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Beschlusstext (Abstufungen an Kreisstraßen im Gemeindegebiet Blankenheim hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
22.08.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Abstufungen an Kreisstraßen im Gemeindegebiet Blankenheim
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 22.08.2007 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9 Abstufungen an Kreisstraßen im Gemeindegebiet Blankenheim hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept Die Verwaltung trägt vor, dass die Beschlussempfehlung unter Punkt c) wie folgt zu ändern sei: c) vom Ortsausgang Nonnenbach bis zum Wirtschaftsweg Flur 7, Flurstück 13 (Straßen-km 0,535) einzuziehen, mit dem Ziel dass die Gemeinde den Straßenabschnitt zum gemeindlichen Wirtschaftsweg widmen kann. Der Ausschuss erklärt sich mit dieser Änderung einverstanden. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt folgende geänderte Beschlussfassung: a) Der Kreistag stimmt der Abstufung der Kreisstraße 40 zwischen der B 258 (Netzknoten 5606 008) und Freilingen (Netzknoten 5506 012) zur Gemeindestraße zu. Der Kreistag stimmt zu, die Kreisstraße 70 im Gemeindegebiet Blankenheim b) innerhalb der Ortschaft Nonnenbach (Netzknoten 5505 021) bis zum Ortsausgang Nonnenbach in Richtung B 258 zur Gemeindestraße abzustufen. c) vom Ortsausgang Nonnenbach bis zum Wirtschaftsweg Flur 7, Flurstück 13 (Straßen-km 0,535) einzuziehen, mit dem Ziel dass die Gemeinde den Straßenabschnitt zum gemeindlichen Wirtschaftsweg widmen kann. d) vom Wirtschaftsweg Flur 7, Flurstück 13 bis zu der B 258 (Netzknoten 5506 018) zu entwidmen und in das Eigentum des Landes zu übertragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 354/2007