Daten
Kommune
Kall
Größe
370 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
18.05.11, 05:13
Aktualisiert
18.05.11, 05:13
Stichworte
Inhalt der Datei
offentliich-nechtliche vereirrlrnrung vom
"....".. (Datum)
gemäß $ 2;i Abs' 1, I' Altennatil'* des Gesetzes über die kommunale
Gemeinschaffsarbeit (GKG)
zwischen den Stärtten und Gemeintlen ltftrJ h{ünstereifel, Blankenheim,
Dahlem,
Hellenthal, Kalln Nfechennich, $ehleiden, lVeilersrvist und Zülpich (nachfolgencl'
"Beteiligte") ütrer gr.:rneinsame Regelumgrn bei der Atlfallsammlung unä
-beförrlerung
Präamtrel
Mit dieser Vereinharung wollen die sämtlich iln Kreis
Euslcircl:ren gelegenen Beteiligten die Basis
für ihre künftige Zusammenarbeit auf dem Geliiet t1er .Abfallsammlung uncl -beförclerung (nachfolgend ,,I)ienstleistung") schaffen. Sie verfolgen dahrei Cas Ziel, die ordnungsgemäl3e
Sumätung una
Beförderung der in ihrem Gebiet anfallenden;\bfäile ab dem 1. Januar 2013
i-,schleiden zum l.Janu-
ar 2015 und Blankenheim zum 1. Januar 2017'ikcistengünstig zu ger,vährleisten
und durch einen oder
mehrere geeignete Entsorgungsbetriebe (nachfolgenri .,DjensileisGr,,) cir:rchführen
zu lassen.
$t
Aufgabenüherlr ahrne, Zw eck
1.
Die Stailt Mec.hernich übernimmt zu den in der Präambel genannten Zeitpunkte' die
Aufgabe der
Sammlung und Beförderung von Restmüli, Biomüil, Altpapier, SperÄrüil (inkl.
Altholz und
Elektrogeräte), Grüngut und Problemstoffen, für die Gemeinrlegebieie cler übrigen
Beteiligten ab
dem 1" Januar 2013 (Schleiden zum 1. Januar 2015 und Blankenheim zum
1. JÄuar 2017), in ihre Zuständigkeit gemäß $ 23 Abs. 2 Satz I GKG"
2.
Zweck der Aufgabenübernahme ist die ordnungsgemäße und kostengiinstige
Sammlung und Beförderung der in dem Gebiet der Beteiligten aniallenden Abfäile iU aen in
Abs. 1 genannten
Zeitpunkten.
$2
Anbahnung und Abschluss von Entsorgungsverträgen
i. Die
Stadt lr4echernich wird die für eine orLlnungsgemäße Entsorgung erforderlichen
Verträge mit
Dienstleistern - sor.veit rechtlich erforderlich _ einem Vergabeverfahren
unterziehen u,iO uUschließen.
2.
Die Beteiligten sinci sich daniber einig. da*s5 5is für die \rcrbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren e)rtei:n*n Sachverstand hinzuziehen. Die Ausrvahl der externen Beraier erfolst
durch die Beteiligrlc:n gemeinsarn.
Die Beteiligtett werden rlie extemen Koslen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitunq und
Durchführung der V;:rgalreverfahren entsfehen, zu gleichen Teilen tragen.
$s
Grundsätze der rlusschreibung
1.
Die Stadt Mechernich wird ''trergaheverfahren irn eigenen Namen und für das Gebiet sämtlicher
Beteiligter durchführen.
2.
Der Zuschlag ist aul'das insge,sanrt wirtschaftlichste Angebot zu erteiien.
Unabhängig von einer eventu*llen l,osaufteilung in Gebietslose oder nach Art der Abfälle sollen
die Preise für die einzelnen Gemeindegebiete abgefragt werden. Es ist beabsichtigt, dass die
Dienstieister direkt gegenüber: den einzelnen Beteili gten ahrechnen.
Die für jede Gemeinde cwsgeschriebene Lei.stung nurss .cich (tn tler zurn LeistunpsbeginnlLeistungsausschreibung jewei/s geltenden Satz'tngsregeltury orientieren.
Die Leistung soll für höchstens acht Jahre ausgeschrieben rverden
$l
Beirat
t.
