Daten
Kommune
                    Kreis Euskirchen
                Größe
                        51 kB
                    Datum
                        05.09.2007
                    Erstellt
                        31.10.07, 18:54
                    Aktualisiert
                        31.10.07, 18:54
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                BESCHLUSS
über das Ergebnis der 13. Sitzung des Kreisausschusses am 05.09.2007 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 20
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei
vorhandener Deckung durch Mehreinnahmen
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke fragt nach, warum ein
Austausch des relativ neuwertigen GPS-Messgerätes erfolgt
sei.
Da diese Frage in der Sitzung nicht beantwortet werden kann,
wird verwaltungsseitig eine Beantwortung bis zur nächsten
Sitzung des Kreistages zugesagt.
Unabhängig davon stimmt der Kreisausschuss der
Dringlichkeitsentscheidung 72/2007 zu und empfiehlt dem
Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 72/2007
vom 05.07.2007 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und stimmt
somit gemäß § 53 Kreisordnung für das Land NordrheinWestfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 83 Abs. 2
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt
22.011,45 € bei dem PSK 2 51103 9 782600 Erwerb
(bewegliche Sachen des Anlagevermögens) zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei 1 Enthaltung
D 72/2007