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Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" im Ortsteil Bexterhagen hier: - Antrag der Firma Thenhausen, Alter Postweg 133, 33818 Leopoldshöhe - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,8 kB
Datum
03.04.2008
Erstellt
17.04.08, 21:54
Aktualisiert
17.04.08, 21:54
Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" im Ortsteil Bexterhagen
hier: - Antrag der Firma Thenhausen, Alter Postweg 133, 33818 Leopoldshöhe
- Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 28. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 03.04.2008: 4. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 "Friedenstraße/ Alter Postweg" im Ortsteil Bexterhagen hier: - Antrag der Firma Thenhausen, Alter Postweg 133, 33818 Leopoldshöhe - Aufstellungsbeschluss AV Puchert-Blöbaum fasst die Vorlage der Verwaltung kurz zusammen und macht deutlich, dass die Firma Thenhausen eine Erweiterung der Produktions- und Lagerfläche plane und der jetzige Bebauungsplan keine überbaubaren Flächen hierfür vorsieht. Allerdings, so führt er weiter aus, sei der Firma bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße/ Alter Postweg“ bereits eine Erweiterungsmöglichkeit in Aussicht gestellt worden. Hinsichtlich der begrenzten Grundstücksfläche erkundigt sich AM Gräfe, ob die Firma Thenhausen bei einer Erweiterung die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) überhaupt einhalten könne oder ob hier noch Spielraum bestehe. Weiter fragt er nach, ob die Firma weitere Grundflächen erwerben möchte. Abschließend hält es AM Gräfe für unbedingt erforderlich, dass die Gewässersituation genaustens überprüft werde, wenn es zu einem Änderungsverfahren komme, da sich derzeit bereits der Ablauf und die Einleitung des Regenwassers als schwierig gestaltet. TA Knipping erklärt, dass der geltende Bebauungsplan eine GRZ von 0,40 zulasse. Da es sich um ein MI-Gebiet handelt, sei gemäß Baunutzungsverordnung eine GRZ bis zu 0,60 möglich. Die Oberflächensystematik ist im Verfahren zu klären, wenn nötig, wird auch ein Gutachten in Auftrag gegeben. TA Knipping ergänzt, dass die Möglichkeit bestehe, bezüglich des Regenwassers eine Regelung im Bebauungsplan festzusetzen. AM Burkamp erkundigt sich, ob es nicht sinnvoll sei, ein Regenrückhaltebecken für die Wasserentsorgung vorzusehen. Ergänzend fragt AM Dudek nach, ob in dem Bereich ein Regenwasserkanal vorhanden sei. Dies wird von TA Knipping verneint. Aber, so führt sie weiter aus, es existiere parallel zur Straße „Alter Postweg“ bereits eine Teichanlage, welche als Regenauffangbecken genutzt werde. Ob diese nach Erweiterung der Firma und somit für die gesamten versiegelten Flächen ausreiche, sei im Verfahren zu prüfen. AM Dr. Bruck erinnert daran, dass seine Fraktion von Anfang an gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes gewesen sei. Es sei zwar erfreulich, dass die Firma expandiere, aber nicht an dem Standort. Er erkundigt sich, was zukünftig passieren wird, wenn die Firma noch weitere Flächen benötigt. TA Knipping erklärt, dass der Firma Thenhausen hierfür natürlich Grund und Boden zur Verfügung stehen und von Seiten der Gemeinde Leopoldshöhe die Bereitschaft bestehen müsse, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern. Letztendlich müsse die Firma Thenhausen aber auch einen Umzug in Betracht ziehen. Sodann lässt AV Puchert-Blöbaum wie folgt abstimmen: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. Beratungsergebnis: - 14 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -