Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Datum
05.09.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 13. Sitzung des Kreisausschusses am 05.09.2007 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 20
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei
vorhandener Deckung durch Mehreinnahmen
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke fragt nach, warum ein
Austausch des relativ neuwertigen GPS-Messgerätes erfolgt
sei.
Da diese Frage in der Sitzung nicht beantwortet werden kann,
wird verwaltungsseitig eine Beantwortung bis zur nächsten
Sitzung des Kreistages zugesagt.
Unabhängig davon stimmt der Kreisausschuss der
Dringlichkeitsentscheidung 72/2007 zu und empfiehlt dem
Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 72/2007
vom 05.07.2007 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und stimmt
somit gemäß § 53 Kreisordnung für das Land NordrheinWestfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 83 Abs. 2
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt
22.011,45 € bei dem PSK 2 51103 9 782600 Erwerb
(bewegliche Sachen des Anlagevermögens) zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei 1 Enthaltung
D 72/2007