Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
05.03.15, 15:07
Aktualisiert
05.03.15, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am
06.11.2014
8
Außenbereichssatzung E.-Liblar, Radmacherstraße 451/2014
Gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im
Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Die Satzung erhält
die Bezeichnung: Außenbereichssatzung, Erftstadt - Liblar, Radmacherstraße.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Die V 451/2014 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
14 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)