Daten
Kommune
Kall
Größe
231 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
29.04.11, 18:17
Aktualisiert
18.05.11, 05:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
72/2011
24.05.2011
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Herr Monschau
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei PSK 110537000 /
528 1240
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
469.200
Euro
Sachbearbeiter
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Interkommunale Zusammenarbeit „Abfallentsorgung“
hier:
EU-weite öffentliche Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen zum
01.01.2013 und Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 12.05.2011 –
TOP 3 – beschließt der Rat,
a) die mit der Fa. Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG bestehenden Verträge zur
Abfallentsorgung bis zum 30.06.2012 mit Wirkung zum 31.12.2012 zu kündigen,
b) die Abfallentsorgungsdienstleistungen zum 01.01.2013 europaweit im Rahmen der beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden Bad
Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Schleiden, Weilerswist und
Zülpich über gemeinsame Regelungen bei der Abfallsammlung und –beförderung öffentlich
auszuschreiben,
c)
die Durchführung der gemeinsamen Ausschreibung der Unternehmensberatung
Schmidt/Bechtle GmbH, Herdecke, zu übertragen. Die entstehenden Kosten werden auf die
teilnehmenden Kommunen (ca. 5.000,-- bis 6.000,-- € je Kommune) aufgeteilt.
Sachdarstellung:
Mit Beschluss des Rates vom 07.11.2000 wurde der Vertrag über die Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall mit der Fa. Elsen Entsorgung GmbH, Blankenheim,
- jetzt Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co KG in Kempen - bis zum 31.12.2006 verlängert. Der Vertrag verlängert sich seitdem weiter jeweils um ein Jahr, wenn er nicht 6 Monate
vorher gekündigt wird.
Vorlagen-Nr. 72/2011
Seite 2
Über eine Kündigung des Vertrages und eine neue Ausschreibung ist zu beraten und zu beschließen. Um möglichst günstige Preise zu erreichen, wurde von mehreren Kommunen des
Kreises Euskirchen in Erwägung gezogen, eine gemeinsame Ausschreibung durchzuführen. Die
im Jahre 2006 geplante interkommunale Ausschreibung ist durch den Ausstieg von beteiligten
Kommunen bisher gescheitert.
Interkommunale Zusammenarbeit
Zwischenzeitlich wurde die Möglichkeit der Interkommunalen Zusammenarbeit in mehreren Bürgermeisterkonferenzen nochmals erörtert. Letztmalig wurde in der Bürgermeisterkonferenz am
28.03.2011 die Vorgehensweise von allen Teilnehmern bekräftigt.
An dieser Interkommunalen Zusammenarbeit nehmen neben der Gemeinde Kall die Kommunen
Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Mechernich, Schleiden, Weilerswist und
Zülpich teil. Insbesondere wurde darüber beraten, ob es zweckmäßig und wirtschaftlich ist, künftig bei der Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen (Sammlung und Transport von Abfällen) zusammenzuarbeiten. In diesem Zusammenhang sollte Folgendes sichergestellt bzw.
geprüft werden:
Können Kommunen die jeweiligen Leistungen gemeinsam ausschreiben ?
Kann bei einer gemeinsamen Ausschreibung sichergestellt werden, dass die jeweiligen Besonderheiten einer Kommune (Leistungsangebot, Nähe zur Deponie) Berücksichtigung finden?
Kann sichergestellt werden, dass diese spezifischen Leistungen/Besonderheiten einzelner
Kommunen, welche ggfs. kostensteigernd wirken, nicht durch andere mitgetragen werden ?
Bleibt die Möglichkeit einer getrennten Abrechnung für jede Kommune erhalten ?
Welche Einsparmöglichkeiten ergeben sich bei einer gemeinsamen Ausschreibung ?
Zur Vorbereitung einer Entscheidungsfindung wurde im Dezember 2010 die Schmidt/Bechtle
GmbH, Herdecke, mit der Erstellung einer entsprechenden gutachterlichen Stellungnahme beauftragt. Die Beantwortung der o.a. Fragen ergibt sich aus dem nachfolgenden Zwischenergebnis.
Zwischenergebnis
Als Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme kann folgendes festgehalten werden:
Eine gemeinsame Ausschreibung mehrerer Kommunen kann so gestaltet werden, dass
sowohl eine gemeindespezifische Leistungsbeschreibung als auch Abrechnung gewährleistet wird.
