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Beschlusstext (Umladestation auf der Zentralen Mülldeponie Mechernich hier: Zustimmung zur Beantragung der Zulassung des vorzeitigen Beginns)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Umladestation auf der Zentralen Mülldeponie Mechernich
hier: Zustimmung zur Beantragung der Zulassung des vorzeitigen Beginns) Beschlusstext (Umladestation auf der Zentralen Mülldeponie Mechernich
hier: Zustimmung zur Beantragung der Zulassung des vorzeitigen Beginns)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung am 26.05.2004 im Raum 0.10 des Thomas-Eßer-Berufskollegs in Euskirchen, Kommerner Str. 137 Die Verwaltung erläutert die Vorlage 311/2004. Sie gehe davon aus, dass bei dem Antrag auf vorzeitigen Beginn der Baumaßnahme 1. mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden könne und 2. ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an dem vorzeitigen Beginn anerkannt werden. Es sei wichtig, dass die Genehmigung bis November 2004 erteilt sei, damit die Umladestation bis zum 01.06.2005 fertig gestellt werden könne. Ausschussmitglied Reiff informiert den Ausschuss über ein Integriertes Entsorgungssystem im Westerwald und beantragt, die Vorlage bis zur Sitzung des Kreisausschusses zurück zu stellen, um mit den Kommunen im Kreis Euskirchen über ein Integriertes Entsorgungssystem zu verhandeln. Die Verwaltung erläutert, dass im Westerwald ausschließlich Bioabfall im Rahmen des integrierten Systems entsorgt werde. Daneben werden zwei Umschlagstellen betrieben. Unabhängig von einem Integrierten Entsorgungssystem werde im Kreis Euskirchen auf jeden Fall eine Umladestation für Kleinanlieferer und gewerbliche Anlieferer benötigt, da aufgrund der Geruchs-, Lärm- und Staubbelästigungen eine Umladung unter freiem Himmel nicht genehmigungsfähig sei. Insofern sei das Planungskonzept auch im Sinne eines Integrierten Entsorgungssystems zielführend. Des weiteren sei aufgrund des Maßnahmenvolumens eine europaweite Ausschreibung zwingend. Die Verwaltung empfiehlt dringend, das Verfahren voranzutreiben, um eine fristgerechte Fertigstellung sicherzustellen. Für die Umsetzung des Integrierten Entsorgungssystems seien noch umfangreiche Abstimmungsgespräche, auch mit den Kommunen, erforderlich. Ausschussmitglied Grutke begrüßt, dass das Verfahren nach BimSchG abgewickelt werde. Auf Anfrage von Herrn Grutke, erklärt die Verwaltung, dass die Immissionsprognosen in der Endfassung noch nicht vorlägen, jedoch schon bekannt sei, dass die Immissionen unter den Irrelevanzgrenzen lägen. Die Verwaltung sagt des weiteren zu, dass die Umladestation gleichermaßen die Transportwege Schiene und Straße bedienen könne. Ausschussmitglied Grutke begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung der Verwaltung die Anlage mit eigenem Personal zu betreiben. -2Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag des Ausschussmitgliedes Reiff zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: 1 dafür, 16 dagegen Anschließend empfiehlt der Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung folgende Beschlussfassung: Der Kreisausschuss beschließt, einen Antrag zum vorzeitigen Beginn der Baumaßnahme Müllumladestation nach § 8a BImSchG zu stellen und eine Verpflichtung entsprechend § 8a (1) Nr. 3 einzugehen. Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)