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Allgemeine Vorlage (Schulentwicklungsplanung Errichtung einer gemeinsamen Gemeinschaftsschule der Kommunen Hellenthal, Kall, Schleiden an drei Standorten)

Daten

Kommune
Kall
Größe
59 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
26.05.11, 18:21
Aktualisiert
26.05.11, 18:21
Allgemeine Vorlage (Schulentwicklungsplanung
Errichtung einer gemeinsamen Gemeinschaftsschule der Kommunen Hellenthal, Kall, Schleiden an drei Standorten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 92/2011 24.05.2011 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: Tischvorlage TOP 11 Schulentwicklungsplanung Errichtung einer gemeinsamen Gemeinschaftsschule der Kommunen Hellenthal, Kall, Schleiden an drei Standorten Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, dass die Gemeinde Kall gemeinsam mit den Kommunen Hellenthal und Schleiden beim Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW einen Antrag auf Genehmigung einer Gemeinschaftsschule an drei Standorten stellt. Beginn des Schulbetriebs soll das Schuljahr 2012/13 sein. Sachdarstellung: In den vergangenen Sitzungen des Arbeitskreises „Regionale Schulentwicklungsplanung“ wurden Varianten einer (gemeinsamen) Gemeinschaftsschule eingehend diskutiert: In seiner Sitzung am 23.05.11 fasste der Arbeitskreis einstimmig die Beschlussempfehlung zur Errichtung einer gemeinsamen Gemeinschaftsschule an drei Standorten. Für die Errichtung einer Gemeinschaftsschule dieses Modells wird nach derzeitigem Stand eine Ausnahmegenehmigung benötigt, da nicht an allen Standorten die vorgeschriebene Dreizügigkeit erreicht werden kann. Herr Michaelis vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW sagte gegenüber den beteiligten Kommunen eine wohlwollende Prüfung des Antrags auf Errichtung einer gemeinsamen Gemeinschaftsschule an drei Standorten zu.