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Beschlusstext (WirtschaftsPark/Ansiedelung eines Möbelhauses - Sachstand und weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
06.11.2014
Erstellt
05.03.15, 15:07
Aktualisiert
05.03.15, 15:07
Beschlusstext (WirtschaftsPark/Ansiedelung eines Möbelhauses - Sachstand und weitere Vorgehensweise)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 06.11.2014 6 WirtschaftsPark/Ansiedelung eines Möbelhauses - Sachstand und weitere Vorgehensweise 384/2014 Nach eingehender Diskussion begrüsst die CDU Fraktion das Vorhaben weißt aber nochmals auf folgende Dinge hin: - Die CDU Fraktion erwartet den Umbau des Kreuzungsbereiches B 265n/An der Patria mit einer separaten Abbiegespur bzw. einem Kreisverkehr unter der Kostenübernahme des Investors. - Die Nutzung als Möbelhaus soll im Grundstückskaufvertrag festgeschrieben werden. - Die Verkaufsfläche für das Nebensortiment soll möglichst klein gehalten werden. - Der Grundstückskaufpreis soll im Rahmen des vom Rat der Stadt festgelegten Niveaus sein. Es soll auch erst der Flächennutzungsplan geändert werden, wenn der Grundstückskaufvertrag mit notarieller Beurkundung feststeht und der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 BauGB unterschrieben ist Der Rat der Stadt Erftstadt spricht sich für eine Ansiedlung eines Möbelhauses (hochwertiger Vollsortimenter) im WirtschaftsPark aus und beauftragt die Verwaltung , die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Investor vorzubereiten. Die V 384/2014 wird dem Rat mit der Ergänzung zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)