Daten
Kommune
Bedburg
Größe
86 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
02.02.15, 18:01
Aktualisiert
02.02.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 2. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 02.12.2014.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
4
Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änd. - Kasterer Acker hier: Aufstellungsbeschluss
21:16 Uhr
Herr Nitsche trägt den Antrag der SPD-, FWG-, Die Grünen- und der FDP-Fraktion vor und erklärt,
dass die Fraktionen die Erschließung des Kasterer Ackers als Wohnbaugebiet grundsätzlich
begrüßen, jedoch sei die Umsetzung der Erschließung in Form des vorliegenden Planentwurfs so
nicht erwünscht. Es ist gewünscht, dass die Fraktionen aktiv in die Entwicklung und Gestaltung
des Plangebietes mit einbezogen werden, mit der Zielsetzung, in diesem Bereich
generationenübergreifendes Wohnen zu ermöglichen. Entsprechende Sozialflächen sollen
eingeplant werden, die Verbindungswege sollten kurz untereinander sein, auch die angrenzenden
Stadtgebiete sollen entsprechend mit verknüpft werden und es soll eine möglichst barrierefrei
Infrastruktur entstehen. Auch die Anbindung des Baugebietes an die vorhandene Kreisstraße ist
zu überdenken und zu optimieren. Da es sich hier um ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA)
handelt, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, in diesem Plangebiet entsprechende
Gastronomie, z.B. im Bereich an der Erft, ansiedeln zu können. Er schlägt vor, möglichst
kurzfristig hier einen Arbeitskreis zu bilden, der die Entwurfsplanung entsprechend entwickeln soll.
Vorstellbar sei auch die Durchführung eines städtebaulichen Planungswettbewerbs von
interessierten Investoren bzw. Planungsbüros mit Bürgerbeteiligung.
Herr Becker spricht sich für die CDU-Farktion ebenfalls gegen den vorgelegten Planentwurf aus
und schließt sich inhaltlich seinem Vorredner Herr Nitsche an. Er ergänzt den Vorschlag der
Fraktionen um die Einplanung eines Dorfplatzes als Mittelpunkt des Wohngebietes sowie die
Berücksichtigung einer entsprechenden Spielplatzfläche. Ebenfalls unterstütze die CDU-Fraktion
die Bildung eines Arbeitskreises zur Optimierung der Planung.
Herr W. Merx begrüßt den Vorschlag des generationenübergreifenden Wohnens und schließt sich
vollumfänglich seinen Vorrednern an.
Frau Leibl schließt sich ebenfalls dem Antrag an und begrüßt ausdrücklich den Vorschlag einer
möglichen Planungswettbewerbsausschreibung.
Herr Schmeier weist darauf hin, dass der vorliegende Plan im Wesentlichen die angesprochenen
Kriterien erfüllt. Die Barrierefreiheit ist grundsätzlich nicht Gegenstand der Bauleitplanung,
sondern erfolgt erst später in der Gestaltung der Ausführungsplanung der öffentlichen
Verkehrswege und Plätze. Die Barrierefreiheit in den privaten Gebäuden bleibt eine Entscheidung
der zukünftigen Eigentümer. Weiterhin sei in einem „WA“ (Allgemeines Wohngebiet) die
Ansiedlung von Gastronomie, Mehrgenerationenhäuser, und Eigentumswohnungen etc. immer
möglich. Ob sich entsprechende Objekte dort ansiedeln, entscheide aber nicht die Stadt Bedburg,
sondern der freie Markt in Person der Investoren und der zukünftigen Bauherren. Im Bereich an
der Albert-Schweitzer-Straße sei bereits im vorliegenden Planentwurf ein Bereich mit
mehrgeschossigen Gebäuden als Basis für ein Mehrgenerationenwohnen oder für
Eigentumswohnungen geschaffen. Somit liege hier die Angebotsplanung bereits vor. Ob
letztendlich dies auch so genutzt wird, liegt nicht im Einflussbereich der Stadt Bedburg. Wenn in
ein sog. Mehrgenerationenhaus keine Mieter oder Wohnungskäufer im entsprechenden
Generationenmix einziehen, so ist und bleibt dies nach wie vor ein Ergebnis der jeweiligen
Nachfrage und somit des freien Marktes.
