Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung am
26.05.2004 im Raum 0.10 des Thomas-Eßer-Berufskollegs in Euskirchen, Kommerner Str.
137
Die Verwaltung erläutert die Vorlage 311/2004. Sie gehe davon
aus, dass bei dem Antrag auf vorzeitigen Beginn der Baumaßnahme
1. mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden könne
und
2. ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des
Antragstellers an dem vorzeitigen Beginn anerkannt werden.
Es sei wichtig, dass die Genehmigung bis November 2004 erteilt sei, damit die Umladestation bis zum 01.06.2005 fertig gestellt werden könne.
Ausschussmitglied Reiff informiert den Ausschuss über ein Integriertes Entsorgungssystem im Westerwald und beantragt,
die Vorlage bis zur Sitzung des Kreisausschusses zurück zu
stellen, um mit den Kommunen im Kreis Euskirchen über ein
Integriertes Entsorgungssystem zu verhandeln.
Die Verwaltung erläutert, dass im Westerwald ausschließlich
Bioabfall im Rahmen des integrierten Systems entsorgt werde.
Daneben werden zwei Umschlagstellen betrieben. Unabhängig
von einem Integrierten Entsorgungssystem werde im Kreis
Euskirchen auf jeden Fall eine Umladestation für Kleinanlieferer
und gewerbliche Anlieferer benötigt, da aufgrund der Geruchs-,
Lärm- und Staubbelästigungen eine Umladung unter freiem
Himmel nicht genehmigungsfähig sei.
Insofern sei das Planungskonzept auch im Sinne eines Integrierten Entsorgungssystems zielführend.
Des weiteren sei aufgrund des Maßnahmenvolumens eine europaweite Ausschreibung zwingend. Die Verwaltung empfiehlt
dringend, das Verfahren voranzutreiben, um eine fristgerechte
Fertigstellung sicherzustellen.
Für die Umsetzung des Integrierten Entsorgungssystems seien
noch umfangreiche Abstimmungsgespräche, auch mit den
Kommunen, erforderlich.
Ausschussmitglied Grutke begrüßt, dass das Verfahren nach
BimSchG abgewickelt werde. Auf Anfrage von Herrn Grutke,
erklärt die Verwaltung, dass die Immissionsprognosen in der
Endfassung noch nicht vorlägen, jedoch schon bekannt sei,
dass die Immissionen unter den Irrelevanzgrenzen lägen. Die
Verwaltung sagt des weiteren zu, dass die Umladestation gleichermaßen die Transportwege Schiene und Straße bedienen
könne.
Ausschussmitglied Grutke begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung
der Verwaltung die Anlage mit eigenem Personal zu betreiben.
-2Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag des Ausschussmitgliedes Reiff zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
1 dafür, 16 dagegen
Anschließend empfiehlt der Ausschuss für Bau, Straßen und
Abfallbeseitigung folgende Beschlussfassung:
Der Kreisausschuss beschließt, einen Antrag zum vorzeitigen
Beginn der Baumaßnahme Müllumladestation nach § 8a
BImSchG zu stellen und eine Verpflichtung entsprechend § 8a
(1) Nr. 3 einzugehen.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)