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Beschlußtext (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 "Holzkamp" hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,8 kB
Datum
28.02.2008
Erstellt
13.03.08, 21:24
Aktualisiert
13.03.08, 21:24
Beschlußtext (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 "Holzkamp"
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange 
- Satzungsempfehlung an den Rat) Beschlußtext (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 "Holzkamp"
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange 
- Satzungsempfehlung an den Rat)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 27. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 28.02.2008: 3. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 "Holzkamp" hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat Nach kurzer Zusammenfassung durch AV Puchert-Blöbaum schlägt AM Pankoke vor, erst den städtebaulichen Vertrag abzuschließen und dann über die Änderung des Bebauungsplanes zu beschließen. In dem Zusammenhang schlägt TA Raddatz folgende Verfahrensweise vor: 1. heute Satzungsempfehlung an den Rat 2. Satzungsbeschluss in der nächsten Ratsitzung 3. anschließend Abschluss des städtebaulichen Vertrages 4. Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses. Erst mit der Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes rechtskräftig, schließt TA Raddatz seine Ausführungen. Der Vorgehensweise wird seitens der Ausschussmitglieder zugestimmt. AM Dr. Bruck stellt den Antrag, folgenden Satz der Begründung (I Allgemeines, 1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes) auf Seite 15 der Einladung zu streichen: „Weiterhin treten durch diese Bäume gesundheitliche Beeinträchtigungen auf.“ Dem Antrag auf Streichung wird zugestimmt. - einstimmig AM Baltschun schlägt vor, die Festsetzung bezüglich der Garagen zu ändern und auch Flachdächer zuzulassen. Da bei dieser Änderung nur ein Grundstück betroffen sei, schlägt FBL Oortman vor, die Festsetzungen unverändert aus dem Ur-Plan zu übernehmen. Dem wird zugestimmt. AM Hanning erkundigt sich, ob nur die Neuapostolische Kirche angeschrieben worden sei. TA Raddatz erläutert, dass die Kirchen zu den Trägern öffentlicher Belange zählen. Um Verfahrensfehler zu vermeiden, werden alle Kirchen standardmäßig angeschrieben, so auch bei dieser Bebauungsplanänderung. Im Anschluss lässt AV Puchert-Blöbaum wie folgt abstimmen: Beschluss: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Vorschlag der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Bürger, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. Beratungsergebnis: - einstimmig Beschluss: b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ als Satzung und die zugehörige Begründung zu beschließen. Beratungsergebnis: - einstimmig -