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Beschlusstext (Kriterien zur Personalbemessung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Kriterien zur Personalbemessung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.03.2007 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3 Kriterien zur Personalbemessung für die Einrichtungen der V 267/2006 Offenen Kinder- und Jugendarbeit Der Vorsitzende stellt fest, dass die Mitglieder Frau von Sturm und Pfarrer Pühringer an der Beratung wegen Befangenheit nicht teilnehmen. Herr Pühringer erhebt Widerspruch gegen die Befangenheitsfeststellung und legt Wert auf einen entsprechenden Vermerk im Protokoll. Frau Stolz stellt fest, dass die Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 KJHG keine neuen Kriterien bezüglich der Personalbemessung erarbeitet hat und stellt den Geschäftsordnungsantrag, die V 267/2006 i.d.F. Z 3 zu beschließen. Herr Werner spricht sich für eine weitere Erörterung der Thematik aus. Frau Siepmann unterstützt den Antrag der CDU-Fraktion. Nunmehr wird über den Geschäftsordnungantrag abgestimmt. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen (SPD und B 90/Grüne) Es folgt die Abstimmung der V 267/2006 i.d.F. Z 3 Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen (SPD und Grüne) 1 Stimmenthaltung (UWV)