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Beschlußtext (Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,4 kB
Datum
17.04.2008
Erstellt
24.04.08, 21:31
Aktualisiert
24.04.08, 21:31
Beschlußtext (Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 17.04.2008: 5. Kommunalwahl 2009 5.2 Festlegung der Zahl der zu wählenden Vertreter Eingangs weist BM Schemmel darauf hin, dass nun darüber zu entscheiden sei, ob die gesetzliche Anzahl der zu wählenden Vertreter gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes für den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe (38) beibehalten werden solle oder ob die Zahl der zu wählenden Vertreter für die kommende Wahlperiode erneut wie in 2004 um 4 verringert werden solle. Im Folgenden spricht sich AM Fiedler für die CDU-Fraktion für eine erneute Reduzierung der zu wählenden Vertreter aus. Demnach solle die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes zu wählenden Vertreter um vier verringert werden und betrage damit 34 Vertreter, davon 17 in Wahlbezirken. Dieser Vorschlag wird seitens der übrigen Ausschussmitglieder zustimmend zur Kenntnis genommen. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes zu wählenden Vertreter um vier zu verringern. Des Weiteren wird dem Gemeinderat empfohlen, die im Entwurf vorliegende Satzung über die Verringerung der für den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zu wählenden Vertreter zu beschließen (Drucksache 44/2008), wobei in § 2 die Zahl der gemäß § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes zu wählenden Vertreter um 4 verringert wird. Beratungsergebnis: - einstimmig -