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Beschlusstext (Außenbereichssatzung E.-Liblar, Radmacherstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
05.03.15, 15:07
Aktualisiert
05.03.15, 15:07
Beschlusstext (Außenbereichssatzung E.-Liblar, Radmacherstraße)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 06.11.2014 8 Außenbereichssatzung E.-Liblar, Radmacherstraße 451/2014 Gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Die Satzung erhält die Bezeichnung: Außenbereichssatzung, Erftstadt - Liblar, Radmacherstraße. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Die V 451/2014 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. 14 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)