Daten
Kommune
Kall
Größe
373 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 05:13
Aktualisiert
18.05.11, 05:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Aktualisierte vorlage - Anderungen sind unterstrichen Öffentlich-rer:h.tliche Vereintrarung vonl ........
(Datum)
gemäll $ 23 :{hs" l, 1. Alternative des Gesetzes ülrer die kommunale
Genreinschaftsarbeit (ClkG )
zlvischen den Städten und Gemeinden Batl $'Iünstereif'el, Blankenheim,
Dahlem,I{ellenthal, Kall, l'fechernicho Schleiden, Weilerswist und Zülpich
(nachfrilgentl .,Beteiligte") über gemeinsame Regelungen bei der
Ähffallsammlung und -tref iirderung
Präamhel
l\{it dieser \"i:reinharung
'.r'r-rllen
die obcn genannten ini Kreis Lruskirchen gr,legenen Beteiligtcn
dieBasi-qfiirihrekünfti.seZrrsffinrGebretclerAbfa1lsatnnrlunguncl
-bcfürderung {nachfolgend .,Dicnstleistung") schaffen. Sie lerl'olgen dabei clas Zic1, die ordnLrngsgemälJe Samrnlung und Beförilcrung iler in ihrem Gebict anf:Lllcndcn Abfälle ab dem 1.
.lanuar 2013 {Schieiden zum 1. Januar 201-5 und Blankcnheim zum 1. Januar 20lTl kostengiinstig
zu geivahrleisten und ciur:ch cinen oder mphrnr,' rr,',.irrncte Entsorgungsbetriebe (nachfolgend
..Dienstleister") durchlühren zu lassen.
|i1
r\ufgabenübernah me, Zweck
L
Die Stadt l\fechernich übernininrt zu den in der Präambel genannten Zeitpunkten dic Aufgabe
der Santmlung uncl Beförderung von Restmüll, Bionrtill, Altpapier, Spen'müll (inkl, Altholz
und Elektrogeräte), Grüngut und Problernstofl-en,für die Gemeindegebiete der übrigen Betciligten ab dem l..Ianuar 2013 (Schleiden zum 1" Januar 2015 ünd Blankenheim zum l. Januar
2017), in ihre Zuständigkeir gcmälJ g 23 Abs. 2 Satz 1 ClkG.
2. Zweck
der AufgabentiLbernahme ist die orclnungsgemiiße uncl kostengiinstige Sarnmlung unci
Beförderung der in dern Gebiet dcr Beteiligten anfallenden Ahfälle ab den in Abs. 1 se nannten Zeitpunkten.
$2
Anhahnung und Abschluss von Entsorgungsverträgen
Die Stadt Nlechemich rvir:d die für eine: ordnungsgemäße Entsorgung erfordcrlichen Verträge
mit Dienstleistern - soi.veit rechtlich erforderliclr - einem Vergabeverfahren unterziehen uncl
abschließen.
"l
Die Beteiligten sjnd sich darüber einig, dass sie für die Vorhereitung und Durchführung der
Ver-eabeverfahren externen Sachverstand hinzuzieheri. Die Auswahl der externen Berater erfolgt durch die Bclciligten eemeinsrrrrr.
Die Beteiligten rverclen die r,'xlernen Kosten, die im Zusammcnhang mit cier Vorbereitung uncl
Durchführung der Vcrgabeverf-ahren entstehen, zu gleichen T'eilen tragell.
$3
firundsätze cler Ausschreibung
1.
Die Stadt I\{cchernich rvircl Vergabei'crfahren irn eigenen Namen und für clas (iebiet *sämtlicher Beteili gter durchfiihreir.
2.
Dcr Zuschlag ist auf das insgesarnt il'irtsch;rftlichste Angcbot ie
3.
Unabhängig von einer eventuellen I-osaufierhrng in Gebictslose oder nach Art der Abfälle
tos zu ertciien.
so1lendiePreiscfürc1ieeinze1ncnGerneindegebicteabgefragtrverc1en'@
"l
ttigntltgi.t"t
Die fiir jede Gemeindc ausseschrjebene I-eistung mus:. sich an den zum Leistungsbeginn jeweils geltendcn Satzungsregelungen orienticr"en,
5.
Die Lerstung rvirrJ fiir hiicltslcns acht .lahre ausgcsr:hriehen.
$1
Beirat
l.
