwohner anzieht. Herr Schmeier verdeutlicht noch einmal, dass der heutige Aufstellungsbeschluss lediglich das Signal für den Beginn der Planung beinhalte und keine inhaltliche Detailplanung festsetze. Der Ausschussvorsitzende stellt unwidersprochen fest, dass ein Arbeitskreis gegründet wird, an dem jede im Rat vertretene Partei mit je zwei Mitgliedern vertreten sein soll. Er leitet dann zur Abstimmung über. Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.12.2014 Seite 2 Beschluss: Für den Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. vereinfachte Änderung wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) gefasst. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.12.2014 Seite 3