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Beschlusstext (Hauptsatzung der Stadt Bedburg hier: Beschluss über die 3. Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
76 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
18.04.17, 18:03
Aktualisiert
18.04.17, 18:03
Beschlusstext (Hauptsatzung der Stadt Bedburg
hier: Beschluss über die 3. Änderungssatzung) Beschlusstext (Hauptsatzung der Stadt Bedburg
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 19. Sitzung des Rates am Dienstag, den 21.02.2017. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 2 Hauptsatzung der Stadt Bedburg hier: Beschluss über die 3. Änderungssatzung 20:00 Uhr Herr Schmitz spricht sich seitens der CDU-Fraktion aufgrund der jährlichen Kosten in Höhe von 25.000 € dafür aus, die Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende nicht zu zahlen und alle Ausschüsse von der Regelung des § 46 GO NRW auszunehmen. Herr Nitsche erklärt für die SPD-Fraktion, dass infolge des aktuellen Auslegungserlasses des Innenministeriums ein Komplettausschluss aller Ausschüsse aus seiner Sicht rechtlich nicht zulässig sei. Vor dem Hintergrund der Tagungshäufigkeit der einzelnen Ausschüsse schlage man daher vor, lediglich den Rechnungsprüfungsausschuss von der Regelung auszunehmen, der – wenn überhaupt – nur einmal jährlich tage. Auf Nachfrage von Herrn Stefan Merx erläutert stellv. Fachdienstleiter Koehl nochmals die Rechtslage und zitiert insbesondere aus einem aktuellen Rechtsgutachten in der Sache des Kommunalrechtsprofessors Dr. Bätge, wonach es ermessensfehlerhaft und rechtswidrig sei, wenn der Rat aus haushaltswirtschaftlichen Gründen auch solche Ausschüsse von der zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausnehmen würde, die aufgrund ihrer Sitzungshäufigkeit nicht auf eine nur geringe zeitliche Belastung der Ausschussvorsitzenden schließen lassen, so dass die Gewährung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung geboten erscheint. Herr vom Berg erklärt für die Grünen-Fraktion, dass die grundsätzliche Regelung wohl unumgänglich sei, er in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender aber – soweit rechtlich möglich – auf seine Entschädigung verzichten und diese zugunsten der „Aufforstung“ wieder an die Stadt spenden wolle. Herr Schmitz beantragt, die Entscheidung über den Tagesordnungspunkt zu vertagen, um das neue Rechtsgutachten zunächst noch einmal fraktionsintern bewerten zu können. Hierüber besteht sodann Einvernehmen. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den vorgenannten Tagesordnungspunkt zu vertagen und in der Ratssitzung am 09.05.2017 erneut zu beraten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 21.02.2017 Seite 2