Die Beteiligten bilden einen Beirat, der die Staclt Mechernich bei Erreichung der Zielsetzung
unterstützen soll. Der Beirat besteht aus ieweiis einem stiilmberechtigten Vertreter der Beteilisten. Der Beirat ist berechtigt. ein - nichi stimmberechtigtes rveiteres Mitglied ,rr ü"o"r"ii"'"
der Sitzungen. Streitschlichtr-rng und Beratung zu benennen. Hierfür entstehende Kosten traqen
die Beteiligten zu gleichen Teilen.
-
?..
Folgende Entscheidungen der Stadt Mechernich bedürfen der Zustimmung cles Beirats:
a. Abschluss vnn Verträgen mit dem Dienstleister
b. Aufhebung des Vergabeverfahrens
c. Kündigung des Vertrags mit dem f)ienstleister
d. Gerichtliche Geltendrnachung von Ansprüchen gegenüber dem Dienstleister
e. Bekanntmachung der endgültigen dem Vergabeverfahren zugrunde zu legenden Verdingungsunterlagen
3.
Der Beirat trifft seine Entscheidungen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit in
dieser Vereinbarung keine abweichenden RegelLrngen getroffen sind.
4- Der Beirat trifft sir:h bei Bedarf. En trifft s;ich ferner. lvenn einer cler Beteiligten ausdrücklich
ein
Treffen des Beirats rrünscht. üieser llet*iligte hat clen Grund der ZusammJnkunft zu benennen.
Zu den Sitzungen des Beirats lädt die .c,tadt lvlechernich schriftlich rnit einer Ladungsfrist von
zehn Tagen ein.
$5
[}berrva* hung tler Vertrags erfül lung r]urch die Dienstleister
1.
Die Stadt Mechernich überr','.'icht die Erfiiliurg des Vcrtrags durch die Dienstleister. Sie ist
r,erpflichtet und herechtigt. die ;,1',:fgrund des fertrags rnit clen Dienstleistern erforderlichen Maß-
nahmen zu ergreifen.
z.
Die übrigen Beteiligten sind v*ry:flichtet, die $ractt N{echemich dadurch zu unterstützen, dass sie
die Tätigkeit der Dienstleister jelveiis bezogen ;iuf ihr Gemeindegebiet selbst überwachen und
dabei festgestelite Vertragsverletzungen der Stadr S'Iechemic.h anzeigen. Sie sind jeweils auf ihr
Gemeindegebiet bezogen berechtigt, elie Diensttrr-:ister auf Vertragsverletzungen hinzurveisen.
Sie
wirken bei der Abfallsammlung insbesondere bei der Weitergabe von InfoÄationen hinsichtlich
Sanlmeltagen, Standorten oder Stanclzeiten, Rearlri,:itung von Beschwerden der Bürger
sowie von
Gefäßanmeldungen oder -abmeklungen in Absprzv:he mit der Stadt Mechentich
für ihr Gemeindegebiet eigenständig mit.
3"
Die Beteiligten informieren die Stadt Mechemich iiber alle für das Vergabeverfahren
und die
Vertragsdurchfiihrung rvesentlichen lv{aßnahmen unci Entscheiduneen.
$6
Kosten der Abfallsammlung und -beförderung
t.
Die jeweiligen Beteiligten erheben weiterhin aufgrund der jeweiligen Satzung in
ihrem Gemeindegebiet die Abfallgebühren (inkl, Abfal lsammlung uncl -beförd.üg).
Z.
Die Dien-stleister werden verpflichtet, die Rechnungen direkt an die einzelnen Beteiligten
bezogen auf das jeweilige Gemeindegebiet zu erstellen. Die Dienstleisrer werden ferner verpflichtet,
eine Kopie der Rechnung an die stadt lr4echernich zu übersenden.
3.
Der jeweilige Beteiligte als Rechnungsempfänger hat unverzüglich die Rechnungen zu überprüfen und bei Einwendungen die Stadt Mechernich schnellstmöglich daniber zu untärrichten.
1.
Der jeweilige Beteiligte als Rechnungsempfänger wird die Rechnung, sorveit keine Einwendungen bestehen, innerhaib der mit den Dienstleistern vereinbarten Frist zahlen.
5.