Die Beteiligten bilden einen Beirat. rler dje Stadt i\{cchernich ber Erreichung der Zie}setzung
unterstützen so11" Der Beirat he steht aus jerveils einem stimmherechtigten Vertreter der Beteiligtcn. Der Beirat ist bereclrtigt. ein - nicht slimrmberechtigtes * rveiteres lvlitglied zur Moderation der Sitzungcn. Streitschlichtung und Beraf ung zu henerrnen. I{ierfür entstehende Kos'fei1en,
ten tragen die Bctcrligten zu glerchcn
2^
Folgenclc Entscherdungen dcr Staclt lvfechernicir bedürf'en der 7--ustinurung des Beirats:
a. Abschlr-rss von Vertrügen mit dern Dienstleiste.r
b. Auflicbung des \rergabeverfahrens
c. Kündigung des Vertrags rnit dem Dienstleister
d. Gcrichtliche Geltendniachung von Ansprüchen gege nriber dern Dienstleister
e. Bckanntmachung der endgültigen dern Vergabcverfahren zr:grunde zu legenden \rerdingungsunterlagen
3
.1.
Der Bcirat trifft seinc Flntscheidungen mit der lr4ehrlieit der;'Lbgegebenen Stimrnen. sor"'eit in
clieser \,'ere'inbarung kcine abrvcr chendeu Regelun gen gel roffen sind.
Der Beirat trifft sich bci Bedarf. Er trifft sich felner. rvenn einer der Beteiligten ausdrücklich
ein Treffen des Beirats wünscht, Dieser Beteiligte hat den Grund der Zusammenkunft zu benennen. Zu den Sitzungen des Beirats lädt die Sladt Nlechernich schriftljch mit einer Ladunssfrist von zehn Tagcn ein.
$s
I-iberrvachung rler Vertnagserfüllung durch tlie Dienstleister
Die Stadt Mecheniich ütrenvacht die Er:fl,illung des Vertrags durch die Dienstleister. Sie ist
verpflichtet und berechligt. die aufgmnd rJe,-s \rertrags mit den Dienstleistern erforderlichen
N,Iaßnahmen zri ergrcifen.
a
-')
Die übrigen tseteriligten sinil r'erpflichtet" die Stadt N{echernrch dadurch zu rinterstützen, dass
sie die Tritigkeit der Dienstleister jcn,cils bezogcn auf ihr Gerneindegebiet selbst übenvachen
und dabci festgestelltL: !'ertrags\'r'1I*iz'Lrngcn der Stadt N'{ec}iernich anzeigen. Sie sincl je iveils
auf ihr (:iemeinilegebirt bezcgen bcrechtigt. die Dienstleister auf \iertragsverlc:rzungtln hin,
zuweisen. Sje rvirken bei der" Alrfallsarnmlung insbesontlere bei der Wcitergabc von lnformationen hinsichtlich Sarnlrcltagen, Standort-en oder Standzeiten, Bearbeitung von Besclrwerden
der Bürger sorvic r,on Gefril3annreldungen odc-r abmeldungen in Absprache mit der Stadt
lr'lechernich fiir ihr Gemeincle gehiet clgenständig rnit,
.
L)ie Bcteiligte-n informieren dje Stadt h{echr:inich über alie f-ür das \/ergabeverfahren und die
Vertra gsdurch ltih run g w e se nt i chr:n,iv1 afin ahme n und I-ntscheidun gcn.
1
$6
Kosten der Abfallsamnrlung untl -beförderung
Die.ieu'ciligcn Beierligten elhctrcn ll,eiterhin in ihrem Llemeindegelriet autgrunrl der jerveiligen Ahf4l- und GeE[Eqqlalzung gcs{)ndc'rt tiie Abfallgcbrihrcn (inkl. Abfallsammlung und
-befürcieruns
,)
).
Die Dienstleister u'erilen rerpflichtct.
hez-ogerr auf das
die Rcchnungeir
direkt an rlie einzelncn Beteilicten
jcweilige Cierrreinclcgcbiet zu erstellen"
3.
Der jeiveiligc Beteiligte als Rechnungsempfünger hai unverzüg1ich die Rechnungen zu überpri.ifcn und bei Einu'endungcn die Stadt Mechernich schnellstmöglich dariiber zu untcrrichten
und die entsprechenden Belege zu übersenden.
4.
Der jeu.'eihger Beteiligte als R.echnungsempfänqer rvrrd die Rechnung, sorveit keine Einwen
dungen bestehen. innerlralir der mit den Dienstleistern vereinbarten Frisl zahlen.
5.
Dcr jewciligc Beteiligfe ist verpflichtet, die Mehrkosten (u'ie z. B. Verzugszinsen. Prozesskosten, Stundenaufrvanrl der Stadt lvlechernic-h) z-u tragcn. dit: sic,h aus iler pntlslschtigten Lirhebung von Einrvendungen oder vcrspäteten Zahlung ergeben.
$7
Yr:rwaltungskosten
I
Für die Durchführung der übemommcncn Vrrlv:rltungsaufgaben erhält die Stadt Nlcchernich
eine Vergütung. Die \rergätung berechnr:t ..cich nach ilem Stuudenauf-rv:rnd der Beamten und
Angcstellten der Stadt Mechetnich im Zus;rm.rnenhang mit rler je*'eils gültigen Personaikostentabelie der KC}St fiir Beamte und An,tr:slclltr: im ijffentlichen Dienst. Dre derzeit gültige
Tabelle ist dieser Vereinbarung als Anlage br:ige.fügt.
