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Beschlußtext (Zukünftige Nutzung des Grundstückes neben der Feuerwache (Hauptstraße) hier: Antrag Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
17.04.08, 21:54
Aktualisiert
17.04.08, 21:54
Beschlußtext (Zukünftige Nutzung des Grundstückes neben der Feuerwache (Hauptstraße)
hier: Antrag Bündnis 90/Die Grünen) Beschlußtext (Zukünftige Nutzung des Grundstückes neben der Feuerwache (Hauptstraße)
hier: Antrag Bündnis 90/Die Grünen)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 28. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 03.04.2008: 6. Zukünftige Nutzung des Grundstückes neben der Feuerwache (Hauptstraße) hier: Antrag Bündnis 90/Die Grünen Vorab wird die Sitzung auf Antrag der CDU-Fraktion von 18.47 Uhr bis 18.57 Uhr unterbrochen. Anschließend kritisiert AM Dr. Bruck im Namen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Vorgehensweise der Verwaltung, das Grundstück „unter der Hand und an den politischen Gremien vorbei“ veräußern zu wollen. Bisher sei das Grundstück nicht öffentlich zum Kauf angeboten worden und somit sei seine Fraktion der Meinung, dass keine Notwendigkeit bestehe, innerhalb der nächsten paar Tage abschließend über dieses Grundstück entscheiden zu müssen. Des Weiteren hält seine Fraktion eine Art „Minizentrum“ an der Stelle aus städtebaulicher Sicht für nicht vertretbar. Eine derartige Entwicklung an verschiedenen Punkten im Gemeindegebiet müsse abgelehnt werden. Er schlägt vor, dem Interessenten ein anderes Grundstück, z.B. das noch freie Gewerbegrundstück neben der Musikschule Allegro in Leopoldshöhe, anzubieten. Außerdem erinnert er an die vorhandene Hochspannungsleitung, unter welcher ein Arbeiten auf Dauer nicht empfehlenswert sei. Abschließend weist AM Dr. Bruck darauf hin, dass der Bebauungsplan in dem Bereich einen Radweg vorsieht. AV Puchert-Blöbaum hält die Aussagen teilweise für nicht angemessen. AM Burkamp stimmt dem zu und erinnert daran, dass sich vorab Vertreter aller Fraktionen getroffen haben und somit beteiligt gewesen waren. In den Gesprächen gab es keinerlei Widerspruch und aus dem Grund könne jetzt nicht behauptet werden, der Bürgermeister habe das Grundstücksgeschäft alleine initiiert. Abschließend erklärt AM Thimm für die SPD-Fraktion, dass sie keinen Grund sehe, den Bebauungsplan zu ändern. Das Gewerbegrundstück an der Stelle sei sinnvoll und aufgrund der möglichen eingeschossigen Bebauung die ungehinderte Sicht in den Ort gewährleistet. AM Pankoke gibt bekannt, dass auch die CDU-Fraktion an der Festsetzung als Gewerbegrundstück festhalten wolle. Für die CDU sei es jedoch wichtig, dass mit dem Interessenten ein notarieller Vertrag geschlossen werde, in welchem der Gemeinde Leopoldshöhe unter Einbeziehung des Hochbau- und Planungsausschusses ein Mitspracherecht in Bezug auf die Gestaltung und die Nutzung des Grundstückes eingeräumt werde. Außerdem solle ausgeschlossen werden, dass sich Konkurenzbetriebe zu den bereits ansässigen Gewerbebetrieben ansiedeln. FBL Oortman nimmt Stellung zu den aufgekommenen Fragen. Der Radweg, so FBL Oortman, ist im Bebauungsplan festgesetzt. Da Straßen NRW nicht an der ursprünglichen Planung festhält und einen separaten beidseitigen Fuß- und Radweg vom Kreisel (Tankstelle Leopoldshöhe) bis nach Asemissen plane, mache der im Bebauungsplan festgesetzte Radweg keinen Sinn mehr. Der Bebauungsplan müsse jedoch nicht geändert werden. Bedenken hinsichtlich eines neuen Einkaufszentrums kann er ausschließen. FBL Oortman macht deutlich, dass bei einer Grundstücksgröße von ca. 2.000 m², einer festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 und einer zulässigen eingeschossigen Bebauung, die Entstehung eines weiteren Zentrums gar nicht möglich sei. AM Dr. Bruck hält trotzdem an einer Begrünung des Grundstückes fest und stellt folgenden Antrag: Dem Investor soll ein anderes Grundstück von Seiten der Gemeinde Leopoldshöhe angeboten werden. Hier bietet sich z.B. das noch freie Gewerbegrundstück neben der Musikschule Allegro in Leopoldshöhe an. Das Grundstück neben der Feuerwache soll begrünt, und der Bebauungsplan dahin gehend geändert werden. - 1 Ja-Stimme(n), 14 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) Der Antrag ist somit abgelehnt. Im Anschluss lässt AV Puchert-Blöbaum wie folgt abstimmen: Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt der LIL, das Grundstück zu veräußern. Mit dem Investor wird ein notarieller Kaufvertrag geschlossen, welcher u.a. beinhaltet, dass die Gemeinde Leopoldshöhe -unter Einbeziehung des Hochbau- und Planungsausschusses- bei der Gestaltung und der Nutzung des Grundstückes und des Baukörpers ein Mitspracherecht erhält. Beratungsergebnis: - 14 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -