Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
30 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Der Kreistag stimmt zu, dass der Kreis Euskirchen die östliche Umgehung EuskirchenBillig, beginnend ab dem neuen Netzknoten L 178 n/K 24 n bis zur bestehenden
Kreuzung L 178 alt/K 24, als Kreisstraße K 24 n ausbauen wird.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung
Euskirchen, eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen, die den Grunderwerb, die
Planungs- und Ausführungsleistungen inkl. des durchzuführenden
Planfeststellungsverfahrens in der Art regelt, dass der Landesbetrieb diese Leistungen für
den Kreis Euskirchen durchführt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung der Maßnahme sicherzustellen und
umgehend einen Finanzierungsantrag nach dem GVFG bei der Bezirksregierung Köln
einzureichen.
Nach Abschluss der Planfeststellung ist bei der Landesregierung darauf zu drängen, den
Landesstraßenausbauplan diesbezüglich schnellstmöglich fortzuschreiben, um diese
Maßnahme kurzfristig realisieren zu können.
4. Der Kreistag stimmt dem in der Zusatzvorlage Z 1 / A 1/2002 geschildertem
Umstufungskonzept zu.