2
Die Stadi Nfechernich wird den Aufwand iährlich zrbrechnen.
1
Dre Verivaltungskosten tragen die Betciligleri zu gleichen Trilen,_es sei denn, der Aufwand
kann einer einzelnen Kommune zuseordnet r','crden.
4.
Zahlungen sind vier Wochen nach Zugang dcr Abrer:hnung fäliig.
$8
Haftung
l.
Eine Haftung der Stadt lr4echernich für fahriiissises oder grob fahrliissiges Verhalten ihrer
Mitarbeiter ist aus geschlossen.
a
Die jeu'ciligen Beteiligte n hatien, sou'eit sich Anspriiche aus dem Vertrag zrvischen der Stadt
l\'{echernich und den Dienstleistern sowie ancleren Dntten ausschließlich auf das Gebiet eines
Beteiligten beziehen, nur für auf das jeweilige (iemeindegebiet bez-ogene Ansprüche.
Sofern die- Stadt l\{echernich vr,rn den Dicnstleistern in Anspn:ch genommen wircl, tragen
sämtliche Beteiligte entstehcnde Kosten im lnnenverhültnis zu gleichen Teilen.
$9
Geltendmachung von gerichtlichen Ansprüchen gegenüber dem Dienstleister
1.
Sofem sich Anspriiche aus dem Vertrag zrvischen Cer Stadt lvlechernich und den Dienstleistern sowie anderen l)ritten ausschließ1ich auf das Gehiet eines Beteiligten treziehen. rvircl die
Stadt l\4echernich rliese Anspruche an dcn jewciligen Betciligten abtreten odcr ihn zur Prozessführung im eigenen Namen gegen den Dienstleister ermächtigen,
2.
Irn Librigen isl die Stadt Mechernich zur Geltcndnrachung r-rnd Abrvehr '',on Ansprüchen befugt. Die Kosten der Anspruchsverfolgung und -abtr,'ehr tragen dic Beteiligtcn zti gleichen
Teilen, Dre Stadt Mechcrnich ist zur Anforderung von angemesscnen Kerstcnvorschüssen berechtist.
$10
Dauer
1. Die Vereinbarung triti zun;ichst nrit Ahwicklung des letzten rnit dem Dienstleister geschlossenen Vertrages außer Kraft, es sei denn cine Verlängerung zu'ischen den Beteiligten rvircl ausdrücklich bcschlossr:n.
e Kündi
der öffentlich-rcchtlichen Vereinbärung durch einen Beteilisten ist nur aus
ll,ichtisenr G
Ub*_g"t* y:phligetGlundiiegt vol, wenn dem kündigendem geteitisten
unter Ferü*Ushtigung, gller--Tj|]f_$l{le de:Einzelfalls.und unter Abwägung der Interessen der
Beteiligjcn die Fortsj.tzqlg 4el ZLrxmniqnarhgit niqlrt zugemutet rvgr4en kann. Die Ve{ginbarung
rvi rd i n diesem Fall r'on deLrl,Tl--rlgibeldeir _B_eJe i I i g te n f or-t ge setzt.
$1r
Streitbeilegung
Sof'ern Streitigkeiten tiber Rechte und Verbindlichkeiten der Beteiligten aus dieser öffentlichrechllichen Vereinbarunq nicht im Beirat beigelegt \r'erden können, Bilt ,.r 36 O*O.
$12
Abrveichende Vereinbarungen von dieser Vereinbarung
Abweichende Vereinbarungen tredürf'en der Zustinrnruns sänltlicher Vertragsparteien und sind
schriftlich zu dokumentieren. Dies gilt auch für einen Verz-icht auf das Schriftformerfordernis
selbst.
$13
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung trnwirksarn sein oder werden oder die Vereinbamng
eine Lücke enthalten. so bleibt die Rechtrvirkszimkeit der übngen Bestimmungen hiervon unberühr1. Anstelle der unrvirksamen Bcstimmung gilt eine wir:ksame Bestimmung als verernban. die
denr r,on den Parteien Gervollten lvirtschafilich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Fall einer
Lücke.
{i14
Genehmi gungsvorbehalt,
Inkrafttreten
Dic Vereinbarung bedarf der Clenehrnigung der Kommunalaufsichtiehörde. Sie tritt am Tage
nach der Bekanntmachung im Veröffentlichungsblatt der Aufsichfichörde in Kraft.
Stailt Bad i\Iünstere ife
l
Gerr,r,:in.l e B
1;rn
ken hei rn
hal
Cenreinde Dahlem
{iemeini.le Hr;lle
Gemeinde Kall
SL:rdi
Stadr Schleiden
(iemei nLle Weilers,'" ist
Stadt ZLilpich
nt
\lci:hernieh