Eine gemeinsame Ausschreibung bietet unter Berücksichtigung der heutigen Vertragspreise die Möglichkeit, günstige Angebotspreise zu erzielen. Der spätere Auftragswert
hängt jedoch im Einzelnen noch von den auszuschreibenden Leistungsdetails je Kommune ab, insoweit auch die zu erwartende Kostenreduzierung der gemeinsamen Ausschreibung.
Der Verwaltungsaufwand zur Abwicklung der notwendigen Ausschreibungen kann bei
einer Zusammenarbeit deutlich verringert werden.
Vorlagen-Nr. 72/2011
Seite 3
Wesentlich für ein gutes Ausschreibungsergebnis sind zudem auch eine ausreichende
Vertragslaufzeit (8 Jahre) sowie eine frühzeitige Durchführung eines Vergabeverfahrens
(Beginn ca. 1,5 Jahre vor Leistungsbeginn).
Zur Abwicklung eines entsprechenden Vergabeverfahrens ist vorab eine Regelung zur künftigen
Zusammenarbeit zu finden. Hierbei muss eine der beteiligten Kommunen zumindest die operative Abwicklung des Vergabeverfahrens übernehmen.
Hierzu hat sich zwischenzeitlich die Stadt Mechernich bereit erklärt.
Handlungsvorschlag
Die kommunale Zusammenarbeit bedarf eines formalen Rahmens und ist von den Räten der
teilnehmenden Kommunen entsprechend politisch zu beschließen. Prinzipiell kommen zwei
Formen einer kommunalen Zusammenarbeit in Frage:
o
Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Abwicklung des Vergabeverfahrens.
Hierbei bleibt jede Kommune für sich Auftraggeber. Nur die Funktion der ausschreibenden
Stelle wird stellvertretend durch eine Kommune wahrgenommen.
o
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit formaler Aufgabenübertragung
der Aufgaben auf einen Partner; in diesem Falle die Stadt Mechernich.
Bei einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die übernehmende Kommune (Stadt Mechernich) Aufgabenträger für die ausgeschriebenen Leistungen und zusätzlich ausschreibende Stelle. Die Stadt Mechernich führt für alle teilnehmenden Kommunen die öffentliche Ausschreibung
als eine Gesamtausschreibung durch und vergibt auch den entsprechenden Gesamtauftrag.
Hinweis: Das Satzungsrecht sowie die Festsetzung bleiben weiterhin in der Entscheidungshoheit
der jeweiligen Kommune. Dies wird auch noch mal in der örV dargestellt.
Durch den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sind die Kommunen an das Verfahren gebunden; ein Ausscheiden ist nicht möglich.
Bewertung
Vergaberechtlich ist zu beachten, dass, unter Berücksichtigung mittelständischer Interessen der
Bieter, eine Zusammenfassung von Leistungen nur den Ausnahmefall darstellen soll und entsprechend technisch und wirtschaftlich zu begründen ist. Diese Begründung ist einfacher bzw.
der Begründungszwang entfällt in Teilen, wenn die Aufgabe auf einen Partner im Rahmen einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung übertragen wird.
Aus diesem Grunde empfiehlt die Beraterfirma den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, welche eine formale Aufgabenübertragung auf einen Partner vorsieht (sh. Anlage).
Hierbei bleibt jedoch der Gebühreneinzug auf Grundlage der jeweiligen Satzung unverändert
Aufgabe jeder einzelnen Gebietskörperschaft. Auch die Abrechnung der Unternehmerleistungen
erfolgt mit jeder Kommune gesondert.
Die örV wird nach Zustimmung der politischen Gremien, über den Kreis an die Bezirksregierung
Köln sowie an den Städte- und Gemeindebund zur Prüfung weitergereicht.
