Daten
Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
29.01.2013
Erstellt
10.04.13, 18:10
Aktualisiert
10.04.13, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 17. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 29.01.2013.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:38 Uhr
TOP
Betreff
9
Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier:
a) Beschluss über die weitere Vorgehensweise
Herr Schnäpp führt aus, dass ein Ausgrenzen des „Planänderungsbereiches 1“ - am Ende der
„Allhovener Straße“ - zu einem Teilrückbau des städtischen Wendehammers in eine Grünfläche
führen wird. Aus Kostengründen lehnt die CDU deshalb die Entscheidung ab, diesen Teilbereich
aus dem bisherigen Bauleitplanverfahren auszuschließen.
Herr Köhlen richtet die Frage an die Verwaltung, „wie diese Parzelle für das geplante
Garagengrundstück überhaupt an den Bürger verkauft werden konnte, obwohl es sich doch hier
offensichtlich laut Festsetzung des Bebauungsplans um eine öffentliche Grünfläche handelt“.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier teilt mit, dass die Fläche als „öffentliche Grünfläche“ an den
angrenzenden Eigentümer verkauft wurde. Dieser habe mit der Möglichkeit spekuliert, darauf
Garagen zu errichten, weil die öffentliche Verkehrsfläche des Wendehammers dort unmittelbar
anschließt.
Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die vorhandene gepflasterte Verkehrsfläche am Ende der
„Allhovener Straße“, die laut dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 30/Kaster, als „öffentliche
Grünfläche“ ausgewiesen ist, entsprechend des vorliegenden Bauleitplanentwurfes zukünftig
legalisiert werde. Er weist darauf hin, dass ein Rückbau der versiegelten Verkehrsfläche in eine
dem Plan entsprechende Grünfläche, ca. 13.000.- € bis 14.000.- € betragen werde. Dazu kommen
laufende Instandhaltungskosten.
Herr Drexler teilt mit, dass die SPD ihre bisherige Entscheidung beibehält und diesen
„Planänderungsbereich 1“ aus dem Bauleitplanverfahren ausschließen möchte. Er sehe in den
Forderungen des Antragstellers nach Rückbau der versiegelten Verkehrsfläche eine Erpressung
der Stadt.
Herr Reuter erklärt, dass die FDP ebenfalls an ihrem Entschluss festhalte und die Einbeziehung
des „Planänderungsbereiches 1“ für die Errichtung einer Garage ablehne.
Er führt aus, dass der Anwohner des „Planbereiches 1“ die vorhandene Straßenversiegelung
entgegen den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans für sich persönlich zum Vorteil
nutzen möchte. Im Sinne der Planungssicherheit der Allgemeinheit, muss im Zweifel die
versiegelte Verkehrsfläche zurückgebaut werden. Das Planungsrecht kann hier nicht zugunsten
von Einzelfallentscheidungen „gebeugt“ werden.
Die Entscheidung sei bisher zweimal in den politischen Gremien der Stadt Bedburg gegen die
Einbeziehung des „Planänderungsbereiches 1“ getroffen worden, deshalb solle das Verfahren nun
lediglich für den „Planänderungsbereich 2“ weitergeführt werden.
Er hofft, dass aus diesem Grunde diese Variante des Planentwurfes mit beiden
Planänderungsbereichen zukünftig nicht mehr zur Entscheidung vorgelegt werde.
Herr Fachbereichsleiter Schmeier erklärt, dass der aktuellen Vorlage des Tagesordnungspunktes
ein Antrag eines Bürgers vorliege. Es sei somit nur richtig, den entsprechenden Antrag zur
Entscheidung im Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. Er weist darauf hin, dass der Antrag
zum „Planänderungsbereich 2“, ebenfalls teilweise eine Umwandlung einer öffentlichen Grünfläche
für private Bauzwecke beinhalte. Im Sinne der Gleichbehandlung beider Antragsteller wäre dieser
Antrag dann ebenfalls abzulehnen.
Herr Köhlen teilt mit, dass ein Verkauf in dieser Form in der Vergangenheit nicht hätte stattfinden
dürfen. Es gilt zu bedenken, ob bei einer Baurechtschaffung für die Garagen nicht die Differenz für
Baulandpreise nachgefordert werden müssen.
Herr Zöphel verlangt den Rückbau der versiegelten Verkehrsfläche.
Herr Schnäpp äußert sich verwundert, da im Jahre 2011 die Aufstellung des Bauleitplanverfahrens
mit zwei Änderungsbereichen einstimmig beschlossen wurde.
Herr Krichel teilt mit, dass nach seinem Kenntnisstand bereits in zwei Fällen in gleicher Weise
verfahren wurde und Grünfläche entsprechend zu privaten Bauzwecken veräußert worden ist.
Somit sei der anstehende Fall kein Novum in dieser Entscheidungsthematik.
Herr Köhlen schlägt vor, dass die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss zur nächsten
Sitzung entsprechende Präzedenzfälle aus dem Stadtgebiet mitteile, so dass dieser Antrag
entsprechend verglichen werden kann. Denn keiner habe Interesse daran, die Stadt Bedburg
unnötig durch Rückbaukosten zu belasten, die im Falle einer Ausgrenzung des „Planbereiches 1“
konsequenter Weise anfallen würden.
Herr Reuter beantragt folgende Beschlussformulierung: „Die Verwaltung legt dem Rat in der
nächsten Sitzung einen Satzungsbeschluss vor, der lediglich den Inhalt des
„Planänderungsbereiches 2“ enthält“.
Beschluss:
Die Verwaltung legt dem Rat in der nächsten Sitzung einen Satzungsbeschluss vor, der lediglich
den Inhalt des „Planänderungsbereiches 2“ enthält.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.01.2013
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