Herr Schmeier verweist hier nochmals auf den Inhalt des Haushaltssicherungskonzeptes von vor
2013, in dem mit der Erschließung und Vermarktung des Wohnbaugebietes auf dem „Kasterer
Acker“ entsprechende Einnahmen beschlossen wurden.
Im vorliegenden Planentwurf seien die Infrastruktureinrichtungen durchaus kostensparend
gestaltet worden. Je raumgreifender und aufwendiger die Sozialflächen in Form von öffentlichen
möblierten Plätzen, mäandrierenden Straßen und Wegen sowie zusätzlichen Besucherparkplätze
ausfallen, desto geringer stelle sich der verbleibende Erlös aus der Vermarktung der
Baugrundstücke in der abschließenden Bilanz dar. Die Durchführung eines planerischen
Wettbewerbs nach Vorgaben der Architektenkammer mit einer entsprechenden Jury bedeute
einen nicht unerheblichen Zeitverlust, da die Planung voraussichtlich frühestens Ende des Jahres
2015 fertig werden würde. Er begrüßt jedoch die Bildung eines zeitnah tagenden Arbeitskreises
als praktikable Grundlage für die Erarbeitung eines Entwurfes.
Er berichtet, dass die Entscheidung eines möglichen Anschlusses des Baugebietes über einen
Kreisverkehr an die Albert-Schweitzer-Straße (K 36) auf Höhe der Steifensandstraße vom RheinErft-Kreis (Straßenbaulastträger) nicht mitgetragen werde. Eine Ausweisung der Verkehrsflächen
z. B. als „Spielstraße“ könne nicht bereits in der Bauleitplanung, sondern erst später als eine
verkehrsrechtliche Anordnung festgesetzt werden. Eine mögliche Verbindung an den Bereich
„Epprath“ sei dem Erfolg von Verhandlungen mit privaten Eigentümern unterworfen, da in diesem
abschließenden Baugebietsbereich private Grundstücke liegen, die eine Herstellung von
Verkehrsflächen dort verhindern könnten.
Die Lage des geplanten Versickerungsbeckens biete sich aufgrund der vorhandenen
Geländehöhen im Baugebiet an, da im südöstlichen Planbereich die tiefste Stelle im Baugebiet sei
und der Wasserabfluss in diesem Falle ohne zusätzliche techn. Einrichtungen gewährleistet sei.
Herr Nitsche bedankt sich für die ergänzenden Erläuterungen und stimmt zu, dass aufgrund der
gegebenen Geländehöhen der Standort eines Versickerungsbeckens weitestgehend vorbestimmt
ist. Daher stimmt er der vorliegenden Planung diesbezüglich zu. Aufgrund der Bedeutung des
Baugebietes in dieser Lage dürfe man jedoch nicht nur die Prämisse der Haushaltssicherung
anlegen, sondern es müsse auch die Qualität des Baugebietes betrachten. Er schlägt vor, da ein
Planungswettbewerb dann voraussichtlich zu langwierig werden würde, zum Jahresbeginn 2015
mit einem Arbeitskreis zu beginnen.
Herr Becker erklärt sich mit der kurzfristigen Einrichtung einer „Task-Force“ (Arbeitskreis)
einverstanden.
Frau Leibl weist darauf hin, dass eine planungsrechtlich ermöglichte Vielfalt im Baugebiet dort
auch die erwünschte Vielfalt der zukünftigen Anwohner anzieht.
Herr Schmeier verdeutlicht noch einmal, dass der heutige Aufstellungsbeschluss lediglich das
Signal für den Beginn der Planung beinhalte und keine inhaltliche Detailplanung festsetze.
Der Ausschussvorsitzende stellt unwidersprochen fest, dass ein Arbeitskreis gegründet wird, an
dem jede im Rat vertretene Partei mit je zwei Mitgliedern vertreten sein soll. Er leitet dann zur
Abstimmung über.
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.12.2014
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Beschluss:
Für den Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. vereinfachte Änderung wird der Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I
S. 954) gefasst.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.12.2014
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