Vorlagen-Nr. 72/2011
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Leistungskatalog Abfallentsorgung:
Kall
bisher
geplante Ausschreibung
14-tägige Leerung der grauen Restabfallgefäße
wie bisher
wie bisher
14-tägige Leerung der braunen Bioabfallgefäße
wie bisher
wie bisher
Vierwöchentliche Leerung der PPK – Tonnen und zusätzliche
Bündel unter Mitwirkung der örtlichen Vereine –Ladertätigkeit-
wie bisher
wie bisher
3-mal jährlich Entsorgung von Grünabfällen (Hecken-, Baumu. Strauchschnitt) gebündelt sowie kleinere Äste u. Blätter in
neutralen Papiersäcken) Sammlung – Frühjahr und Herbst
wie bisher
2 x jährlich
Entsorgung von Sperrmüll (auf Abruf)
wie bisher
wie bisher
Entsorgung von Elektrogroßgeräten (auf Abruf)
wie bisher
wie bisher
Entsorgung von Elektrokleingeräten (auf Abruf)
(oder andere organisatorische Sammlung durch Entsorger)
wie bisher
wie bisher
wie bisher
wie bisher
Entsorgung von Schadstoffen / Sondermüll mittels
Schadstoffmobil 2-mal jährlich nach Bezirke
Aufteilung der zu vergebenden Leistungen in Lose
Los 1: Sammlung und Transport von Restmüll, Biomüll und PPK
Gebietslos 1
Los 2: Sammlung und Transport von Restmüll, Biomüll und PPK
Gebietslos 2
Los 3: Sammlung und Transport von Sperrmüll (inkl. Altholz
und Elektrogeräte) und Grüngut
Fachlos 1
Los 4: Schadstoffsammlung
Fachlos 2
Los 5: Verwertung von PPK aus der „Blauen Tonne“
(unter Vorbehalt auf den Beschluss des Kreistages zur
Übertragung der PPK – Verwertung auf die Kommunen,
Sitzung am 08.06.2011).
Welche Kommunen in die jeweiligen Gebietslose eingeordnet werden, steht zur Zeit noch nicht
endgültig fest.
Die Bestrebungen der Verwaltungen gehen dahin, gemeinsame Gebietslose für die Kommunen
Weilerswist, Mechernich und Zülpich (insgesamt ca. 64.000 Einwohner),
und für die Kommunen Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Kall, Hellenthal und Schleiden
( ca. 65.000 Einwohner) zu bilden.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt
am 12.05.2011 - TOP 3 - vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
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Seite 6
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
72/2011
12.05.2011
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und
Umwelt
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Herr Monschau
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei PSK 110537000 /
528 1240
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
469.200
Euro
Sachbearbeiter
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
Interkommunale Zusammenarbeit „Abfallentsorgung“
hier:
EU-weite öffentliche Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen zum
01.01.2013 und Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt empfiehlt dem Rat,
a) die mit der Fa. Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG bestehenden Verträge zur
Abfallentsorgung bis zum 30.06.2012 mit Wirkung zum 31.12.2012 zu kündigen,
b) die Abfallentsorgungsdienstleistungen zum 01.01.2013 europaweit im Rahmen der beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden Bad
Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Schleiden, Weilerswist und
Zülpich über gemeinsame Regelungen bei der Abfallsammlung und –beförderung öffentlich
auszuschreiben,
c)
Die Durchführung der gemeinsamen Ausschreibung wird der Unternehmensberatung
Schmidt/Bechtle GmbH, Herdecke, übertragen. Die entstehenden Kosten werden auf die
teilnehmenden Kommunen (ca. 5.000,-- bis 6.000,-- € je Kommune) aufgeteilt.
Sachdarstellung:
Mit Beschluss des Rates vom 07.11.2000 wurde der Vertrag über die Durchführung der öffentlichen Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall mit der Fa. Elsen Entsorgung GmbH, Blankenheim,
- jetzt Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co KG in Kempen - bis zum 31.12.2006 verlängert. Der Vertrag verlängert sich seitdem weiter jeweils um ein Jahr, wenn er nicht 6 Monate
vorher gekündigt wird.
Vorlagen-Nr. 72/2011
Seite 7
Über eine Kündigung des Vertrages und eine neue Ausschreibung ist zu beraten und zu beschließen. Um möglichst günstige Preise zu erreichen, wurde von mehreren Kommunen des
Kreises Euskirchen in Erwägung gezogen, eine gemeinsame Ausschreibung durchzuführen. Die
im Jahre 2006 geplante interkommunale Ausschreibung ist durch den Ausstieg von beteiligten
Kommunen bisher gescheitert.