Der jeweilige Beteiligte ist verpflichtet, riie Mehrkosten (wie z. B. Verzugszinsen, prozesskosten,
Stundenaufwand der Stadt Mechernich) zu tragen, die sich aus der unbeächtigten
Erhebung von
Einrvendun gen oder vers päteten Z ahlung ergeben.
s7
Verwaltungskosten
I
Für die f)urchführung der übemomrnenen Veru'altungsaufgaLren erhält die Stadt Mechernich eine
Vergütung. Die Vergüturrg ber:echnet sich nacb dem Stundenaufwand der Beamten und Ansestellten der Stadt Mechem.ich im Zusammenhang rnit der jerveils gültigen Personaikostentabe"ile
der KGSI fijr Beamte und .,\ngestellte im öffentlichen Dienst. Die clerzeit gültige Tabelle ist dieser Vereinbarung als Anlage beigefiigt.
L.
Die Stadt Mechernich rvird d':n ;\rifwand jährlich atri:echnen.
3.
Die Verwaltungskosten tragen riie Beteiiigren zu glelehen Teilen.
4.
Zahlungen sind vier Wochen nar:ir Zugang der Abrecfrnung fällig.
$8
Haftung
1.
Eine Haftung der Stadt Mechernich fiir fahriässiges oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter ist ausgeschlossen.
Die jerveiligen Beteiligten haften. sorveit sich Ansprüche aus dem Vertrag zwischen cler Stadt
Mechemich und den Dienstleistern sowie anderen f)ritten ausschließlich auf das Gebiet eines Beteiligten beziehen, nur für auf das jeweilige Gemeindegebiet bezogene Anspniche.
3.
Sofern die Stadt lvlechernich von den Dienstleistern in Anspruch genommen wird, tragen sämtliche Beteiligte entstehende Kosten im Innenverhältnis zu gleichen Teilen.
$q
Geltendmachung von gerichtlichen Ansprüchen gegentiber. dem Dienstleister
1.
Sofern sich Ansprüche aus dem Vertrag zwischen der Stadt N{echernicli und den Dienstleistern
sowie anderen Dritten ausschließiich auf das Gebiet eines Beteiligten beziehen, rvircl die Stadt
Mechernich diese Anspriiche an den jeweiligen Beteiligten abtreten oder ihn zur Prozessführuns
im eigenen Namen gegen den Dienstleister errnächtigen.
Im Llbrigen ist die Stadt Mechernich zur Geltendmachung und Abwehr von Anspnichen befugt.
Die Kosten der Anspruchsverfolgung und -abwehr tragen die Beteiligten zu gleichen Teilen. Die
Stadt Mechemich ist zur Anforderung von angemessenen Kostenvorschüssen berechtigt.
$10
Dauer
Die vereinharung trift zunäclist rnit Abwicklung rJes ietzten mit dem
Dienstleister geschlossenen
vertrages außer Kraft' es sei d{:nn eine verlängerung zwischen den
Beteiligten wird ausdnicklich
beschlossen.
Die Kündigung der öffintlich-rer-:htlichen vereinharung tlurch einen
Beteiligten ist nur aus wiclttigem Grund möglich. Die vereinhanrng wird in diesetn Fall von
den verbleienden Beteiligtenfortgeseut.
$ 11
Streitbeilegung
Sofem Streitigkeiten über Rechte uncl Verbindlichkeiten der Beteiligten aus
dieser öffentlichrechtlichen Vereinbarung nir":ht im Ileirat beigelegf rverden können, gilt
$10 GKG.
s12
Abweichencle vereintrarungen von rlieser vereinbarung
Abweichende vereinbarungen beclürfen cler Zustinlmung sämtlicher
vertragsparteien und sind
schriftlich zu dokumentieren" Dies gilt auch für einen Verzi-cht auf das
Schriftfoäerfordernis selbst.
$13
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung clieser Vereinbarung unrvirksam sein
ocler werclen oder die Vereinbarung
eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtwirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon
unbenihrt.
Anstelle der unrvirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung
als vereinbart, die dem von
den Parteien Gewoliten wirtschaftlich am nächsten kommt;
das gleiche gitt i- Fall einer Lücke.
$14
Genehmigungsvorbehalt, Inkrafttreten
Die \rereinbarung bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtbehörcie.
Sie tritt am Tage nach
der Bekanntmachung im Veröffentlichungsblatt der Aufsichtbehörde
in Kraft.
Stadt Bad Münstereifet
Gemeinde tslankenheim
Gemeinde Dahlem
G"""i",1* lldG"th"l
Gemeinde Kall
Stadt l,{echernich
Stadt Schleiden
Gemeinde Weilersu"ist
Stadt Zülpich