Interkommunale Zusammenarbeit
Zwischenzeitlich wurde die Möglichkeit der Interkommunalen Zusammenarbeit in mehreren Bürgermeisterkonferenzen nochmals erörtert. Letztmalig wurde in der Bürgermeisterkonferenz am
28.03.2011 die Vorgehensweise von allen Teilnehmern bekräftigt.
An dieser Interkommunalen Zusammenarbeit nehmen neben der Stadt Zülpich die Kommunen
Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Mechernich, Schleiden und Weilerswist teil. Insbesondere wurde darüber beraten, ob es zweckmäßig und wirtschaftlich ist, künftig
bei der Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen (Sammlung und Transport von Abfällen) zusammenzuarbeiten. In diesem Zusammenhang sollte Folgendes sichergestellt bzw. geprüft werden:
Können Kommunen die jeweiligen Leistungen gemeinsam ausschreiben ?
Kann bei einer gemeinsamen Ausschreibung sichergestellt werden, dass die jeweiligen Besonderheiten einer Kommune (Leistungsangebot, Nähe zur Deponie) Berücksichtigung finden?
Kann sichergestellt werden, dass diese spezifischen Leistungen/Besonderheiten einzelner
Kommunen, welche ggfs. kostensteigernd wirken, nicht durch andere mitgetragen werden ?
Bleibt die Möglichkeit einer getrennten Abrechnung für jede Kommune erhalten ?
Welche Einsparmöglichkeiten ergeben sich bei einer gemeinsamen Ausschreibung ?
Zur Vorbereitung einer Entscheidungsfindung wurde im Dezember 2010 die Schmidt/Bechtle
GmbH, Herdecke, mit der Erstellung einer entsprechenden gutachterlichen Stellungnahme beauftragt. Die Beantwortung der o.a. Fragen ergibt sich aus dem nachfolgenden Zwischenergebnis.
Zwischenergebnis
Als Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme kann folgendes festgehalten werden:
Eine gemeinsame Ausschreibung mehrerer Kommunen kann so gestaltet werden, dass
sowohl eine gemeindespezifische Leistungsbeschreibung als auch Abrechnung gewährleistet wird.
Eine gemeinsame Ausschreibung bietet unter Berücksichtigung der heutigen Vertragspreise die Möglichkeit, günstige Angebotspreise zu erzielen. Der spätere Auftragswert
hängt jedoch im Einzelnen noch von den auszuschreibenden Leistungsdetails je Kommune ab, insoweit auch die zu erwartende Kostenreduzierung der gemeinsamen Ausschreibung.
Der Verwaltungsaufwand zur Abwicklung der notwendigen Ausschreibungen kann bei
einer Zusammenarbeit deutlich verringert werden.
Vorlagen-Nr. 72/2011
Seite 8
Wesentlich für ein gutes Ausschreibungsergebnis sind zudem auch eine ausreichende
Vertragslaufzeit (8 Jahre) sowie eine frühzeitige Durchführung eines Vergabeverfahrens
(Beginn ca. 1,5 Jahre vor Leistungsbeginn).
Zur Abwicklung eines entsprechenden Vergabeverfahrens ist vorab eine Regelung zur künftigen
Zusammenarbeit zu finden. Hierbei muss eine der beteiligten Kommunen zumindest die operative Abwicklung des Vergabeverfahrens übernehmen.
Hierzu hat sich zwischenzeitlich die Stadt Mechernich bereit erklärt.
Handlungsvorschlag
Die kommunale Zusammenarbeit bedarf eines formalen Rahmens und ist von den Räten der
teilnehmenden Kommunen entsprechend politisch zu beschließen. Prinzipiell kommen zwei
Formen einer kommunalen Zusammenarbeit in Frage:
o
Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Abwicklung des Vergabeverfahrens.
Hierbei bleibt jede Kommune für sich Auftraggeber. Nur die Funktion der ausschreibenden
Stelle wird stellvertretend durch eine Kommune wahrgenommen.
o
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit formaler Aufgabenübertragung
der Aufgaben auf einen Partner; in diesem Falle die Stadt Mechernich.
Bei einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die übernehmende Kommune (Stadt Mechernich) Aufgabenträger für die ausgeschriebenen Leistungen und zusätzlich ausschreibende Stelle. Die Stadt Mechernich führt für alle teilnehmenden Kommunen die öffentliche Ausschreibung
als eine Gesamtausschreibung durch und vergibt auch den entsprechenden Gesamtauftrag.
Hinweis: Das Satzungsrecht sowie die Festsetzung bleiben weiterhin in der Entscheidungshoheit
der jeweiligen Kommune. Dies wird auch noch mal in der örV dargestellt.
Durch den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sind die Kommunen an das Verfahren gebunden; ein Ausscheiden ist nicht möglich.
Bewertung
Vergaberechtlich ist zu beachten, dass, unter Berücksichtigung mittelständischer Interessen der
Bieter, eine Zusammenfassung von Leistungen nur den Ausnahmefall darstellen soll und entsprechend technisch und wirtschaftlich zu begründen ist. Diese Begründung ist einfacher bzw.
der Begründungszwang entfällt in Teilen, wenn die Aufgabe auf einen Partner im Rahmen einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung übertragen wird.
Aus diesem Grunde empfiehlt die Beraterfirma den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, welche eine formale Aufgabenübertragung auf einen Partner vorsieht (sh. Anlage).
Hierbei bleibt jedoch der Gebühreneinzug auf Grundlage der jeweiligen Satzung unverändert
Aufgabe jeder einzelnen Gebietskörperschaft. Auch die Abrechnung der Unternehmerleistungen
erfolgt mit jeder Kommune gesondert.
Die örV wird nach Zustimmung der politischen Gremien, über den Kreis an die Bezirksregierung
Köln sowie an den Städte- und Gemeindebund zur Prüfung weitergereicht.
Vorlagen-Nr. 72/2011
Seite 9
Leistungskatalog Abfallentsorgung:
Kall
bisher
geplante Ausschreibung
14-tägige Leerung der grauen Restabfallgefäße
wie bisher
wie bisher
14-tägige Leerung der braunen Bioabfallgefäße
wie bisher
wie bisher
Vierwöchentliche Leerung der PPK – Tonnen und zusätzliche
Bündel unter Mitwirkung der örtlichen Vereine –Ladertätigkeit-
wie bisher
wie bisher
3-mal jährlich Entsorgung von Grünabfällen (Hecken-, Baumu. Strauchschnitt) gebündelt sowie kleinere Äste u. Blätter in
neutralen Papiersäcken) Sammlung – Frühjahr und Herbst
wie bisher
2 x jährlich
Entsorgung von Sperrmüll (auf Abruf)
wie bisher
wie bisher
Entsorgung von Elektrogroßgeräten (auf Abruf)
wie bisher
wie bisher
Entsorgung von Elektrokleingeräten (auf Abruf)
(oder andere organisatorische Sammlung durch Entsorger)
wie bisher
wie bisher
wie bisher
wie bisher
Entsorgung von Schadstoffen / Sondermüll mittels
Schadstoffmobil 2-mal jährlich nach Bezirke
Aufteilung der zu vergebenden Leistungen in Lose
Los 1: Sammlung und Transport von Restmüll, Biomüll und PPK
Gebietslos 1
Los 2: Sammlung und Transport von Restmüll, Biomüll und PPK
Gebietslos 2
Los 3: Sammlung und Transport von Sperrmüll (inkl. Altholz
und Elektrogeräte) und Grüngut
Fachlos 1
Los 4: Schadstoffsammlung
Fachlos 2
Los 5: Verwertung von PPK aus der „Blauen Tonne“
(unter Vorbehalt auf den Beschluss des Kreistages zur
Übertragung der PPK – Verwertung auf die Kommunen,
Sitzung am 08.06.2011).
Welche Kommunen in die jeweiligen Gebietslose eingeordnet werden, steht zur Zeit noch nicht
endgültig fest.
Die Bestrebungen der Verwaltungen gehen dahin, gemeinsame Gebietslose für die Kommunen
Weilerswist und Mechernich (insgesamt ca. 64.000 Einwohner),
und für die Kommunen Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Kall, Hellenthal und Schleiden
( ca. 65.000 Einwohner) zu bilden.
Für Fragen und zu weiterem Informationsbedarf wird ein leitender Mitarbeiter der Unternehmensberatung Schmidt/Bechtle in der Sitzung anwesend sein.